Streitpunkt Rente mit 63Bas schließt Aufschnüren des Rentenpakets nicht mehr aus
Bärbel Bas nennt das Rentenpaket bei der Vorstellung der geplanten Reformen ein „Gesamtkunstwerk“. Die CDU-Regierungschefs in Ostdeutschland pochen im Wahlkampf auf Übergangsregelungen bei der Rente mit 63. Die SPD-Chefin sei „bereit, über alles zu reden“.
Nach Kritik der drei ostdeutschen CDU-Ministerpräsidenten am Rentenpaket der schwarz-roten Koalition ist eine Debatte über Nachbesserungen entbrannt. SPD-Co-Chefin Bärbel Bas signalisierte ihren Willen, noch einmal darüber zu sprechen. CSU-Chef Markus Söder hingegen warnte vor einem Aufschnüren des von CDU, CSU und SPD vereinbarten Pakets.
„Ich bin bereit, über alles zu reden“, sagte Bas im ZDF auf die Frage, ob das von ihr als „Gesamtkunstwerk“ bezeichnete Paket wegen der „Rente mit 63“ aufgeschnürt werden sollte. Die Bundesarbeitsministerin betonte, dass sich SPD und Union auf das Maßnahmenbündel zur Rentenreform als Kompromiss insgesamt geeinigt hätten. Man solle nicht einzelne Bausteine herausnehmen. „Und deshalb ist es wirklich ein Gesamtpaket, was nach Möglichkeit zusammenbleiben soll“, sagte Bas. „Trotzdem, glaube ich, wird es um einzelne Punkte sicherlich im parlamentarischen Verfahren Diskussionen geben.“
Söder: „Kommission hat gute Arbeit geleistet“
Söder äußerte sich dagegen skeptisch. „In der Sache muss man aufpassen, dass man da nicht hier das ganze Rentenpaket aufschnürt“, sagte er in der ARD. „Wir müssen auf die Herausforderung der Demografie eine langfristige Antwort haben, und die Rentenreformkommission hat da gute Arbeit geleistet.“ Damit Deutschland wirtschaftlich erfolgreich sei, müsse mehr gearbeitet werden, bekräftigte Söder. „Deswegen glaube ich, dass alle Vorschläge zusammen – wir müssen weniger arbeiten oder früher in Rente gehen – eher auf Dauer nicht funktionieren.“
Die Regierungschefs Michael Kretschmer aus Sachsen, Sven Schulze aus Sachsen-Anhalt und Mario Voigt aus Thüringen haben jüngst in einem gemeinsamen Papier erklärt, dass die Besonderheiten in Ostdeutschland stärker in die Debatte über die Renten- und Pflegereform einbezogen werden müssten. „Die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren hat in unseren Ländern besonderes Gewicht, weil verhältnismäßig viele Menschen diese Anzahl an Beitragsjahren tatsächlich erreichen.“ Die drei fordern keinen Verzicht auf die Abschaffung der sogenannten „Rente mit 63“, aber Übergangsregeln.
Bas sagte dazu: „Die Ost-Ministerpräsidenten der CDU müssen das jetzt mal mit der Fraktion der CDU/CSU klären, ob sie das behalten wollen.“ Wenn die Union das Paket aufschnüren wolle, würde sich die SPD nicht dagegen sträuben. Dass dies die Meinung der gesamten Union sei, „das sehe ich aber noch nicht“.
SPD-Politiker Wiese für Härtefallregelung
Der CSU-Politiker Florian Dorn war einer von drei Bundestagsabgeordneten in der von der Koalition eingesetzten Rentenkommission. Dorn warnte nun davor, die „Rente mit 63“ entgegen der Empfehlung des Expertengremiums beizubehalten. „Wer die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte beibehalten möchte, setzt damit die Grundlage für die Gesamtreform und damit die Stabilisierung der gesetzlichen Rente aufs Spiel“, sagte er dem „Handelsblatt“.
Auch der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion im Bundestag, Dirk Wiese, lehnte es ab, das Rentenpaket komplett wieder aufzuschnüren. Dennoch sei es aus seiner Sicht wichtig, dass „mindestens eine klare und deutliche Härtefallregelung“ gefunden werde. „Da denke ich beispielhaft an den jahrelangen Schichtarbeiter in der Stahl- und Metallindustrie“, sagte Wiese der Zeitung „Welt“. Zudem brauche es einen starken Vertrauensschutz für jene, die jetzt 58 oder 59 Jahre alt seien und den abschlagsfreien Renteneintritt nach 45 Jahren Beitragszahlungen eigentlich für sich eingeplant hätten. „Darüber sollten wir mindestens im parlamentarischen Verfahren gründlich beraten.“
Die abschlagsfreie Rente können derzeit Menschen in Anspruch nehmen, die mindestens 45 Versicherungsjahre nachweisen können. Dies galt ursprünglich ab einer Altersgrenze von 63 Jahren, diese steigt jedoch schrittweise auf 65 Jahre an. Aktuell beträgt der Grenzwert etwa 64,5 Jahre.
