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Startseite»Nachrichten»Zweifel an Zahl der Getesteten: Corona-Testzentrum-Betreiberin muss Millionensumme zurückzahlen
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Zweifel an Zahl der Getesteten: Corona-Testzentrum-Betreiberin muss Millionensumme zurückzahlen

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerMai 12, 2026Keine Kommentare2 Minuten Lesezeit
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Zweifel an Zahl der GetestetenCorona-Testzentrum-Betreiberin muss Millionensumme zurückzahlen

Eine nachträgliche Kontrolle der Mittelverwendung sei wichtig, betont das Gericht. (Archivbild) (Foto: picture alliance/dpa)

In der Corona-Pandemie schießt die Zahl an Testzentren in die Höhe – und damit auch deren Kosten. Eine Frau aus Nordrhein-Westfalen rechnet eine hohe Anzahl angeblicher Testungen ab. Zu Unrecht, wie ein Gericht urteilt.

Eine Betreiberin mehrerer Corona-Teststellen in Nordrhein-Westfalen muss wegen unzureichender Dokumentation mehr als vier Millionen Euro an erhaltenen Vergütungen zurückzahlen. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf wies eine Klage der Unternehmerin gegen entsprechende Bescheide der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNO) weitgehend ab, wie das Gericht mitteilte. Die Frau hatte zwischen Juli 2021 und April 2023 mehrere Testzentren in Düsseldorf, Leverkusen und Solingen betrieben.

Nach Angaben des Gerichts erfüllte sie dabei zentrale Dokumentationspflichten der damaligen Coronavirus-Testverordnung nicht. So fehlten schriftliche oder elektronische Bestätigungen der Getesteten darüber, dass sie tatsächlich getestet worden waren. Die KVNO forderte deshalb bereits ausgezahlte Vergütungen in Höhe von rund 4,03 Millionen Euro zurück und setzte noch offene Auszahlungen aus. Das Gericht bestätigte dies nun überwiegend.

Angesichts der bundesweit hohen Ausgaben für Corona-Tests sei eine nachträgliche Kontrolle der Mittelverwendung besonders wichtig, um betrügerische Abrechnungen zu erschweren, hieß es zur Begründung. Die Dokumentationspflicht sei insofern rechtmäßig. Das Interesse an einer Nachprüfbarkeit der vorgenommenen Tests sei größer als das Vergütungsinteresse der Klägerin.

Zahlreiche weitere Corona-Verfahren noch offen

Teilweise hatte die Klage Erfolg. Verwaltungskosten in Höhe von rund 93.000 Euro darf die KVNO demnach nicht zurückfordern, weil diese Beträge nie an die Betreiberin ausgezahlt worden seien. Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden.

Nach Gerichtsangaben handelte es sich um die erste Entscheidung zu Rückforderungen gegen Corona-Testzentren vor dem Düsseldorfer Verwaltungsgericht. Dort seien derzeit noch 48 weitere Verfahren mit einem Streitwert von insgesamt rund 23 Millionen Euro anhängig.

Quelle: ntv.de, bho/AFP

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