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Startseite»Nachrichten»Tipps für Angehörige: Als Pflegeperson eintragen lassen – was bringt das?
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Tipps für Angehörige: Als Pflegeperson eintragen lassen – was bringt das?

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerJuni 14, 2026Keine Kommentare5 Minuten Lesezeit
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Tipps für AngehörigeAls Pflegeperson eintragen lassen – was bringt das?

Schon beim Stellen eines Pflegeantrags kann man angeben, ob es eine Pflegeperson gibt. (Foto: Christin Klose/dpa-tmn)

Sie pflegen eine nahestehende Person? Wenn deren Pflegekasse davon erfährt, ist das gut für Sie – und womöglich auch für Ihre Rente. Was pflegende Angehörige dazu wissen müssen.

Die meisten Pflegebedürftigen in Deutschland werden zu Hause gepflegt. Vor allem Angehörige packen mit an, helfen beim Duschen, legen Medikamente bereit, kümmern sich um Arzttermine.

Oft stecken sie dafür beruflich zurück, reduzieren ihre Arbeitszeit. Spätestens an diesem Punkt ist es sinnvoll, die Pflegetätigkeit der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person zu melden, wie Verena Querling von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen rät. „Sich als Pflegeperson eintragen zu lassen, bringt diverse Vorteile“, sagt die Referentin für Pflegerecht. Ein ganz zentraler: Sind bestimmte Voraussetzungen erfüllt, gibt es mehr Rente. Dazu aber später mehr.

Wer ist überhaupt eine Pflegeperson?

Nicht jeder, der einen pflegebedürftigen Menschen im Alltag unterstützt, gilt für die Pflegekasse auch als Pflegeperson. Dafür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die pflegebedürftige Person muss mindestens Pflegegrad 2 haben

  • Die Pflegetätigkeit muss mindestens 10 Stunden pro Woche umfassen, verteilt auf regelmäßig mindestens zwei Tage in der Woche, schreibt das Bundesgesundheitsministerium. 

  • Die Pflegetätigkeit darf nicht erwerbsmäßig ausgeführt werden. „Das heißt: Als Entlohnung darf man nur das bekommen, was als Pflegegeld zur Verfügung steht“, erklärt Verena Querling. 

  • Die Pflege muss im häuslichen Umfeld stattfinden. 

Übrigens: Eine Pflegeperson kann auch mehrere pflegebedürftige Menschen pflegen, so Querling. Entscheidend ist, dass sich zusammenaddiert mindestens 10 Stunden Pflegetätigkeit pro Woche ergeben. Und dass die Pflegeperson gegenüber der Pflegekasse der pflegebedürftigen Personen zu erkennen gibt, dass die 10 Stunden durch die Pflege mehrerer Menschen zusammenkommen.

Eine Verwandtschaft muss übrigens nicht bestehen. „Pflegeperson können zum Beispiel auch Freunde oder Nachbarn sein“, sagt Verena Querling. Um in Sachen Rente profitieren zu können, gilt noch eine weitere Voraussetzung: „Man darf nicht mehr als 30 Stunden pro Woche arbeiten.“

Was bringt das für die Rente?

„Wenn man seine Arbeitszeit verkürzt, zahlt der Arbeitgeber dementsprechend weniger Beiträge in die Rentenversicherung ein“, erklärt Verena Querling. Hier kommt die Pflegekasse der pflegebedürftigen Person ins Spiel und zahlt für die Pflegeperson Beiträge zur Rentenversicherung ein. „Leider ist es nicht die Höhe, wie man sie eigentlich bekommen würde, wenn man seine Arbeitszeit nicht reduziert hätte. Aber es sind trotzdem wichtige Gelder.“

Doch wie viel genau? Die Pflegekasse zahlt Rentenversicherungsbeiträge zwischen 139,04 und 735,63 Euro monatlich. Wie viel es genau ist, hängt vom Pflegegrad ab. Wenn ein ambulanter Pflegedienst mit im Boot ist, gibt es eine anteilige Auszahlung. Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums kann so für ein Jahr Pflegetätigkeit ein monatlicher Rentenanspruch zwischen 7,04 und 37,27 Euro erworben werden (Wert seit dem 1. Januar 2026).

Dazu kommt: Die Pflegezeit zählt laut der Deutschen Rentenversicherung als Beitragszeit und wird für die sogenannte Wartezeit angerechnet. Das ist die Zeit, die man mindestens in der Rentenversicherung versichert sein muss, um Anspruch auf Leistungen wie die Rente zu haben.

Welche weiteren Vorteile gibt es für eingetragene Pflegepersonen?

  • Anspruch auf Verhinderungspflege 

„Wenn man mal nicht pflegen kann, etwa weil man ins Kino gehen oder in den Urlaub fahren möchte, kann man die Verhinderungspflege in Anspruch nehmen“, sagt Verena Querling. Fallen Pflegepersonen aus, stellt die Pflegeversicherung auf Antrag Geld zur Verfügung, damit man Ersatz finanzieren kann, etwa einen ambulanten Pflegedienst oder eine helfende Hand aus der Nachbarschaft. Das Budget beträgt bis zu 3.539 Euro im Jahr.

Pflegepersonen sind beitragsfrei gesetzlich unfallversichert. Heißt: Kommt es bei der Pflegetätigkeit zu Unfällen, haben sie Anspruch auf die Leistungen der Unfallversicherung, die übrigens umfangreicher sind als die der Krankenversicherung. „Kann man zum Beispiel nach dem Unfall nicht mehr arbeiten, kann man eine Rente von der Unfallversicherung bekommen“, sagt Verena Querling.

Wichtig: Ist ein Unfall während der Pflegetätigkeit passiert, sollte man unbedingt einen Durchgangsarzt (D-Arzt) aufsuchen. „Es ist allemal wert, diesen Schlenker zu machen“, sagt Querling. Nur dann ist es möglich, die Leistungen der Unfallversicherung in Anspruch zu nehmen.

  • Arbeitslosenversicherung 

Ganz aus dem Job ausgestiegen, um sich der Pflege eines Angehörigen zu widmen? In diesem Fall zahlt die Pflegeversicherung die Beiträge für die Arbeitslosenversicherung für die Dauer der Pflegetätigkeit, so das Bundesgesundheitsministerium. Findet man im Anschluss an diese nicht direkt wieder in einen Job zurück, hat man also Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Gibt es auch Nachteile, wenn ich mich für diesen Schritt entscheide?

Verena Querling beobachtet immer wieder, dass pflegende Angehörige vor der Eintragung als Pflegeperson zurückschrecken. Typische Sorgen sind ihr zufolge: Kann die Pflegekasse mich für Fehler verantwortlich machen? Aber auch: Kenne ich mich mit Pflege überhaupt gut genug aus, um Pflegeperson zu sein? „Daher wollen viele lieber unsichtbar bleiben. Dabei gibt es keine Nachteile, sich als Pflegeperson zu erkennen zu geben“, sagt die Expertin für Pflegerecht.

Heißt: Weder muss man Sorge haben, dass die Pflegekasse einen nach einem Fehler bei der Pflege rügt, noch muss man besondere Fachkenntnisse nachweisen. Wer das Gefühl hat, mehr Pflegewissen vertragen zu können, kann übrigens einen Pflegekurs für Angehörige in Anspruch nehmen.

Und: Pflegeperson sein ist „keine Pflicht fürs restliche Leben“, wie Verena Querling sagt. Wer etwa aufgrund von gesundheitlichen Gründen oder eines Umzugs nicht mehr pflegen möchte oder kann, kann sich auch wieder austragen lassen.

Wie genau registriere ich mich als Pflegeperson?

Hier kommt es auf den Zeitpunkt an. So kann man bereits beim Stellen eines Pflegeantrags eine Pflegeperson angeben. Auch bei der Pflegebegutachtung kann man diesen Hinweis geben.

Eine Pflegeperson lässt sich aber auch noch nachträglich eintragen. Dafür nimmt man am besten Kontakt zur Pflegekasse der pflegebedürftigen Person auf, die dann ein Formular übersendet.

Tauchen beim Ausfüllen des Formulars Fragen auf, kann man sich etwa mit einem Pflegestützpunkt in der Nähe in Verbindung setzen. „Man kann natürlich auch alles bei der Pflegekasse erfragen, doch das tun viele nicht gern, weil sie das Gefühl haben: Das ist die Gegenseite. Pflegestützpunkte sind neutral und können bei allen Fragen sehr gut weiterhelfen“, sagt Verena Querling.

Wer nach einem Pflegestützpunkt in der Nähe sucht, kann dafür eine Datenbank des Zentrums für Qualität in der Pflege (ZQP) nutzen.

Quelle: ntv.de, awi/dpa

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