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Startseite»Politik»Regensburgs Ex-Oberbürgermeister Wolbergs soll ins Gefängnis
Politik

Regensburgs Ex-Oberbürgermeister Wolbergs soll ins Gefängnis

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerMai 13, 2026Keine Kommentare3 Minuten Lesezeit
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Stand: 13.05.2026 • 16:52 Uhr

Der frühere Regensburger Oberbürgermeister Joachim Wolbergs ist wegen Vorteilsannahme zu mehr als zwei Jahren Haft verurteilt worden. Ein Teil der Strafe ist bereits abgegolten. Rechtskräftig ist das Urteil aber noch nicht.

Von Andreas Wenleder, Sebastian Grosser

Urteil in der Neuauflage des Korruptionsprozesses gegen den früheren Regensburger Oberbürgermeister Joachim Wolbergs: Das Landgericht München I hat Wolbergs heute zu einer Haftstrafe verurteilt. Die Kammer verhängte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten und entsprach mit ihrem Strafmaß der Forderung der Staatsanwaltschaft. Sie sieht Wolbergs in insgesamt neun Fällen der Vorteilsannahme schuldig. Wegen der langen Dauer des Verfahrens gelten vier Monate der Strafe als bereits verbüßt.

Wolbergs vom Urteil sichtlich geschockt

Der frühere Oberbürgermeister nahm das Urteil anfangs sichtlich geschockt zur Kenntnis. Die Urteilsbegründung verfolgte er regungslos mit leerem Blick. Wolbergs war nach Ansicht des Gerichts bewusst, dass sich ein Regensburger Immobilienunternehmen mit Parteispenden und der Unterstützung bei Renovierungsarbeiten sein Wohlwollen als Oberbürgermeister erkaufen wollte. Aus dem Umfeld des Unternehmers waren vor und nach dem Kommunalwahlkampf 2014 insgesamt Spenden in Höhe von rund einer halben Million Euro an Wolbergs‘ früheren SPD-Ortsverein geflossen.

Gericht: Wolbergs sei nicht so ahnungslos, wie er sich darstellt

Außerdem half die Firma bei der Renovierung einer Wohnung und eines Ferienhauses des früheren Oberbürgermeisters. So wurde etwa die Bauleitung nicht in Rechnung gestellt. Auch hier ist das Gericht der Überzeugung, dass Wolbergs wusste, dass damit sein Wohlwollen gesichert werden sollte. Wolbergs´ Erklärung, er habe nicht gewusst, wie aufwändig die Baukoordination bei der Renovierung gewesen sei, ist für die Richter eine Schutzbehauptung. Wolbergs sei nicht „so naiv und ahnungslos, wie er sich darstellt“. Aus Mails gehe hervor, dass sich der frühere Oberbürgermeister bewusst gewesen sei, wie viel Koordinierungsaufwand hier anfalle.

Im öffentlichen Dienst gelten strenge Regeln, so der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung. Eine Lehrerin werde sich gut überlegen, ob sie eine Schachtel Pralinen annehmen darf, so das Gericht. „Davon sind wir hier weit entfernt“, so der Richter. Gerade ein Oberbürgermeister mit viel Einfluss bei Baufragen dürfe solche Summen aus der Branche nicht annehmen. Vor allem, wenn er damit rechnen müsse, dass er in seiner Amtszeit mit Projekten dieser Firma zu tun haben werde.

Gericht sieht hohe Belastung für den Angeklagten

Zu Wolbergs Gunsten wertete das Gericht die lange Verfahrensdauer von rund zehn Jahren seit Beginn der Ermittlungen und die damit verbundene hohe Belastung durch seine exponierte Stellung in der Öffentlichkeit. Diese habe auch gesundheitliche Folgen nach sich gezogen, so der Vorsitzende Richter. Zu seinen Lasten spreche dagegen der lange Zeitraum von mehreren Jahren, in dem Spenden geflossen seien. Außerdem habe Wolbergs das Vertrauen in die Redlichkeit des Handelns der Verwaltung beschädigt.

Verteidiger: Können Urteil so nicht hinnehmen

Verteidiger Peter Witting kündigte an, Rechtsmittel einlegen zu wollen. Er könne nur hoffen, dass in der Revision der Sicht Wolbergs Gehör geschenkt werde. Ihm fehle jedes Verständnis dafür, dass der Fall in dieser Weise abgeschlossen werde. Wolbergs Darstellung der Dinge habe die Richter nicht interessiert. Die Berufsrichter hätten es wegen Befangenheit verdient gehabt, aus dem Verfahren auszuscheiden, so Witting, dessen Befangenheitsanträge im Verfahren gescheitert waren.

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Quelle: Regionalnachrichten aus Niederbayern 13.05.2026 – 09:30 Uhr

Bayerischer Rundfunk

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