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Warum sich das EU-Parlament im Fall Niebler schwertut

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerMai 17, 2026Keine Kommentare5 Minuten Lesezeit
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Stand: 17.05.2026 • 09:10 Uhr

Hat die CSU-Europaabgeordnete Niebler EU-Gelder missbraucht? Die EU-Staatsanwaltschaft würde diesen Vorwürfen gerne nachgehen. Doch der Rechtsausschuss des Parlament hat es abgelehnt, die Immunität Nieblers aufzuheben. Warum?

Jean-Marie Magro

Die Immunität von Abgeordneten hat zwei wichtige Gründe: Einmal soll sie die Arbeitsfähigkeit des Parlaments sicherstellen. Zum Zweiten soll sie Mandatsträger vor politisch motivierten Strafverfahren beschützen. Allein seit 2024 musste zum Beispiel Peter Magyar, der neue ungarische Premier, vier Abstimmungen im EU-Parlament überstehen, weil die ungarische Staatsanwaltschaft die Aufhebung seiner Immunität beantragt hatte.

Das ist im Fall Angelika Niebler anders, betont Lukas Sieper, der für die Partei des Fortschritts im EU-Parlament sitzt: „Hier sehen wir einen Fall, wo es nicht um eine mögliche politische Motivation der Staatsanwaltschaft geht, weder der deutschen noch der europäischen.“ Angelika Niebler sitzt seit 1999 im EU-Parlament. 19 Nebentätigkeiten hat die stellvertretende CSU-Vorsitzende gemeldet, sieben davon vergütet. Mit 177.528 Euro Nebeneinkünften vor Steuern gehört Niebler zu den Topverdienerinnen. Alles legal.

Wo liegt die Grenze?

Unterlagen, in die mehrere Medien, unter anderem der BR und das ARD-Studio Brüssel, Einsicht haben, legen aber nahe, dass die Politikerin über Jahre „lokale Assistenten“ auf Minijobbasis und EU-Kosten angestellt haben könnte, die Niebler auch zu privaten und geschäftlichen Terminen gefahren haben. Zum Beispiel zum Flughafen für den Urlaub, zu Terminen des CSU-Parteivorstandes, des Beirats für sparkassenpolitische Grundsatzfragen beim Sparkassenverband Bayern oder des Wirtschaftsbeirats Bayern, dessen Präsidentin Niebler ist.

Ein Parlamentsmitarbeiter soll für Niebler bei der Vorlesung an einer Universität zugearbeitet haben. Niebler streitet die Vorwürfe ab. Vorträge genauso wie Teilnahmen an Parteigremiensitzungen gehörten zur Arbeit einer Abgeordneten dazu. Doch der Fall verdeutlicht ein Problem: Ab wann stehen ein Termin oder ein Vortrag im Zusammenhang mit der Arbeit eines EU-Abgeordneten – und wo liegt die Grenze?

Rechtsausschuss gegen Aufhebung der Immunität

Die Europäische Staatsanwaltschaft sieht genügend Anhaltspunkte für Ermittlungen. Aber dafür müsste das Europaparlament die Immunität Nieblers aufheben. Am Dienstag steht in Straßburg die Abstimmung an. Erst vergangene Woche haben die Mitglieder des Rechtsausschusses sich mit großer Mehrheit gegen die Aufhebung ausgesprochen.

Die Abstimmung hat keine Bindung, sie dient nur als Empfehlung. Trotzdem handelt es sich um ein Vorgehen, das nicht unumstritten ist. Wenn in Deutschland die Staatsanwaltschaft einen Antrag auf Immunitätsaufhebung stellt, hat der Bundestag 48 Stunden Zeit, um Widerspruch einzulegen. Das passiert aber nur in absoluten Ausnahmefällen. Wenn etwa der Staatsanwaltschaft grobe Verfehlungen nachgewiesen werden können.

Monatelange Prüfung

Bei Niebler dagegen hat die Europäische Staatsanwaltschaft schon vor fast einem Jahr den Antrag gestellt. Monatelang hat sich der Rechtsausschuss Zeit genommen, den Fall zu prüfen. Im Bericht des Ausschusses steht, der Schaden sei gering, die Hauptbelastungszeugin befangen. Sie war zwei Jahre lang Nieblers Angestellte. Und sollte ihre frühere Chefin aus dem Europaparlament ausscheiden, würde sie wohl als Abgeordnete nachrücken. Denn der eigentliche Nachrücker sitzt inzwischen im Bundestag.

Linke und Grüne entgegnen: Ermittlung ist nicht gleich Verurteilung. Und selbst wenn die Bayerin schuldig gesprochen würde, könne sie niemand zum Rücktritt zwingen. Doch der Fall Niebler geht über das Schicksal der stellvertretenden CSU-Vorsitzenden hinaus. Der Europarechtler Alberto Alemanno findet, hier stehe viel auf dem Spiel. Das EU-Parlament, so der Professor an der HEC Paris, drohe sich zu einem „institutionellen Schutzschild gegen unabhängige gerichtliche Ermittlungen zu verwandeln“. Der Italiener meint: Wenn Nieblers Immunität nicht aufgehoben würde, bedeute das einen Rückschritt in der Rechtsstaatlichkeit.

EU-Abgeordnete stehen nicht über dem Gesetz

Rechtlich gesehen, sagt Alemanno, stünden EU-Abgeordnete nicht über dem Gesetz. „Doch politisch gesehen haben sie den Schlüssel zu ihrem eigenen strafrechtlichen Schutz in der Hand“, unterstreicht Alemanno. Hier zeige sich eine „echte, tiefgreifende verfassungsrechtliche Lücke im System“.

Auch NGOs schlagen Alarm. Der Direktor von Transparency International EU, Nicholas Aiossa, fürchtet, dass einige Abgeordnete aus einem bestimmten Grund nicht wollten, dass Nieblers Immunität aufgehoben wird: „Was ihr vorgeworfen wird, ist leider nichts Ungewöhnliches im EU-Parlament“, sagt Aiossa. Es gab bereits einige Fälle, in denen Abgeordneten nachgewiesen wurde, dass sie Zulagen missbraucht hatten. Das prominenteste Beispiel ist wohl das des Rassemblement National und Marine Le Pens, die Mitarbeiter auf EU-Kosten beschäftigten, die eigentlich für die Partei arbeiteten. Im Fall Niebler könnte es aber um noch Grundsätzlicheres gehen.

Bald „das halbe Parlament“ betroffen?

Das bestätigt der Abgeordnete Lukas Sieper von der Partei des Fortschritts im EU-Parlament: „Wenn man jetzt anfängt, uns Abgeordneten jedes Mal mit einem Verfahren der Staatsanwaltschaft zu begegnen, dann könnte es vielleicht dazu kommen, dass bald das halbe Parlament von Anträgen zur Aufhebung der Immunität betroffen sein.“

Sieper sprach sich in der Sitzung des Rechtsausschusses zusammen mit 15 anderen Abgeordneten dagegen aus, dass Nieblers Immunität aufgehoben wird. Nur drei waren dafür, drei weitere enthielten sich. Sieper tat das, weil er einen Interessenskonflikt bei der Hauptbelastungszeugin sah. Allerdings sagt auch Sieper, dass ihn die neuesten Veröffentlichungen, etwa im Spiegel über die Fahrpläne von Chauffeuren, zum Nachdenken angeregt haben. Das würde eine neue Lage bedeuten. Sieper möchte den Fall vor der Abstimmung im Parlament noch einmal prüfen.

Der Grünen-Abgeordnete Daniel Freund betont, gerade das EU-Parlament habe eine Vorbildfunktion: „Wenn wir hier darauf drängen, dass Korruption in Ungarn entschieden angegangen wird, dann müssen wir auch dafür sorgen, dass wir im eigenen Haus mit gutem Beispiel vorangehen, die Regeln angewendet werden und auch rechtsstaatliche Verfahren vorbildlich funktionieren.“ Freund möchte eine geheime Abstimmung beantragen. Damit sich Mitglieder des Parlaments nicht an ihre Fraktion gebunden sehen. Denn hinter vorgehaltener Hand grummeln nicht nur Grüne und Linke, sondern auch Abgeordnete aus Nieblers eigener Fraktion.

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