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Zu wenig Steuern gezahlt: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Grünen-Chef Banaszak

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerJuni 4, 2026Keine Kommentare2 Minuten Lesezeit
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Zu wenig Steuern gezahltStaatsanwaltschaft ermittelt gegen Grünen-Chef Banaszak

Banaszaks Erstwohnsitz liegt nach Parteiangaben in seinem Wahlkreis und Geburtsort Duisburg. (Foto: picture alliance/dpa)

Grünen-Chef Felix Banaszak hat über Jahre zu wenig Zweitwohnsitzsteuern gezahlt. Mit dieser Information ist er selber an die Öffentlichkeit gegangen. Er sichert zu, die ausstehenden Beträge sofort nachzuzahlen.

Gegen Grünen-Chef Felix Banaszak ermittelt die Staatsanwaltschaft. Das teilte er in Berlin mit. Der Politiker hat nach eigenen Angaben nach mehreren Umzügen innerhalb der Hauptstadt vergessen, seine Angaben zur Zweitwohnung beim Finanzamt in Berlin zu aktualisieren – und damit auch seit 2022 zu wenig Zweitwohnsitzsteuer gezahlt. Die Berliner Staatsanwaltschaft wollte sich mit Verweis auf das Steuergeheimnis nicht äußern.

„Wer öffentliche Verantwortung trägt, muss die eigenen Angelegenheiten in Ordnung halten. Das habe ich nicht ausreichend getan und bedaure diesen Fehler ausdrücklich“, erklärte Banaszak. „Ich kooperiere vollumfänglich bei der Klärung und habe alle erforderlichen Angaben und Unterlagen unverzüglich über meinen Rechtsanwalt nachgereicht.“

Der Grünen-Vorsitzende sicherte zu, die ausstehenden Beträge unverzüglich nachzuzahlen, sobald die Nachforderungen festgesetzt seien. Die sogenannte Zweitwohnungsteuer beträgt nach Angaben des Landes Berlin 15 Prozent der Nettokaltmiete für Besteuerungszeiträume ab dem Jahr 2019. Für Besteuerungszeiträume ab dem Jahr 2025 liege der Satz bei 20 Prozent der Nettokaltmiete.

Erstwohnsitz in Duisburg

Banaszaks Erstwohnsitz liegt nach Parteiangaben in seinem Wahlkreis und Geburtsort Duisburg. Der 36-Jährige gehört seit 2021 dem Bundestag an. Seit November 2024 teilt er sich den Vorsitz der Grünen mit Franziska Brantner.

Nach Parteiangaben erfuhr Banaszak kürzlich von den Ermittlungen gegen ihn. Für Abgeordnete gilt grundsätzlich Immunität, dies soll die Arbeitsfähigkeit des Parlaments sicherstellen. Für strafrechtliche Ermittlungen gegen Abgeordnete gilt zwar eine generelle Genehmigung, die Bundestagspräsidentin muss aber informiert werden. Eventuelle weitere rechtliche Schritte wie etwa Durchsuchungen müsste das Plenum genehmigen.

Quelle: ntv.de, zgl/dpa

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