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Startseite»Nachrichten»Urteil aus dem Straßenverkehr: Festgefahren im Schlamm: Zahlt doch die Vollkasko, oder?
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Urteil aus dem Straßenverkehr: Festgefahren im Schlamm: Zahlt doch die Vollkasko, oder?

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerJuli 25, 2026Keine Kommentare3 Minuten Lesezeit
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Urteil aus dem StraßenverkehrFestgefahren im Schlamm: Zahlt doch die Vollkasko, oder?

Ach herrje: Wer sich so festgefahren hat, freut sich über jede Hilfe – aber nicht jede Rettungsaktion geht glimpflich aus. (Foto: dpa)

Die Vollkasko springt bei jedem selbst verursachten Schaden ein, denken viele. Im Streit um ein festgefahrenes Wohnmobil sagte die Versicherung aber Nein. Schließlich entschied ein Gericht, wer zahlt.

Wer eine Vollkaskoversicherung hat, ist auf der sicheren Seite. Sie begleicht nämlich unter anderem auch selbst verursachte Schäden am eigenen Fahrzeug. Kann ja immer mal etwas passieren – und niemand ist fehlerfrei. So kann zumindest finanziell ja eigentlich nichts mehr passieren, oder?

Doch. Denn eine Vollkasko zahlt nicht jeden selbst verursachten Schaden, sondern – und das ist wichtig – nur sogenannte versicherte Unfälle. Und da kommt es auf die Versicherungsbedingungen und die Umstände des Einzelfalls an. Das zeigt eine Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) München (Az.: 10 U 1638/25e), auf die der ADAC hinweist.

Wohnmobil fährt sich im Schlamm fest – Traktor hilft

Konkret ging es um einen Mann, der mit seinem Wohnmobil auf eine Grünfläche gefahren war. Dort war es sehr schlammig. Das Gefährt sank ein und fuhr sich fest. Ein Traktorfahrer bot Hilfe an und wollte das Wohnmobil herausziehen. Gesagt, getan. Um den Vorgang zu unterstützen, gab der Wohnmobilfahrer zusätzlich Gas. Das funktionierte zwar – das Wohnmobil wurde aus dem Schlamm gezogen. Allerdings kam es dabei auch zu einem Zusammenstoß: Das Wohnmobil fuhr auf den inzwischen stehenden Traktor auf, weil die Bremsen nicht richtig griffen.

Anschließend meldete der Fahrer den Schaden seiner Vollkaskoversicherung. Aus seiner Sicht handelte es sich um einen versicherten Schadensfall. Die Versicherung sah das anders und lehnte die Zahlung ab. Nach den Bedingungen seien Schäden zwischen einem ziehenden und einem gezogenen Fahrzeug ohne zusätzliche äußere Einwirkung nicht versichert.

Die Sache landete vor Gericht, es ging um einen Streitwert von rund 10.300 Euro. In erster Instanz bekam der Wohnmobilfahrer sogar recht. Doch die Versicherung legte Berufung ein.

OLG urteilt – hat der Wohnmobilfahrer recht?

Am Ende gab das OLG München der Versicherung recht. Denn die Frage, ob die Vollkasko zahlen muss, entscheidet sich nicht allein daran, ob eine solche überhaupt besteht, sondern vor allem am konkreten Vertrag. Hier galten die Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB, Stand Juli 2023).

Nach diesen lag kein versicherter Unfallschaden vor. Denn Schäden zwischen ziehendem und gezogenem Fahrzeug oder Anhänger sind nach diesen Bedingungen grundsätzlich nicht versichert, wenn nicht zusätzlich noch etwas von außen auf das Gespann einwirkt.

Nach Ansicht des Gerichts kamen die Kräfte, die zur Kollision führten, jedoch aus dem eigenen Antrieb des Wohnmobils und dem Ziehvorgang selbst. Der Schlamm war lediglich der Grund dafür, dass die Bremsen schlechter wirkten. Er hatte das Fahrzeug aber nicht aktiv angeschoben oder mit mechanischer Gewalt bewegt. Deshalb lag nach den Versicherungsbedingungen kein versicherter Vollkaskounfall vor und die Versicherung musste nicht zahlen.

Ein Anspruch hätte hier nur bestanden, wenn zusätzlich eine äußere Einwirkung – etwa durch ein Hindernis oder andere äußere Kräfte – plötzlich und mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug eingewirkt hätte.

Fazit: Die Vollkasko zahlt zwar auch selbst verschuldete Schäden – aber nur dann, wenn die Versicherungsbedingungen den Schaden überhaupt als versicherten Unfall ansehen.

Quelle: ntv.de, awi/dpa

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