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Startseite»Politik»Prozess um Karnevalswagen: Moskauer Gericht bestätigt Urteil gegen Satiriker Tilly
Politik

Prozess um Karnevalswagen: Moskauer Gericht bestätigt Urteil gegen Satiriker Tilly

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerJuni 9, 2026Keine Kommentare2 Minuten Lesezeit
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Stand: 09.06.2026 • 16:49 Uhr

Ein Moskauer Gericht hat die langjährige Haftstrafe gegen den Satiriker Tilly bestätigt. Der Düsseldorfer, gegen den in Abwesenheit wegen seiner Karnevalswagen verhandelt wurde, spricht von einem „absurden Schauprozess“.

Ein Berufungsgericht in Moskau hat die Strafe gegen den wegen seiner Karnevalswagen in Abwesenheit zu achteinhalb Jahren Haft verurteilten deutschen Satiriker Jacques Tilly bestätigt. Die Beschwerde der Verteidigung gegen das Urteil sei abgewiesen und das Strafmaß bestätigt, urteilte ein dreiköpfiges Richterkollegium.

Tillys Pflichtverteidigerin Natalja Dudkina hatte das Revisionsverfahren vor Gericht damit begründet, dass während der Ermittlungen Tillys Schuldfähigkeit nicht durch ein psychiatrisches Gutachten geprüft worden sei. In ihrem Plädoyer Anfang April hatte sie Freispruch für Tilly aus Mangel an Beweisen beantragt. „Es war meine gesetzliche Pflicht als Verteidigerin, gegen dieses Urteil Beschwerde einzulegen“, sagte sie der Nachrichtenagentur dpa im Gerichtssaal. Sie beklagte erneut, dass es ihr nicht gelungen sei, mit Tilly selbst Kontakt aufzunehmen. Russland habe ihn international zur Fahndung ausgeschrieben, sagte sie.

Tilly: „Urteil ist eine Farce“

Tilly hatte Kremlchef Wladimir Putin und den von ihm befohlenen Krieg in der Ukraine mit von ihm gestalteten Wagen für den Düsseldorfer Rosenmontagszug immer wieder satirisch angeprangert. Auch der russisch-orthodoxe Patriarch Kirill wurde verspottet.

Daraufhin war Tilly in Russland angeklagt worden. Er selbst hatte immer wieder erklärt, dass er von der russischen Justiz zu keinem Zeitpunkt informiert worden sei über die Ermittlungen gegen ihn. Ein Gericht in Moskau hatte geurteilt, dass Tilly sich mit seinen Darstellungen der Verletzung religiöser Gefühle und der Verbreitung von Falschnachrichten über die russischen Streitkräfte schuldig gemacht habe.

Weil Deutschland Tilly nicht ausliefern wird, kann die russische Justiz das Urteil nicht vollstrecken. „Damit ist der Fall abgeschlossen“, sagte Tilly der dpa nach Bestätigung des Urteils. „Ich sehe keinen Anlass, diesen absurden Schauprozess zu verlängern.“ Das Urteil sei „eine Farce“ und werde die satirische Arbeit im Karneval nicht beeinflussen. „Wir machen weiter wie bisher“, so Tilly.

Mit Informationen von Lilia Becker, ARD-Studio Moskau.

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