Menü schließen
Verbraucherrat
  • Startseite
  • Über Uns
  • Kontakt
  • Aktuelle Warnungen
  • Nachrichten
  • Ratgeber
  • Betrugsmaschen
  • Beratung
  • Bildung
  • Politik
Facebook X (Twitter) Instagram
Facebook X (Twitter) Instagram
Verbraucherrat
  • Startseite
  • Über Uns
  • Kontakt
  • Startseite
  • Über Uns
  • Kontakt
  • Aktuelle Warnungen

    Altersnachweis für Erwachsene statt Social-Media-Verbot für Jugendliche

    Juni 11, 2026

    Nachhaltiger Aufschwung nur mit Verbraucher:innen

    Juni 9, 2026

    Leistungskürzungen sind keine Reformen | Verbraucherzentrale Bundesverband

    Juni 5, 2026

    Nahost-Krieg: Große Mehrheit spürt keine Entlastung

    Juni 4, 2026

    Verbraucherorganisationen legen europaweit Beschwerden gegen Google, Meta und TikTok ein

    Mai 21, 2026
  • Nachrichten

    Kriminelle Machenschaften: Mehr als jedes zehnte Olivenöl ist gepanscht

    Juni 15, 2026

    „Großer Tag für unser Land“: Großbritannien will Social Media unter 16-Jährigen verbieten

    Juni 15, 2026

    „Sie war eine Wucht“: Trauer um „Alf“-Serienmutter Anne Schedeen

    Juni 15, 2026

    Protest-Frage abgewürgt: Entgegen den WM-Absprachen: Iran reist früher in USA ein

    Juni 15, 2026

    Vor DFB-Spiel gegen Curacao: Videoschiedsrichter sorgt mit kleiner Handgeste für große Aufregung

    Juni 15, 2026
  • Ratgeber
  • Betrugsmaschen

    Deutschlandfahne Aufreger: Altes Foto zur WM 2026 erneut falsch geteilt

    Juni 15, 2026

    Presseinformation: Mimikama startet neues soziales Netzwerk für digitale AufklärungPresseinformation: Mimikama startet neues soziales Netzwerk 2026

    Juni 12, 2026

    Wird Portugal Weltmeister 2026?

    Juni 12, 2026

    Shakira Double bei WM 2026? Fakten statt Gerüchte klären auf!

    Juni 12, 2026

    AfD lässt Migranten in Gelsenkirchen putzen – Was steckt dahinter?

    Juni 12, 2026
  • Beratung
  • Bildung

    Social Media bis 16 Jahre verbieten? So sehen das Erwachsene | Bildung

    Juni 11, 2026

    Soziale Medien: Nutzen und Risiken aus Sicht von Jugendlichen und Erwachsenen | Bildung

    Juni 11, 2026

    Zivilgesellschaft – stille Säule der Bildung in Deutschland | Bildung

    Mai 20, 2026

    Geschichte der Demokratiebildung in der Schule | Bildung

    April 29, 2026

    Welcher Anteil junger Frauen und Männer erlangt das Abitur? | Bildung

    April 29, 2026
  • Politik

    Großbritannien plant Social-Media-Verbot für unter 16-Jährige

    Juni 15, 2026

    Norwegen: Marius Borg Høiby zu vier Jahren Haft verurteilt

    Juni 15, 2026

    USA und Iran: Was bedeutet das Abkommen und wie geht es weiter?

    Juni 15, 2026

    Feier zu Trumps 80. Geburtstag: Prügeln für den Präsidenten

    Juni 15, 2026

    Friedlicher G7-Protest in Genf endet mit Ausschreitungen

    Juni 15, 2026
Verbraucherrat
Startseite»Nachrichten»EU-Einigung auf neue Rechte: Das ändert sich jetzt für Fluggäste
Nachrichten

EU-Einigung auf neue Rechte: Das ändert sich jetzt für Fluggäste

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerJuni 15, 2026Keine Kommentare4 Minuten Lesezeit
Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr E-Mail
Teilen
Facebook Twitter LinkedIn Pinterest E-Mail

EU-Einigung auf neue RechteDas ändert sich jetzt für Fluggäste

Die EU beseitigt einige Ärgernisse für Flugreisende – vor allem Familien mit Kindern und Musiker profitieren von den neuen Regeln. (Foto: picture alliance / pressefoto_korb)

Nach langem Streit im EU-Parlament um Entschädigungen bei Verspätungen herrscht für Fluggäste nun Klarheit: Die befürchteten massiven Einschnitte für Passagiere bleiben aus. Zudem gibt es neue Vorgaben für die Anzeige von Gepäckpreisen und Sitzplatzreservierungen für Kinder.

Die Verhandlungen um Fluggastrechte in der EU zogen sich jahrelang hin, jetzt steht fest: Es bleibt bei den bisherigen Entschädigungszahlungen bei Verspätungen. Reisende haben damit ab drei Stunden Verspätung unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Geld. Vertreter von Europaparlament und EU-Staaten haben sich aber auf einige Änderungen verständigt.

Das ist unter anderem geplant …

  • … beim Suchen: Fluganbieter müssen der Einigung zufolge künftig standardmäßig den Preis mit Handgepäck anzeigen. Das soll Verbrauchern den Preisvergleich erleichtern, sagt ein hochrangiger EU-Diplomat. Der deutsche Europaabgeordnete Jan-Christoph Oetjen von der FDP erklärt dazu: „Das ändert nichts daran, dass Airlines günstige Tickets anbieten können.“ Aber für Verbraucher sei klar, dass keine weiteren Kosten für Handgepäck dazukommen.

  • … bei Gepäck: Musiker sollen ihre Instrumente dem Diplomaten zufolge an Bord mitnehmen dürfen. Die EU-Abgeordneten wollten ursprünglich auch festlegen, dass Fluggäste immer ohne zusätzliche Kosten ein kleines Handgepäckstück (etwa einen kleinen Koffer) mit an Bord nehmen dürfen, zusätzlich zum persönlichen Gegenstand. Damit konnten sie sich nicht durchsetzen.

  • … bei Gebühren: Kinder dürfen im Flugzeug neben ihren Eltern sitzen, ohne dass Geld für die Sitzplatzreservierung fällig werden. Das gilt auch für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen. Fluggesellschaften müssen Schreibfehler in Namen auf Tickets kostenlos korrigieren.

  • … bei Problemen: Die Airline muss Passagiere laut einem hochrangigen EU-Diplomaten innerhalb von 96 Stunden schriftlich darüber informieren, was ihre Rechte sind und wie sie diese geltend machen können. Man lege außerdem klare Fristen fest, bis wann sie darauf reagieren muss.

Die Regeln betreffen Flüge von EU-Fluggesellschaften sowie solche von außereuropäischen Unternehmen, deren Maschinen in der EU abheben.

Regeln für Verspätungen

Über die Regeln für Verspätungen wurde lange gestritten. Die Staaten wollten ursprünglich, dass Passagiere künftig erst ab vier Stunden Verspätung eine Entschädigung bekommen und weniger Geld als bisher.

Wenn die Einigung formell angenommen wird, bleiben die Bedingungen nun im Wesentlichen gleich: Reisende haben Anspruch auf eine Entschädigung, wenn ihr Flug mindestens drei Stunden Verspätung hat. Gestaffelt nach Entfernung sind es 250 Euro (bei 1500 Kilometer Entfernung), 400 Euro (bei bis zu 3500 Kilometer Entfernung), 600 Euro (bei mehr als 3500 Kilometer Entfernung).

Voraussetzung ist stets, dass die Airline die Verspätung zu verschulden hat. Mit der Reform soll auch aufgelistet werden, was außergewöhnliche Umstände sind, bei denen die Fluggesellschaft nicht schuld ist.

Deutsche Politiker zeigen sich zufrieden

Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder begrüßte die Einigung. „Das Ziel Deutschlands bei der Überarbeitung war immer, eine Regelung zu treffen, die eine Balance zwischen den Interessen des Verbraucherschutzes und den wirtschaftlichen und betrieblichen Erfordernissen der Luftverkehrswirtschaft herstellt“, teilte er mit. Deutschland hatte sich dafür eingesetzt, dass Reisende bei Verspätungen weiter ab drei Stunden eine Entschädigung bekommen und dazu Anfang Juni zusammen mit Frankreich einen gemeinsamen Vorschlag eingebracht.

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig zeigte sich ebenfalls zufrieden und verwies auf mehrere Verbesserungen für Verbraucherinnen und Verbraucher, etwa den leichteren Preisvergleich beim Handgepäck und bessere Informationen. Dass die Höhe der Entschädigung bei Verspätung nicht angetastet werde, nannte sie einen wichtigen Verhandlungserfolg.

„Deutliche Verbesserung des Status quo“

Europaabgeordnete begrüßten die Einigung. Sie sei „nicht die historische Verbesserung, die sich das Parlament gewünscht hätte“, teilte Jens Gieseke, verkehrspolitischer Sprecher der konservativen EVP-Fraktion, dazu mit. „Sie ist aber eine deutliche Verbesserung des Status quo – und vor allem eine klare Absage an den Versuch einiger Mitgliedstaaten, Passagierrechte abzubauen.“ Das Parlament habe „erfolgreich verhindert, dass die Entschädigungsansprüche von Reisenden drastisch gekürzt werden“. Zudem werde es Reisenden erleichtert, ihre Rechte durchzusetzen, sodass mehr Menschen ihre Rechte geltend machen können.

Auch der Verkehrspolitiker Jan-Christoph Oetjen wies darauf hin, das Parlament habe einen Abbau von Passagierrechten verhindert. Zugleich gebe es unter anderem Verbesserungen für Familien mit Kindern und für Passagiere mit eingeschränkter Mobilität. „Und ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung ist, dass Airlines jetzt bei Verspätungen eine Nachricht an die Passagiere schicken müssen, in denen genau erklärt wird, was ihre Rechte sind und wie sie diese Rechte einfordern können.“

Im Laufe dieses Montags werden die Vertreter der EU-Abgeordneten voraussichtlich der Reform zustimmen. Die getroffene Einigung muss später noch vom Rat der Mitgliedstaaten und dem Plenum des Europaparlaments bestätigt werden. Dies gilt allerdings als Formalie. Nachdem die Regeln in Kraft getreten sind, haben die Fluggesellschaften zwölf Monate Zeit, sie umzusetzen.

Quelle: ntv.de, hny/dpa

Teilen. Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr E-Mail
Dr. Heinrich Krämer
  • Webseite

Ähnliche Beiträge

Kriminelle Machenschaften: Mehr als jedes zehnte Olivenöl ist gepanscht

Juni 15, 2026

„Großer Tag für unser Land“: Großbritannien will Social Media unter 16-Jährigen verbieten

Juni 15, 2026

„Sie war eine Wucht“: Trauer um „Alf“-Serienmutter Anne Schedeen

Juni 15, 2026
Kommentar hinterlassen Antwort abbrechen

Top-Beiträge

„Moby Dick“: Vor 60 Jahren: Belugawal im Rhein gesichtet

April 29, 20264 Aufrufe

Was eine Zuckerabgabe bringen könnte

April 29, 20264 Aufrufe

„Inflationszahlen sind Warnsignal“ | Verbraucherzentrale Bundesverband

April 29, 20263 Aufrufe

Kommentar zur Gesundheitsreform: Gerecht sieht anders aus

April 29, 20263 Aufrufe
Folgen Sie uns
  • Facebook
  • Twitter
  • Pinterest
  • Instagram
  • YouTube
  • Vimeo

Abonnieren Sie Updates

VerbraucherRat GmbH
Hohenzollernring 56
50672 Köln

Telefon: +49 221 16847392-0
Telefax: +49 221 16847392-99
E-Mail: info@verbraucherrat.com
Web: www.verbraucherrat.com

Geschäftszeiten
Montag – Freitag: 09:00 – 18:00 Uhr

Menu
  • Startseite
  • Über Uns
  • Kontakt
  • Aktuelle Warnungen
  • Nachrichten
  • Ratgeber
  • Betrugsmaschen
  • Beratung
  • Bildung
  • Politik
Institutionell
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Hinweis / Haftungsausschluss
  • Cookie-Manager
  • Nutzungsbedingungen
  • Werbefrei lesen
  • Einwilligung widerrufen
  • Mediadaten
  • Abo kündigen
  • Barrierefreiheitserklärung
  • Hilfe
© 2026 VerbraucherRat. Alle Rechte vorbehalten.
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Hinweis / Haftungsausschluss
  • Cookie-Manager
  • Nutzungsbedingungen
  • Werbefrei lesen
  • Einwilligung widerrufen
  • Mediadaten
  • Abo kündigen
  • Barrierefreiheitserklärung
  • Hilfe

Tippen Sie oben und drücken Sie Enter zum Suchen. Drücken Sie Esc zum Abbrechen.