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Startseite»Nachrichten»Raser von Remscheid muss wegen Mordes lebenslang in Haft
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Raser von Remscheid muss wegen Mordes lebenslang in Haft

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerMai 7, 2026Keine Kommentare2 Minuten Lesezeit
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„Er war eine tickende Zeitbombe“Raser von Remscheid muss lebenslang in Haft

Der Unfallfahrer im Landgericht Wuppertal: Am 30. April 2025 raste er mit 1,46 Promille durch Remscheid.

Ein betrunkener 25-Jähriger erfasst mit seinem Sportwagen zwei Frauen in Remscheid, eine von ihnen stirbt. Jetzt verurteilt ihn das Landgericht Wuppertal wegen Mordes. Die Staatsanwaltschaft bezeichnet den Angeklagten als „tickende Zeitbombe“.

Der Raser von Remscheid ist in Wuppertal wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das dortige Landgericht sprach den 25-jährigen Unfallfahrer auch wegen versuchten Mordes und einem illegalen Autorennen schuldig. Er hatte vor gut einem Jahr mit einem mehr als 700 PS starken Sportwagen zwei Frauen erfasst, von denen eine starb.

Das Gericht entsprach damit der Forderung der Staatsanwaltschaft. Der 25-Jährige habe den Tod von Menschen in Kauf genommen, als er Vollgas gab, um mit seinem hochmotorisierten Wagen anzugeben, hatte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer gesagt.

Zwei junge Frauen waren 30. April vergangenen Jahres in Remscheid von dem PS-Boliden mit dem betrunkenen 25-Jährigen am Steuer erfasst und durch die Luft geschleudert worden. Der Wagen war beim Anfahren ausgebrochen und auf den Bürgersteig geraten. Eine 19-Jährige starb, ihre Freundin überlebte schwer verletzt.

Der deutsche Angeklagte hatte eingeräumt, gefahren zu sein, einen Tötungsvorsatz aber vehement bestritten. Er sei kein Mörder. Eine Blutprobe hatte bei ihm einen Alkoholwert von 1,46 Promille ergeben.

Verteidiger sieht Selbstüberschätzung

Der Staatsanwalt hatte auf zahlreiche halsbrecherische Fahrmanöver des Angeklagten verwiesen, die auf Videos dokumentiert seien. Seine Rücksichtslosigkeit sei kein Einzelfall gewesen, andere Verkehrsteilnehmer seien ihm egal gewesen. So habe er auch den Tod der beiden Frauen billigend in Kauf genommen. Technische Mängel am Fahrzeug hatten die Sachverständigen nicht festgestellt.

Die Verteidigung hatte dem Mordvorwurf widersprochen. Der 25-Jährige habe zwar rücksichtslos gehandelt, aber nicht mit Vorsatz. Vielmehr habe er einen Fahrfehler gemacht, verbunden mit erheblicher Selbstüberschätzung. Eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung sei aber angemessen.

Videos früherer Fahrten zeigten, wie der 25-Jährige innerorts auf Tempo 151 beschleunigte und auf einer Landstraße auf 217 Stundenkilometer, schilderte der Staatsanwalt. Zwischenzeitlich habe er die PS-Zahl seines Sportwagens von 639 auf 850 steigern lassen. Zum Unfallzeitpunkt seien es über 720 PS gewesen – eine Betriebserlaubnis hatte der Wagen dafür nicht. Es sei nur eine Frage der Zeit gewesen, bis jemand verletzt oder getötet wurde. „Er war eine tickende Zeitbombe“, hatte der Staatsanwalt gesagt.

Quelle: ntv.de, nbr/dpa

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