Die Expertenkommission der Bundesregierung empfiehlt ein umfangreiches Paket zum Schutz von Kindern und Jugendlichen im Netz. Familienministerin Prien plädiert für eine gesetzliche Altersgrenze von 13 Jahren.
Kinder und Jugendliche sollen im Internet besser geschützt werden – allerdings nicht, indem sie einfach weniger online sind. Stattdessen sollen Plattformen, Schulen, Eltern und auch der Staat mehr Verantwortung übernehmen. Zu diesem Ergebnis kommt die unabhängige Expertenkommission der Bundesregierung.
Die Ausgangslage für die Expertenkommission „Kinder und Jugendschutz in der digitalen Welt“ war deutlich: Eine Million Kinder und Jugendliche nutzen ihr zufolge Online-Plattformen wie Instagram oder TikTok auf problematische Weise, 300.000 zeigten Suchtverhalten. Der Auftrag war damit ebenfalls klar: Sie soll Vorschläge erarbeiten für besseren Schutz junger Menschen im Netz.
56 Empfehlungen an Ministerin Prien
Neun Monate hat die Kommission, bestehend aus 18 Expertinnen und Experten, getagt. Das Ergebnis: 56 Vorschläge, sogenannte Handlungsempfehlungen, die heute erst an Familienministerin Karin Prien übergeben und dann öffentlich vorgestellt wurden. „Strukturelle Risiken dürften nicht nach unten an Kinder oder Eltern delegiert werden“, heißt es in dem Bericht. Stattdessen sollen die Plattformen und ihre Anbieter stärker in die Pflicht genommen werden. Im Mittelpunkt dabei: soziale Netzwerke.
Für minderjährige Nutzer fordert die Kommission geschützte Grundeinstellungen, die automatisch aktiviert sind. Aktuell gängige Funktionen wie personalisierte Werbung, manipulative Designs wie Endlos-Feeds oder die automatische Wiedergabe von Videos sollen für Kinder außerdem eingeschränkt werden.
Altersgrenze als europäische Lösung?
Änderungen empfiehlt die Kommission auch beim Mindestalter für Social Media. Zwar geben Plattformen wie Instagram oder Snapchat schon heute Altersgrenzen für ihre Nutzer vor. Weil aber keine wirksame Kontrolle stattfindet, bringen die Experten eine gesetzliche Altersgrenze von 13 Jahren ins Spiel. Alternativ könnten – je nach Risikobewertung – die Angebote aber auch eingeschränkt werden.
Für beide Vorschläge gelte aber: Keine nationalen Alleingänge, stattdessen eine europäische Lösung. Dafür solle in Brüssel ein bereits existierendes Gesetz, der Digital Services Act (DSA), angepasst werden.
Familienministerin Prien zeigt sich offen für diesen Vorschlag: „Für die eigenständige Nutzung sozialer Medien sehe ich grundsätzlich in dem Vorschlag einer gesetzlichen Altersgrenze von 13 Jahren den richtigen Weg – in Verbindung mit einer wirksamen Altersüberprüfung und abgestuften Schutzvorkehrungen für Jugendliche bis 18 Jahre.“
Sie wolle sich für eine europäische Lösung einsetzen, so Prien. Sollten auf europäischer Ebene aber „keine ausreichenden und zeitnahen Fortschritte“ erzielt werden, „werde ich parallel die notwendigen nationalen Regelungen vorbereiten“.
„KI-Seepferdchen“ und Handyverbot in Unterricht und Pausen
Bei KI-Chatbots spricht sich die Kommission klar für eine Altersgrenze von 13 Jahren aus. Kinder und Jugendliche könnten die sogenannten Companions gezielt als vermeintliche Freunde oder Vertrauenspersonen gestalten, ohne deren kommerzielle Funktionsweise und technische Grenzen hinreichend einschätzen zu können, heißt es im Bericht der Kommission. Bisherige Regelungen erfassten die damit verbundenen Risiken nicht ausreichend.
Ausgebaut werden soll auch die Vermittlung von Medienkompetenz an Schulen. Schon in der Grundschule sollen Kinder beispielsweise mit einem „KI-Seepferdchen“ Grundkenntnisse im Umgang mit Künstlicher Intelligenz erhalten und über Vor- und Nachteile sowie mögliche Gefahren aufgeklärt werden.
Gleichzeitig sollen aus Sicht der Kommission auch strengere Regeln für den Umgang mit Smartphones gelten. Bis zur siebten Jahrgangsstufe soll die private Handynutzung im Unterricht und in den Pausen untersagt werden. Was viele Bundesländer bereits selbst in die Hand genommen haben, soll damit bundesweit vereinheitlicht werden.
„Kinderjugendwache“ bei digitaler Gewalt
Stellen Kinder und Jugendliche außerdem Gefahren oder Straftaten im Netz fest, soll ihnen der Zugang zu Hilfe erleichtert werden. Dafür soll eine bundesweite „Kinderjugendwache“ eingeführt werden – eine Anlaufstelle, bei der sich Minderjährige melden können, zum Beispiel per Chat. Hilfe müsse entsprechend niedrigschwellig erreichbar sein.
Weil schon die ersten Lebensjahre eine entscheidende Rolle spielten, sollen auch die Eltern verbindlich über Umgang mit digitalen Medien aufgeklärt werden. So sollen Kleinkinder zum Beispiel nicht mit Smartphone ruhig gehalten oder beschäftigt werden. Ständiges Tippen der Eltern auf dem Handy könne außerdem die Entwicklung beeinträchtigen.
Kommission setzt auf Schutz, Befähigung und Teilhabe
Die Kommission setze mit ihren Empfehlungen nicht auf strikte Verbote, sondern auf Schutz, Befähigung und Teilhabe, erklärt die Co-Vorsitzende und Digitalpolitikerin Nadine Schön (CDU): „Unsere Empfehlungen setzen entlang der gesamten Biografie an, von der frühen Kindheit bis zum Erwachsenwerden. Familien brauchen frühe Beratung, Schulen verlässliche Konzepte, Jugendliche sichere Angebote und erreichbare Hilfen und Plattformen klare Pflichten“, so Schön.
Bei sozialen Medien und bei KI müssten Schutzstandards von Anfang an mitgedacht werden. Die digitale Welt müsse sich an den Rechten, Bedürfnissen und Entwicklungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen ausrichten und nicht umgekehrt.
