Er wurde zum Symbol des Klimaschutzes, nun wird der Hambacher Wald, auch Hambacher Forst genannt, unter Naturschutz gestellt. Eine entsprechende Erklärung wurde heute von drei Mitgliedern der NRW-Landesregierung unterzeichnet.
„Hambi, Hambi, Hambi, bleibt, bleibt, bleibt“ – dieser Ruf von Klimaschutz-Aktivistinnen und -Aktivisten schallte 2018 aus tausendfachen Kehlen rund um das Hambacher Tagebaugebiet. Sie wollten den Wald vor den nahenden Braunkohlebaggern retten. Acht Jahre später wurde am Dienstag in Düsseldorf eine Erklärung unterzeichnet, den Hambacher Wald dauerhaft unter Schutz zu stellen. „Hambi“, der bundesweite Bekanntheit erlangte und zum Symbol für den Klimaschutz wurde, bleibt – und zwar dauerhaft.
Unterzeichnet wurde die Erklärung in Düsseldorf von drei Mitgliedern der NRW-Landesregierung, Wirtschaftsministerin Mona Neubaur (Grüne), Landwirtschaftsministerin Silke Gorißen (CDU) und Umweltminister Oliver Krischer (Grüne). Ebenfalls Teil der Vereinbarung sind die RWE Power AG, Kommunen der Region, Landwirtschafts- und Naturschutzverbände. Die Details der zwischen diesen Akteuren getroffenen Vereinbarung sollen bis Ende 2026 in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag fixiert werden. Die Beteiligten sprechen von einem historischen Tag.
Der Kern der Vereinbarung
Der Wald wird unter Schutz gestellt und alle Flächen, die aktuell noch im Besitz der RWE Power AG sind, sollen bis 2035 in öffentliches Eigentum überführt werden. Zudem wird der Wald zu einem Wildnisentwicklungsgebiet weiterentwickelt und die benachbarten Waldflächen werden durch breite Waldkorridore vernetzt.
Die Details
- Nachdem der Wald 2025 in öffentliches Eigentum übergegangen ist, soll er vom Land als „Wildnisentwicklungsgebiet“ ausgewiesen werden.
- Um die Lebensräume zu verbinden, entstehen zwei sogenannte Waldverbundkorridore. Einer verbindet den Hambacher Wald mit der Steinheide, der andere mit dem Merzenicher Erbwald. Dies stellt die großflächige Waldvernetzung sicher. Diese Verbundkorridore werden als „Ökokonto“ Eingriffe an anderer Stelle im Revier ausgleichen.
- Der Merzenicher Erbwald wird von der Bezirksregierung als Naturschutzgebiet ausgewiesen.
- Der Abschluss des Tagebaus, die Wiedernutzbarmachung und die Befüllung des Tagebausees sollen ohne Einschränkung durch diese Schutzmaßnahmen fortgeführt werden können.
Die Entwicklung in der Übersicht
Hambacher Forst Kartierung
Mona Neubaur: „Ergebnis harter Arbeit“
NRW-Wirtschaftsministerin Mona Neubaur (Grüne) sprach von einem „Ergebnis harter Arbeit“ und ergänzte: „Der Hambacher Wald wird jetzt zu dem, was das Rheinische Revier insgesamt ist – eine Region, die ihre industrielle Vergangenheit nicht verdrängt, sondern in eine nachhaltigere, sichere Zukunft überführt.“ Umweltminister Krischer sagte, der Wald werde nun „dauerhaft zu einem Ort des Schutzes, der Vielfalt und der Verantwortung für kommende Generationen“.
Das ist ein historischer Tag, der ein neues Kapitel für den Hambacher Wald aufschlägt.
Oliver Krischer, NRW-Umweltminister
BUND spricht von Beitrag zur Befriedung der Region
Für die beteiligten Naturschutzverbände erklärte der BUND-Landesvorsitzende Holger Sticht, mit der Erklärung „besteht die Chance, die ökologische Wiederbelebung der durch die Tagebaue geschundenen Region einen wichtigen Schritt voranzubringen“. Der BUND hatte vorgeschlagen, den Wald zu einem Wildnisgebiet zu entwickeln.
Jetzt gilt es, die Empfehlungen zügig umzusetzen. Damit kann ein wichtiger Beitrag zur endgültigen Befriedung der Region geleistet werden.
Holger Sticht, BUND-Landesvorsitzender
Ist der „Hambi“ ein Forst oder ein Wald?
Ist das Areal neben dem Hambacher Tagebau eigentlich ein Wald oder ein Forst? Diese Frage ist seit Jahren umstritten. Wann immer in der Vergangenheit über die Räumung des rund 500 Hektar großen Gebiets im NRW-Landtag debattiert wurde und der Begriff „Hambacher Forst“ fiel, schallte es aus der Fraktion der Grünen reflexartig: „Wald!“
Die Begriffe Forst und Wald werden häufig synonym verwendet. Aber es gibt ökologische und juristische Unterscheidungen. Im ökologischen Sinn, dient ein Forst der Forstwirtschaft, also dem Anbau von Bäumen mit dem Ziel ihrer Verwertung. Darum sind hier meist wenige Baumarten (Fichte oder Kiefer), die in Reih und Glied stehen. Im Wald hingegen sind verschiedene Gehölzarten, es gibt unterschiedliche Abstände zwischen den Bäumen, mehr Laubbäume, mehr Totholz und Schichten aus Moosen und Sträuchern.
Im juristischen Sinne definiert jedes Bundesland selbst, was ein Forst und was ein Wald ist. In NRW wird aktuell das Landesforstgesetz zu einem Landeswaldgesetz entwickelt. Das geltende Gesetz bezieht sich in der Wald-Definition auf das Bundeswaldgesetz. Dort ist zu lesen: „Wald im Sinne dieses Gesetzes ist jede mit Forstpflanzen bestockte Grundfläche. Als Wald gelten auch kahlgeschlagene oder verlichtete Grundflächen, Waldwege, Waldeinteilungs- und Sicherungsstreifen, Waldblößen und Lichtungen, Waldwiesen, Wildäsungsplätze, Holzlagerplätze sowie weitere mit dem Wald verbundene und ihm dienende Flächen.“
Fazit: Damit ist die Hambacher Grünfläche im Braunkohlerevier im ökologischen und juristischen Sinne ein Wald.
Unsere Quellen:
- Mitteilung der NRW-Staatskanzlei
- Landesforstgesetz und Bundeswaldgesetz
- Eigene Recherche
- Eigene Berichterstattung
Sendung: WDR.de, Hambacher Wald wird unter Schutz gestellt, 09.06..2026, 14:30 Uhr
