Menü schließen
Verbraucherrat
  • Startseite
  • Über Uns
  • Kontakt
  • Aktuelle Warnungen
  • Nachrichten
  • Ratgeber
  • Betrugsmaschen
  • Beratung
  • Bildung
  • Politik
Facebook X (Twitter) Instagram
Facebook X (Twitter) Instagram
Verbraucherrat
  • Startseite
  • Über Uns
  • Kontakt
  • Startseite
  • Über Uns
  • Kontakt
  • Aktuelle Warnungen

    Letzte Chance für ExtraEnergie-Geschädigte | Verbraucherzentrale Bundesverband

    Juni 23, 2026

    Social Media: Plattformen schützen Minderjährige nicht ausreichend

    Juni 22, 2026

    Verbraucherreport: Mehrheit fordert wirksameren Schutz für junge Menschen

    Juni 18, 2026

    Altersnachweis für Erwachsene statt Social-Media-Verbot für Jugendliche

    Juni 11, 2026

    Nachhaltiger Aufschwung nur mit Verbraucher:innen

    Juni 9, 2026
  • Nachrichten

    Vertreter fremder Interessen?: Tucker Carlson wendet sich von Trumps Republikanern ab

    Juni 23, 2026

    „Kein zukunftssicheres Konzept“: Nach der Kommissionsarbeit folgt der politische Kampf um die Rente

    Juni 23, 2026

    In Tennis-Romanze „Forty Love“: Romeo Beckham gibt sein Schauspieldebüt

    Juni 23, 2026

    „Nicht den Mut gehabt“: Rangnick ist nach Messis Rekordtor sauer auf den Schiedsrichter

    Juni 23, 2026

    Neuer Rekordwert: Warum wird in deutschen Geschäften so viel geklaut?

    Juni 23, 2026
  • Ratgeber
  • Betrugsmaschen

    Wetterkarten-Manipulation: KI-Video als falscher Beweis entlarvt

    Juni 22, 2026

    Berlin: Wurde ein Mann wegen der Deutschlandfahne gestoppt?

    Juni 22, 2026

    KI-Video zur Deutschlandflagge: Falscher Polizeieinsatz entlarvt

    Juni 19, 2026

    Kringel am Himmel: Chemtrail-Beweis fällt leider aus

    Juni 19, 2026

    Kinderfotos im Netz: Was Eltern über Risiken und KI wissen müssen

    Juni 18, 2026
  • Beratung
  • Bildung

    Kontra: Social Media und Jugendliche – warum ein Verbot zu kurz greift | Bildung

    Juni 17, 2026

    Pro: Warum wir ein Social Media Verbot für Kinder brauchen | Bildung

    Juni 17, 2026

    Social Media bis 16 Jahre verbieten? So sehen das Erwachsene | Bildung

    Juni 11, 2026

    Soziale Medien: Nutzen und Risiken aus Sicht von Jugendlichen und Erwachsenen | Bildung

    Juni 11, 2026

    Zivilgesellschaft – stille Säule der Bildung in Deutschland | Bildung

    Mai 20, 2026
  • Politik

    Ex-„Gotteskrieger“ verhandelt mit EU über Abschiebungen

    Juni 23, 2026

    Rentenkommission setzt auf Kapitalmärkte | tagesschau.de

    Juni 23, 2026

    Marktbericht: Anleger fürchten straffere Geldpolitik

    Juni 23, 2026

    Glyphosat-Beschwerde gegen Bayer teilweise angenommen

    Juni 23, 2026

    Rundfunkbeitrag vor dem Bundesverfassungsgericht | tagesschau.de

    Juni 23, 2026
Verbraucherrat
Startseite»Politik»Rundfunkbeitrag vor dem Bundesverfassungsgericht | tagesschau.de
Politik

Rundfunkbeitrag vor dem Bundesverfassungsgericht | tagesschau.de

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerJuni 23, 2026Keine Kommentare5 Minuten Lesezeit
Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr E-Mail
Teilen
Facebook Twitter LinkedIn Pinterest E-Mail


FAQ

Stand: 23.06.2026 • 06:15 Uhr

Der Rundfunkbeitrag sollte eigentlich zum 1. Januar 2025 um 58 Cent steigen. Weil die Bundesländer die Erhöhung nicht umgesetzt haben, zogen ARD und ZDF nach Karlsruhe. Heute wird verhandelt.

Kolja Schwartz

Frank Bräutigam

Worum geht es?

Der Rundfunkbeitrag beträgt momentan 18,36 Euro pro Haushalt und Monat. 2024 hatte die dafür zuständige unabhängige Kommission empfohlen, ihn um 58 Cent auf 18,94 Euro zu erhöhen. Doch die Regierungschefs der Bundesländer beschlossen, der Empfehlung der Länder nicht zu folgen.

ARD und ZDF haben Ende 2024 vor dem Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde eingereicht. Sie sehen ihr Grundrecht auf Rundfunkfreiheit verletzt. Denn: Die Länder seien verpflichtet, der Empfehlung zu folgen und den öffentlich-rechtlichen Rundfunk bedarfsgerecht zu finanzieren, damit der Programmauftrag erfüllt werden kann.

Wer entscheidet über den Programmauftrag?

Das Bundesverfassungsgericht hat für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in vielen Urteilen der letzten Jahrzehnte Grundsätze aufgestellt. Danach legen die 16 Bundesländer den allgemeinen Programmauftrag fest. Sie dürfen also zum Beispiel entscheiden, wie viele Programme die öffentlich-rechtlichen Sender für Fernsehen und Radio produzieren sollen und welche Angebote sie im Internet machen.

Geregelt ist der Programmauftrag im Medienstaatsvertrag. Die Sender müssen dann genügend Geld bekommen, um diesen Programmauftrag erfüllen zu können. Das nennt sich „bedarfsgerechte Finanzierung“.

Wichtig ist: Auch wenn die Politik den Programmauftrag gestaltet – in die journalistischen Inhalte darf sie sich nicht einmischen. Das ergibt sich aus der in Artikel 5 Grundgesetz garantierten Rundfunkfreiheit. Aus ihr folgt, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk staatsfern organisiert sein muss. Die Politik darf dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk also nicht bei konkreten Inhalten Vorgaben machen. Und sie darf auch nicht durch Kürzungen bei der Finanzierung auf die Berichterstattung Einfluss nehmen.

Wie wird der Rundfunkbeitrag ermittelt?

Dafür gibt es ein gesetzliches Verfahren, das in drei Schritte aufgeteilt ist. Zweck dieses Verfahrens ist es, die bedarfsgerechte Finanzierung festzulegen und eine Einflussnahme auf Inhalte durch die Politik zu verhindern, also die Staatsferne zu garantieren.

In Schritt eins melden die Rundfunkanstalten ihren errechneten Bedarf an – also wieviel Geld sie aus ihrer Sicht benötigen, um den vorgegebenen Programmauftrag zu erfüllen.

In einem zweiten Schritt prüft die unabhängige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF), ob dieser Finanzbedarf zutreffend und im Einklang mit den Grundsätzen von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ermittelt worden ist. Dann empfiehlt die KEF den konkreten Rundfunkbeitrag für die nächste Beitragsperiode.

In einem dritten Schritt müssen die Bundesländer, also am Ende die 16 Landesparlamente, die Empfehlung der KEF umsetzen.

Wie verbindlich ist die KEF-Empfehlung?

Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dürfen die Länder nur gemeinsam von der KEF-Empfehlung abweichen. Und nur, wenn sie dafür besondere, nachprüfbare Gründe angeben. So hat es das Gericht 2021 klargestellt. Aus programmlichen und medienpolitischen Zwecken dürfen sie eine Erhöhung nicht ablehnen. Das wäre nicht mit der Rundfunkfreiheit und Staatsferne der Sender vereinbar.

Was hatte die KEF vorgeschlagen?

Für die Beitragsperiode 2025 bis 2028 hatte die KEF im Februar 2024 eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags um 58 Cent pro Monat empfohlen. Ab dem 1. Januar 2025. Der Rundfunkbeitrag hätte also von monatlich 18,36 Euro auf 18,94 Euro pro Haushalt steigen sollen.

Mit welcher Begründung haben die Länder der Erhöhung nicht zugestimmt?

Die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder beschlossen im Dezember 2024, an der bisherigen Höhe des Rundfunkbeitrags von 18,36 Euro pro Monat festzuhalten. Zur Begründung verwiesen sie in erster Linie auf angestoßene Strukturreformen bei ARD und ZDF. Außerdem verwiesen sie auf eine Sonderrücklage, die die Sender zur bedarfsgerechten Finanzierung nutzen könnten. Vor allem die Länder Sachsen-Anhalt, Bayern und Brandenburg lehnten eine Erhöhung zum 1. Januar 2025 konsequent ab.

Mit welcher Begründung klagen ARD und ZDF in Karlsruhe?

ARD und ZDF verweisen auf das verfassungsgemäße Verfahren, das eine bedarfsgerechte Finanzierung garantieren soll. Ein unabhängiger und staatsferner öffentlich-rechtlicher Rundfunk müsse auch unabhängig und staatsfern finanziert werden. Dafür gebe es das Verfahren, an das sich die Länder nicht gehalten hätten. Die Sender sehen sich darin in ihrer Rundfunkfreiheit verletzt.

Was hat sich seitdem getan?

Wichtig für das Verfahren ist: Inzwischen hat die KEF ihre Empfehlung für die Erhöhung des Rundfunkbeitrags geändert. In ihrem Zwischenbericht vom Februar 2026 empfiehlt sie nur noch eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags um 28 Cent auf 18,64 Euro. Und dies auch nicht rückwirkend zum Januar 2025, sondern erst zum 1. Januar 2027.

Es habe sich in der Zwischenzeit herausgestellt, die Sender würden mehr Geld einnehmen, als das 2024 absehbar war. Dies liege zum einen daran, dass es mehr Haushalte in Deutschland gebe, also mehr Menschen den Beitrag zahlen würden. Zum anderen hätten die Sender durch die gestiegenen Zinsen mehr Zinseinnahmen erhalten und bei Investitionen gespart.

Worum wird es in der Verhandlung gehen?

In der Verhandlung wird es zum einen um das Verfahren zur Erhöhung des Rundfunkbeitrags gehen, also zum Beispiel um die Frage, wie die Länder eine Abweichung von der Empfehlung erörtern und begründen müssen. Zum anderen geht es um die Frage, welche inhaltlichen Vorgaben das Grundgesetz an eine Abweichung stellt. Das Gericht wird darüber entscheiden, ob die Länder die Erhöhung zum 1. Januar 2025 mit den vorgebrachten Gründen ablehnen durften oder ob sie damals verfassungswidrig gehandelt haben.

Wegen der neuen KEF-Empfehlung von 2026 dürfte es im Urteil wohl nicht mehr um eine rückwirkende Erhöhung des Rundfunkbeitrags gehen. Für die Diskussion über eine Erhöhung zum 1. Januar 2027 wird der Ausgang des Verfahrens aber wichtig sein.

Wann ist mit einem Urteil zu rechnen?

Heute wird den ganzen Tag verhandelt, ein Urteil gibt es noch nicht. Mit einer Entscheidung ist vermutlich bis zum Ende des Jahres zu rechnen.

Teilen. Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr E-Mail
Dr. Heinrich Krämer
  • Webseite

Ähnliche Beiträge

Ex-„Gotteskrieger“ verhandelt mit EU über Abschiebungen

Juni 23, 2026

Rentenkommission setzt auf Kapitalmärkte | tagesschau.de

Juni 23, 2026

Marktbericht: Anleger fürchten straffere Geldpolitik

Juni 23, 2026
Kommentar hinterlassen Antwort abbrechen

Top-Beiträge

„Moby Dick“: Vor 60 Jahren: Belugawal im Rhein gesichtet

April 29, 20264 Aufrufe

Was eine Zuckerabgabe bringen könnte

April 29, 20264 Aufrufe

„Inflationszahlen sind Warnsignal“ | Verbraucherzentrale Bundesverband

April 29, 20263 Aufrufe

Kommentar zur Gesundheitsreform: Gerecht sieht anders aus

April 29, 20263 Aufrufe
Folgen Sie uns
  • Facebook
  • Twitter
  • Pinterest
  • Instagram
  • YouTube
  • Vimeo

Abonnieren Sie Updates

VerbraucherRat GmbH
Hohenzollernring 56
50672 Köln

Telefon: +49 221 16847392-0
Telefax: +49 221 16847392-99
E-Mail: info@verbraucherrat.com
Web: www.verbraucherrat.com

Geschäftszeiten
Montag – Freitag: 09:00 – 18:00 Uhr

Menu
  • Startseite
  • Über Uns
  • Kontakt
  • Aktuelle Warnungen
  • Nachrichten
  • Ratgeber
  • Betrugsmaschen
  • Beratung
  • Bildung
  • Politik
Institutionell
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Hinweis / Haftungsausschluss
  • Cookie-Manager
  • Nutzungsbedingungen
  • Werbefrei lesen
  • Einwilligung widerrufen
  • Mediadaten
  • Abo kündigen
  • Barrierefreiheitserklärung
  • Hilfe
© 2026 VerbraucherRat. Alle Rechte vorbehalten.
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Hinweis / Haftungsausschluss
  • Cookie-Manager
  • Nutzungsbedingungen
  • Werbefrei lesen
  • Einwilligung widerrufen
  • Mediadaten
  • Abo kündigen
  • Barrierefreiheitserklärung
  • Hilfe

Tippen Sie oben und drücken Sie Enter zum Suchen. Drücken Sie Esc zum Abbrechen.