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Startseite»Nachrichten»Neue Ermittlungen: Staatsanwaltschaft wirft Fabians Vater Falschaussage vor
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Neue Ermittlungen: Staatsanwaltschaft wirft Fabians Vater Falschaussage vor

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerMai 13, 2026Keine Kommentare2 Minuten Lesezeit
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Neue ErmittlungenStaatsanwaltschaft wirft Fabians Vater Falschaussage vor

Die 30-jährige Angeklagte und der Vater von Fabian sollen mittlerweile wieder ein Paar sein. (Foto: picture alliance/dpa)

Im Fall Fabian kommt es zu einer überraschenden Wendung: Der Vater des getöteten Jungen soll wissentlich falsche Aussagen getätigt haben. Der Prozess wird verlängert.

Die Rostocker Staatsanwaltschaft verdächtigt den zuletzt als Zeugen vernommenen Vater des getöteten achtjährigen Fabian aus Güstrow der Falschaussage. Es seien entsprechende Ermittlungen gegen ihn eingeleitet worden, sagte Oberstaatsanwalt Harald Nowack in einer Erklärung zu Beginn des vierten Verhandlungstages. Der 35-Jährige war am 30. April und am 5. Mai rund eineinhalb Tage intensiv vernommen worden.

Seit Ende April läuft die Hauptverhandlung im Mordprozess gegen eine 30-Jährige, die den Jungen laut Anklage im vergangenen Oktober getötet haben soll. Die langjährige Beziehung zum Vater und deren Beendigung soll dabei eine Rolle gespielt haben. Der Vater hatte zuletzt gesagt, er und die seit November 2025 in U-Haft sitzende Frau seien inzwischen wieder ein Paar. Er glaube an die Unschuld der Frau. Diese schweigt bislang in dem Prozess.

Es sei wenig nachvollziehbar, wie ein Zeuge seine Aussage derart ändern könne, betonte Nowack mit Blick auf vorherige Vernehmungen des Vaters unter anderem bei der Polizei. Er sei auch nicht nachzuvollziehen, warum er wieder eine Beziehung zur Angeklagten aufgenommen habe.

Die Angeklagte habe entsprechend auf ihn eingewirkt. Sie habe eine Wiederaufnahme der Beziehung angestrebt. Nach der Vernehmung von Fabians Vater sei festzustellen, dass ihr das gelungen sei. Der Zeuge sei zudem nicht an einer objektiven Wahrheitsfindung interessiert, denn er habe die Möglichkeiten der Akteneinsicht sowie einer Teilnahme als Nebenkläger nicht genutzt.

Einschließlich des vierten Verhandlungstages stehen bis zum 2. Juli noch 14 Termine an. Der Prozess begann am 28. April. Allerdings kündigte der Vorsitzende Richter Holger Schütt an, dass weitere Verhandlungstermine notwendig würden. Noch heute will die Schwurgerichtskammer mit den Prozessbeteiligten zusätzliche zehn Prozesstage vereinbaren.

Quelle: ntv.de, raf/dpa

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