Sicherungsverwahrung verhängt„Maschsee-Mörder“ wegen Gewalt an Ex-Freundin verurteilt
Nach zwölf Jahren Haft wegen des Mordes an einer Prostituierten kommt Alexander K. 2025 auf freien Fuß. Noch im selben Jahr quält er seine Freundin. Dafür wandert K. erneut ins Gefängnis – und wird dieses auch nach Verbüßung der Freiheitsstrafe nicht verlassen dürfen.
Der sogenannte Maschsee-Mörder ist in Düsseldorf zu zehn Jahren Haft und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Das Landgericht sprach den 38-Jährigen wegen Geiselnahme und Körperverletzung schuldig. Er hatte nach Überzeugung des Gerichts nach der Verbüßung einer Haftstrafe wegen Mordes im vergangenen Dezember seine damalige Lebensgefährtin in deren Wohnung in Düsseldorf bedroht, misshandelt und eingesperrt.
Der Angeklagte sei kein Opfer unglücklicher Umstände oder einer Intrige, sagte die Vorsitzende Richterin. Ein Psychiater hatte Alexander K. als gefährlichen Hangtäter eingestuft, von dem eine große Rückfallgefahr ausgehe. Er sei voll schuldfähig. Der Angeklagte selbst hatte seine Unschuld beteuert: Die Vorwürfe seien eine Intrige seiner eifersüchtigen Ex-Freundin. Sein Verteidiger hatte einen Freispruch beantragt, der Staatsanwalt neun Jahre Haft.
Für die Justiz ist der Deutsche kein Unbekannter: Wegen Mordes an einer Prostituierten in Hannover war er 2013 zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden. Er hatte eine aus dem nordrhein-westfälischen Ibbenbüren stammende 44-Jährige getötet, zerstückelt und die Leichenteile in Hannover in den Maschsee geworfen. Pure Mordlust habe ihn getrieben, hatte das dortige Landgericht damals festgestellt. Im vergangenen Jahr hatte er die Strafe verbüßt und war freigekommen.
Nach seiner Freilassung hatte der Mörder im Internet mit seiner Tat kokettiert und sich als Influencer eine Gefolgschaft und ein Geschäftsmodell aufgebaut. Er bewarb T-Shirts mit makabren Aufdrucken wie „Ich überlebte ein Date mit dem Maschseemörder“ und veröffentlichte ein Buch mit dem Titel „Der Maschseemörder“.
Die 34-jährige Ex-Freundin aus Düsseldorf hatte vor Gericht von zwei Misshandlungen berichtet. Den verurteilten Mörder habe sie nach dessen Haftentlassung über TikTok kennengelernt. Bald sei er zu ihr gezogen. Doch dann habe er versucht, ihren Daumen abzusägen, um mit dem Fingerabdruck ihr Handy zu entsperren. Zudem habe er sie gefesselt und etwa eine halbe Stunde lang kaltes Wasser über sie fließen lassen. Der 38-Jährige kann das Urteil noch beim Bundesgerichtshof anfechten.
