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Notfallsanitäter sind hochqualifiziert, dürfen aber oft nicht das tun, wofür sie ausgebildet wurden. Wegen eines bürokratischen Flickenteppichs müssen Patienten teils unnötig leiden.
Es ist ein Abend vor wenigen Wochen in der Nähe von Bielefeld, als Dörthe Freitag zusammenbricht. Ihr Bauch verkrampft sich so stark, dass sie kaum noch atmen kann. „Furchtbare Krämpfe, Schmerzen, dann immer wieder dieser Schwindel“, erinnert sie sich. Ihr Partner alarmiert den Rettungsdienst, doch die Notfallsanitäter hätten ihr nicht helfen können, erzählt sie.
Denn Freitag ist allergisch gegen das Schmerzmittel, das die Sanitäter dabeihaben. Das könne sie umbringen. Ein anderes Medikament hätten ihr die Sanitäter nach eigener Auskunft nicht geben dürfen, ohne einen Notarzt nachzufordern: „Ich kann mich noch daran erinnern, dass ich sie gefragt habe: ‚Können Sie das nicht anders regeln?‘ Die schauten sich dann so an, als wollten sie sagen: ‚Wir würden ja gerne, aber wir dürfen nicht.'“
Freitag will nicht auf den Notarzt warten und lässt sich ins Krankenhaus fahren. Dort werden ihr Gallensteine entfernt, so groß wie Golfbälle. Auf Anfrage des ARD-Politmagazins Report Mainz schreibt die Klinik, dass Dörthe Freitag „die Möglichkeit gehabt“ habe, einen Notarzt hinzuziehen. Auch andere Schmerzmittel seien möglich gewesen. Unter welchen Umständen genau, schreibt die Klinik nicht.
Sanitäter kritisieren fehlende Befugnisse
Müssen Notfallpatienten länger leiden, weil Notfallsanitäter nicht handeln dürfen, ohne einen Notarzt hinzuzuziehen? Notfallsanitäter aus mehreren Rettungsdienstbereichen bundesweit kritisieren gegenüber Report Mainz, dass sie ohne Notarzt keine oder nur wenige Medikamente verabreichen dürften. Das gelte insbesondere für Schmerzmittel. Und das, obwohl Notfallsanitäter die Medikamentengabe in der bundesweit einheitlichen Ausbildung lernen.
Der Rettungsdienst ist in jedem Bundesland anders geregelt: Träger vor Ort sind in den meisten Fällen die Städte und Landkreise, die wiederum fast überall einen sogenannten Ärztlichen Leiter Rettungsdienst (ÄLRD) haben. Dieser bestimmt unter anderem, ob und welche Medikamente ein Notfallsanitäter selbstständig verabreichen darf – ohne dass ein Notarzt dabei sein muss. Einige Notfallsanitäter kritisieren, dass Notärzte nicht immer schnell verfügbar seien. Sie müssten in manchen Fällen bis zu eine halbe Stunde auf den Notarzt warten, bevor einem Patienten ein Schmerzmedikament verabreicht werden könne. In einem Fall seien sogar Schmerzmittel vom Ärztlichen Leiter Rettungsdienst vom Rettungswagen genommen worden, so dass Notfallsanitäter diese erst gar nicht verabreichen konnten – obwohl diese im Bundesland zulässig gewesen seien.
Der Vorsitzende des Deutschen Berufsverbandes Rettungsdienst, Frank Flake, kritisiert diesen Flickenteppich an Regelungen: „Wir haben viele Ärztliche Leiter, bei denen es einzig und allein darum geht, ihre Pfründe zu sichern. Das ist aus meiner Sicht Lobbyismus in reinster Form.“ Auf Anfrage von Report Mainz antwortet die Bundesvereinigung der Arbeitsgemeinschaften der Notärzte Deutschlands (BAND) e.V. auf die Kritik: „Die jeweiligen Vorgaben ergeben sich aus rechtlichen Rahmenbedingungen, haftungsrechtlichen Erwägungen und Aspekten der Qualitätssicherung und können regional variieren.“
Notarzt nur selten notwendig?
Dabei zeigen wissenschaftliche Daten, dass ein Warten auf den Notarzt häufig offenbar gar nicht nötig ist. Sebastian Koch von der Ernst-Abbe-Hochschule in Jena hat untersucht, welche Tätigkeiten Notärzte in Notfalleinsätzen übernehmen. Dafür hat sein Team mehr als 50.000 Einsatzprotokolle analysiert. Die Ergebnisse der Sekundärstudie stehen kurz vor der Veröffentlichung und liegen Report Mainz exklusiv vor. Demnach hätten in rund 95 Prozent der untersuchten Einsätze die „heilkundlichen Maßnahmen“ durch Notfallsanitäter durchgeführt werden können. Ein Notarzt wäre in diesen Fällen also nicht nötig gewesen.
Anderen Forschungsergebnissen zufolge geben Notärzte selbst an, dass nur 10 bis 20 Prozent der Einsätze überhaupt notwendig gewesen seien, so Studienleiter Koch.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat Reformen im Rettungsdienst angekündigt und einen entsprechenden Gesetzesentwurf auf den Weg gebracht. Doch an den Kompetenzen der Ärztlichen Leiter Rettungsdienst dürfte das erst einmal nichts ändert, fürchtet Frank Flake vom Berufsverband Rettungsdienst. Er fordert die Trägerkommunen auf, den Notfallsanitätern „die Kompetenzen zuzusprechen, die sie nach ihrer Ausbildung auch haben sollten. „Wir können uns das in Zukunft schlichtweg nicht mehr leisten.“
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