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Politik

Prozess um getöteten Zugbegleiter beginnt: „Er liebte seinen Job“

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerJuni 24, 2026Keine Kommentare5 Minuten Lesezeit
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Stand: 24.06.2026 • 06:27 Uhr

Von heute an verhandelt das Landgericht Zweibrücken den gewaltsamen Tod des Zugbegleiters Serkan Çalar. Die Tat sorgte bundesweit für Entsetzen – aber auch künftig für mehr Sicherheit für das Bahnpersonal?

Juri Sonnenholzner

„Ich bin Boxer, ich bin ein Kämpfer!“ Diese Worte passen nicht zur eher schmächtigen Gestalt des Mannes, der sich vor Zugbegleiter Serkan Çalar aufbaut und ihm dann dennoch gerade mal bis zum Kinn reicht. Montag, 2. Februar, 17:40 Uhr: Der Regionalexpress 4131 nach Koblenz fährt gerade in den Bahnhof Landstuhl ein, und eine Fahrkartenkontrolle nimmt einen tödlichen Verlauf.

Çalar, 36, arbeitet zu diesem Zeitpunkt seit 15 Jahren als Kundenbetreuer im Nahverkehr. „Wir mussten ihn immer wieder vom Krankenhaus abholen“, erzählt sein Bruder Eray Çalar. Immer wieder gab es Übergriffe. „Wegen Prellungen oder Platzwunden. Oder von Gerichtsterminen, weil er als Zeuge gegen Fahrgäste aussagen musste.“ Trotzdem habe er seinen Job geliebt: „‚Morgen wird es besser‘, hatte er immer die Hoffnung.“

Mehr als acht Übergriffe auf Bahnpersonal jeden Tag

Nach Serkan Çalars Tod bat die Familie die Medien, seinen vollen Namen zu nennen. Damit wollen sie wachrütteln, in welcher Lage sich Bahnpersonal befindet: Im vergangenen Jahr gab es 3.200 Gewaltdelikte gegenüber Mitarbeitenden von Eisenbahnverkehrsunternehmen, zeigen Zahlen der Bundespolizei. Das bedeutet mehr als acht Übergriffe jeden Tag.

Die Hälfte davon im Regionalverkehr, in dem auch Serkan Çalar am Tag der Tat seinen Dienst leistet: Er bittet seine Fahrgäste um ihre Tickets. Passt alles, nickt er anerkennend zurück. Doch dann kommt er an den Vierersitz mit Tisch, wie Kameraaufnahmen zeigen. Der Fahrgast hier schläft oder möchte zumindest den Eindruck erwecken, und gibt sich von der Ansprache genervt. Wenige Sekunden wechseln beide Worte – bis Serkan Çalar zum Ausgang deutet und vielleicht so etwas sagt wie: „Dann muss ich die Polizei zum nächsten Bahnhof rufen.“

Nun haut der Mann auf den Tisch, steht auf, versucht, sich vor dem Kontrolleur in Uniform aufzubauen. Erst zielen die Fingerspitzen auf Çalars Brust. Aus Stupsen wird Schubsen. Dann ein Stoß. Çalar will seinen Opponenten auf Distanz bringen. Der fasst das offenbar als Angriff auf, schlägt zu: elf, zwölf schnell ausgeführte Faustschläge auf die Schläfen von Serkan Çalar, der sich bereits wegduckt. Zwei Tage später die Nachricht: Serkan Çalar ist tot. Hirnblutung.

Gericht sieht keinen Tötungsvorsatz

Von heute an arbeitet das Landgericht Zweibrücken den Fall juristisch auf. Die Staatsanwaltschaft hatte Anklage wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen erhoben. Das Landgericht allerdings sah im sogenannten Zwischenverfahren einen Tatverdacht wegen Körperverletzung mit Todesfolge, keine Gründe für die Annahme eines Tötungsvorsatzes. Strafmaß: Freiheitsstrafe zwischen drei und 15 Jahren. Das Urteil könnte am 9. Juli fallen.

Der 26 Jahre alte Angeklagte hat die Tat eingeräumt, den Tötungsvorsatz jedoch bestritten. Er ist griechischer Staatsbürger, lebte eine Zeit lang in Heidelberg, wohin er am Tattag auch unterwegs war. Nach einem Studium in Manchester arbeitete er bei einer Unternehmensberatung in Luxemburg.

Bereits am Mittag des Tattages fiel er bei einer Kontrolle in einem französischen Schnellzug TGV auf: Bundespolizisten hatten ihn in Kaiserslautern aus dem Zug geholt, weil er weder Ticket noch Ausweis gezeigt und daraufhin randaliert hatte.

Hätte es anders ausgehen können, wenn Çalar nicht alleine gewesen wäre?

Von alledem ahnte Serkan Çalar nichts, als er auf den Mann traf. Seine Angehörigen, aber laut betriebsinternen Umfragen auch die Kollegenschaft, sind sich sicher: Wäre ein weiterer uniformierter Kollege an der Seite des Opfers gewesen, hätte die Kontrolle einen anderen Ausgang genommen.

Stefan Kersting, Kriminologe an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen, gibt ihnen Recht: „Wenn man Doppelbesetzungen hat, fällt es dem Täter mutmaßlich schwerer, aggressiv zu sein oder die Zugbegleiter tätlich anzugreifen. Die sind dann eben zu zweit und können sich gegenseitig helfen.“

Bahn reagierte mit „Aktionsplan“

Als Reaktion auf Serkan Çalars Tod gab sich die Politik aktiv, unterstützten den „Aktionsplan für mehr Sicherheit auf der Schiene“, ein Papier der Deutschen Bahn. Darin unter anderem: mehr Bodycams, die Täter abschrecken; mehr Notfallknöpfe, die Einsatzkräfte schneller alarmieren; mehr Trainings, die Bahnpersonal auf Eskalationen vorbereiten. Doch jene Doppelbesetzung scheint im Bummelzug der „Handlungs- und Prüffelder“ gelandet zu sein.

Auf Anfrage teilen die Verkehrsministerien mit, dass sie in laufenden oder geplanten Ausschreibungen für ihren Regionalverkehr keine Doppelbesetzung verbindlich vorsehen. Außer Niedersachsen: Hier ist es jedoch keine Reaktion auf den Tod Serkan Çalars, sondern eine Übernahme aus der vorigen Ausschreibung. Die anderen Verkehrsministerien überlassen den Nahverkehrsunternehmen die Entscheidung, wann sie wo mit zwei Zugbegleitern fahren.

Die Familie von Serkan Çalar kann das alles nicht nachvollziehen: „Wir halten Kontakt mit Serkans alten Arbeitskollegen und hören, dass sich einfach nichts geändert hat“, erzählt Eray Çalar. „Geld – Papier – scheint wichtiger als ein Menschenleben.“

Viele schauten nur zu

Als „ekelhaft“ empfanden er und seine Geschwister die Aufnahmen der Überwachungskameras im Zug – etwa die 15 Minuten nach der Tat, bis der Zug in den nächsten Bahnhof einfuhr: Serkan Çalar lag den Aufnahmen zufolge die Zeit über im Gang des Zuges. Keiner der anderen Fahrgäste wandte sich ihm länger zu, legte ihm vielleicht die Hand auf.

Das Unbegreifliche war offenbar Folge des sogenannten Bystander-Effekts: Umstehende eines Menschen in Notlage denken, der jeweils andere Mensch hilft – vielleicht sogar besser als man selbst. Am Ende aber schauen alle nur zu.

„Das wird es immer wieder geben, dass Menschen in Notsituationen nicht geholfen wird“, sagt Kriminologe Kersting. „Es ist die Unsicherheit der anderen Menschen, sich zu beteiligen. Sobald aber nur einer die Initiative ergreift, sind in der Regel dann auch ganz schnell andere zur Stelle.“

Es brauche klare Anweisungen an die Umstehenden, sagt Kersting: „Wenn der Einzelne sich nicht in der Masse wegducken kann, sondern ganz konkret angesprochen wird wie ‚Sie in der gelben Jacke: Bitte rufen Sie die Polizei!‘ – das wäre eine Ansprache, bei der es schwerfällt, nichts zu tun.“

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Dr. Heinrich Krämer
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