„Schussverletzung festgestellt“Jäger nach Treibjagd tot auf Hochsitz gefunden
Eine Treibjagd in Rheinland-Pfalz endet für einen Jäger tödlich, für einen anderen mit einer schweren Verletzung. Laut Polizei gibt es keine Hinweise, dass die beiden Vorfälle „miteinander in Zusammenhang stehen“. Mehrere Schusswaffen werden sichergestellt.
Nach einer Treibjagd ist ein Jäger tot in einem Wald gefunden worden. Zeugen entdeckten den 48-Jährigen regungslos auf einem Hochsitz bei Trippstadt in Rheinland-Pfalz und informierten die Polizei. Die Helfer leiteten Wiederbelebungsmaßnahmen ein, bis der Rettungsdienst eintraf. Für den 48-Jährigen kam aber nach Polizeiangaben jede Hilfe zu spät.
„Bei dem Verstorbenen wurde eine Schussverletzung festgestellt“, teilte die Polizei mit, die ein sogenanntes Todesermittlungsverfahren einleitete. Die Umstände seien derzeit noch unklar. Die Ermittler prüften verschiedene Abläufe des Geschehens. Im Zuge der Ermittlungen stellte die Polizei die Personalien von Jagdbeteiligten fest und mehrere Schusswaffen sicher.
Während der Jagd wurde außerdem ein 29-jähriger Jäger von einem Wildschwein schwer verletzt. Der Mann wurde in ein Krankenhaus gebracht. „Nach derzeitigem Ermittlungsstand spricht nichts dafür, dass die beiden Ereignisse miteinander in Zusammenhang stehen“, hieß es am Abend. Die weiteren Teilnehmer der Jagd wurden von Einsatzkräften der psychosozialen Notfallversorgung betreut.
Vorfälle in Niedersachsen machten Schlagzeilen
Zuletzt hatte ein Vorfall bei einer Treibjagd in Niedersachsen für Schlagzeilen gesorgt. Im August wurde ein Jäger vom Amtsgericht verurteilt. Der 73-Jährige erhielt sechs Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung und musste als Auflage 3000 Euro zahlen. Bei einer Jagd im Dezember 2024 in der Gemeinde Barßel hatte ein Schrotkorn eine Frau auf ihrem Grundstück getroffen. Die 59-Jährige wurde nach dem damaligen Polizeibericht schwer verletzt in ein Krankenhaus gebracht. Sie sei unterhalb des linken Auges getroffen worden, hieß es vom Gericht. Nach einer aufwendigen Operation ist die Frau demnach arbeitsunfähig und leidet unter Folgeerscheinungen.
Nach der Beweisaufnahme sah das Gericht es als erwiesen an, dass der 73-Jährige den Schuss abgegeben hatte. Es verurteilte ihn wegen fahrlässiger Körperverletzung, weil er sich als Teilnehmer der Treibjagd vor der Schussabgabe nicht ausreichend vergewissert habe, dass dadurch niemand gefährdet werde.
Im November 2025 waren derweil zwei Spaziergänger bei einer Treibjagd im Landkreis Aurich durch Schrotkugeln leicht verletzt worden. Die 42 Jahre alte Frau wurde an der Stirn getroffen, der 45 Jahre alte Mann am Arm, wie die Polizei seinerzeit mitteilte. Die Kugeln seien aber nicht in den Körper eingedrungen. Die beiden Spaziergänger waren laut Polizei mit ihrem Hund unterwegs, als sie nach einem Schuss Schmerzen bemerkten. Die Einsatzkräfte stellten fest, dass es vor Ort eine Treibjagd gab. Eine Jägerin räumte ein, den Schuss abgegeben zu haben.
