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Startseite»Politik»USA und Iran: Rechtswidriger Krieg – aber zulässige Seeblockade?
Politik

USA und Iran: Rechtswidriger Krieg – aber zulässige Seeblockade?

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerJuli 18, 2026Keine Kommentare6 Minuten Lesezeit
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Stand: 18.07.2026 • 05:10 Uhr

Um Iran unter Druck zu setzen, blockieren die USA die Häfen in der Straße von Hormus. Ein Tanker, der die Blockade durchbrechen wollte, wurde beschossen. Auch eine Maut war im Gespräch. Ist all das durch das Völkerrecht gedeckt?

Von Björn-Hendrik Otte, ARD-Rechtsredaktion

Darf das US-Militär Schiffe beschießen, um eine US-Blockade iranischer Häfen in der Straße von Hormus durchzusetzen? Die Antwort liefert das Völkergewohnheitsrecht. Dessen Regeln finden sich nicht in geschriebenen Gesetzen oder internationalen Verträgen. Sie entstehen, weil sie über einen langen Zeitraum immer wieder angewendet werden – und andere Staaten das akzeptieren.

Die ungeschriebenen Regeln spielen auch in der Straße von Hormus eine Rolle. Und binden sowohl Iran als auch die USA.

Seeblockaden sind im Krieg erlaubt

„Zum Völkergewohnheitsrecht gehört auch das Recht auf Transitdurchfahrt durch Meerengen, die für den internationalen Schiffsverkehr Bedeutung haben“, sagt Wolff Heintschel von Heinegg. Der Jurist ist emeritierter Professor für Völkerrecht und forscht zum Seekriegsrecht.

Die Straße von Hormus ist eine solche Meerenge mit internationaler Bedeutung. Nach dem Recht auf Transitdurchfahrt müssen Schiffe durch die Meerenge fahren können. Sie dürfen auch nicht durch eine Blockade beeinträchtigt werden. Das gilt zumindest in Friedenszeiten.

In Kriegszeiten sieht das anders aus. Dann gilt Seekriegsrecht. „Die USA könnten sich darauf berufen, dass Blockaden im Seekrieg als Mittel der Kriegsführung nicht ausgeschlossen sind“, sagt Pierre Thielbörger, Professor für Völkerrecht an der Ruhr-Universität Bochum.

Dabei gelten Einschränkungen. Die Blockade muss im Vorfeld angekündigt werden und darf auch nur einen Teil der See betreffen. „Auch im Seekrieg darf man also nicht so einfach eine ganze Meerenge blockieren, sondern muss die Blockade gegen die Häfen der gegnerischen Konfliktpartei richten“, sagt Thielbörger. „Die USA behaupten, dass diese Bedingungen erfüllt seien, aber ob es so ist, kann man aus der Ferne nur schwer beurteilen. Von einer Blockade der gesamten Straße von Hormus zu sprechen, scheint aber wohl faktisch eher fernliegend.“

Völkerrechtler: Beschuss von Schiffen durch USA zulässig

Die Einschätzung teilt auch Heintschel von Heinegg. Die Blockade iranischer Häfen durch das US-Militär sei zulässig. Technisch handele es sich bei der Blockade um eine Linie, die von Schiffen nicht durchfahren werden dürfe. Der Staat, der die Blockade ziehe – die USA – dürfe sie auch verteidigen.

„Das muss effektiv und unparteiisch geschehen“, sagt Heintschel von Heinegg. Das US-Militär müsse die Blockade gegen jedes Schiff durchsetzen, das versuche, die Blockade zu durchbrechen.

Verboten sei, nur Schiffe befreundeter Staaten durchzulassen, andere hingegen nicht, erklärt der Völkerrechtler. Daher sei auch das jüngste Vorgehen der USA in der Straße von Hormus erlaubt.

Die USA hatten vergangenen Mittwoch gemeldet, einen Tanker beschossen zu haben. Das Schiff befand sich nach Angaben des zuständigen Regionalkommandos des US-Militärs, CENTCOM, auf dem Weg in einen vom US-Militär blockierten iranischen Hafen. Nach Angaben von CENTCOM ignorierte der Tanker Warnungen des US-Militärs und versuchte, die Blockade zu durchbrechen. Daraufhin sei er beschossen und manövrierunfähig gemacht worden.

Auch in völkerrechtswidrigem Krieg gelten Regeln

Welche Rolle spielt es aber, dass die meisten Völkerrechtlerinnen und Völkerrechtler davon ausgehen, dass der Krieg der USA gegen Iran insgesamt völkerrechtswidrig ist? Kann eine Blockade iranischer Häfen zulässig sein, obwohl der Krieg es nicht ist?

Völkerrechtsprofessor Pierre Thielbörger erklärt, dass man immer auseinanderhalten müsse, ob militärische Gewalt eingesetzt und wie sie gegebenenfalls eingesetzt werden darf.

Auch in einem Krieg, der völkerrechtswidrig begonnen wurde, kann eine Blockade einzelner Häfen nach dem Seekriegsrecht unter Umständen erlaubt sein. Das Recht zum Krieg und das Recht im Krieg sind zwei verschiedene Dinge.

Das Recht zum Krieg legt fest, wann ein Staat einen anderen Staat angreifen darf, weil er sich selbst verteidigt oder vom UN-Sicherheitsrat legitimiert ist. Das Recht im Krieg regelt daneben, welches Vorgehen in einem Krieg erlaubt ist. Es soll die Menschen schützen, die sich im Krieg befinden, also die Soldaten und die Zivilbevölkerung. Ihr Leid ist immer gleich.

Sie müssen daher in einem Krieg, der nach dem Völkerrecht erlaubt ist, genauso geschützt werden wie in einem völkerrechtswidrigen Krieg. Völkerrechtsexperte Thielbörger betont: „Wenn eine konkrete gegen Häfen gerichtete Blockade nach dem Seekriegsrecht im Einzelfall vielleicht erlaubt sein mag, ändert das aber natürlich nichts daran, dass der militärische Gewalteinsatz insgesamt rechtswidrig sein mag.“

Besondere Regelungen für Seeminen

Eine Blockade der gesamten Straße von Hormus erlaubt das Völkerrecht hingegen nicht, betont Thielbörger: „Der Iran kann sich auch nach dem Seekriegsrecht nicht darauf berufen, die Straße von Hormus blockieren zu dürfen – hier fehlt jeglicher Bezug zu den Häfen einer anderen Konfliktpartei, die effektiv blockiert würden.“

Besondere Regeln gelten nach dem Seekriegsrecht für den Einsatz von Seeminen. Sie dürfen die neutrale Schifffahrt nicht beeinträchtigen. Auch muss der Staat, der sie einsetzt, sicherstellen, dass er jederzeit die Kontrolle über die Minen behält.

Meerengen wie die Straße von Hormus dürfen nur vermint werden, wenn der Staat sichere und akzeptable Alternativrouten vorschlägt. „Gegen diese Regeln hat der Iran in gleich mehrfacher Hinsicht verstoßen“, sagt Thielbörger. Es gebe Anzeichen dafür, dass Iran keine ausreichende Kontrolle über die Minen habe. Zudem fehle es in der Straße von Hormus an erforderlichen Alternativrouten.

Völkerrecht verbietet eine Maut

Das Recht auf Transitdurchfahrt gibt Schiffen nicht nur ein Recht, ohne Beschuss durch die Meerenge zu fahren. Es verbietet Staaten auch, Gebühren für die Durchfahrt zu verlangen. Daher würde auch eine Maut für die Straße von Hormus gegen Völkerrecht verstoßen.

Eine solche war seit Beginn des Krieges immer wieder im Gespräch. Erst zu Beginn dieser Woche hatte US-Präsident Donald Trump angekündigt, dass die USA eine Gebühr für die Durchfahrt erheben wollen. Im Gegenzug sollte das US-Militär Schiffen eine sichere Durchfahrt ermöglichen. Einen Tag später rückte der US-Präsident von seinem Plan wieder ab. Iran hatte im April dieses Jahres ebenfalls eine Maut angekündigt.

Kriegsgeschehen kann Völkergewohnheitsrecht ändern

Auch wenn eine Maut derzeit gegen Völkergewohnheitsrecht verstößt, könnte sich das in Zukunft unter Umständen ändern. Denn das Völkergewohnheitsrecht entwickelt sich weiter. Ereignisse wie in der Straße von Hormus spielen hierfür eine große Rolle.

„Beim aktuellen Geschehen in der Straße von Hormus ist einerseits interessant, wie sich der Iran und die USA verhalten, andererseits aber auch, wie andere Staaten darauf reagieren“, sagt Thielbörger. Dies gelte „insbesondere bei eher ungewöhnlichen Vorgängen, wie zum Beispiel der Erhebung einer Maut für eine Durchfahrt“.

Würden die USA eine Maut erheben und andere Staaten das langfristig akzeptieren, könne das dazu beitragen, dass in Zukunft das Völkergewohnheitsrecht eine solche Maut zuließe. Nach derzeitigem Recht sind sie aber ganz klar verboten.

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