Seit fast zwei Jahren gibt es an allen deutschen Grenzen Einreisekontrollen. Der Polizeibeauftragte des Bundes betrachtet das „mit wachsender Sorge“. Innenminister Dobrindt weist Kritik erneut zurück.
Die Kritik an den deutschen Grenzkontrollen ebbt nicht ab: Als Polizeibeauftragter des Bundes beim Deutschen Bundestag betrachte er sie „mit wachsender Sorge“, schreibt Uli Grötsch in seinem Jahresbericht. Aus seiner Sicht wäre es „wünschenswert“, wenn „jetzt eine intensive politische Debatte über die tatsächliche Effektivität der Grenzkontrollen“ geführt würde, heißt es weiter.
Zum einen habe die Bundespolizei die Migrationslage in den Griff bekommen, so Grötsch. Zum anderen mehrten sich Urteile, „die Zweifel an der Rechts- und Verhältnismäßigkeit der fortdauernden“ Kontrollen aufkommen ließen.
EU-Recht erlaubt Kontrollen nur in Ausnahmesituationen
Seit Mitte September 2024 gibt es an allen deutschen Landesgrenzen Einreisekontrollen. An der Grenze zu Österreich wird bereits seit 2015 kontrolliert. Nach EU-Recht – dem Schengener Grenzkodex – sind Grenzkontrollen innerhalb der Europäischen Union nur in bestimmten, festgelegten Ausnahmesituationen erlaubt und auch nur für eine begrenzte Zeit.
Die Bundesregierung beruft sich insbesondere darauf, dass die Kontrollen notwendig seien, um die irreguläre Migration in den Griff zu kriegen.
„Außergewöhnliche Belastung“ für Polizisten
Der ehemalige SPD-Bundestagsabgeordnete Grötsch berichtet von Gesprächen mit Menschen an der deutsch-dänischen Grenze, die die Kontrollen nicht mehr für verhältnismäßig hielten. „Die unklare rechtliche Situation wird auch von den Einsatzkräften als belastend wahrgenommen“, heißt es in dem Bericht mit Blick auf mehrere Urteile, die die Kontrollen für rechtswidrig erklärt hatten. „Sie wünschen sich hier zurecht Rechtssicherheit und Rechtsklarheit.“
Die unklare rechtliche Situation sei für die Einsatzkräfte belastend, sagt der Polizeibeauftragte Grötsch.
Besonders schwer wiege für ihn als Polizeibeauftragten außerdem die „außergewöhnliche Belastung“ der eingesetzten Polizisten. Sie wünschten sich eine „klare Perspektive“, wie es weitergehe. Hohe Überstunden, kurzfristige Änderungen der Dienstpläne, eingeschränkte Möglichkeiten, an Fortbildungen teilzunehmen, und keine ausreichende Erholung seien „vielerorts Realität“. „Dieser Zustand ist auf Dauer nicht tragbar.“
Bei einer Pressekonferenz stellte Grötsch allerdings auch klar, er sei „nicht zwingend der Meinung, dass man die Grenzkontrollen komplett einstellen sollte“. Er verwies darauf, dass die Arbeitsbelastung der Bundespolizei mit anderen Methoden der Grenzkontrolle reduziert werden könne.
Dobrindt: Kontrollen seien „hochwirksam“
Im Gespräch mit dem ARD-Hauptstadtstudio weist Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) die Kritik des Polizeibeauftragten zurück. Die Grenzkontrollen „sind hochwirksam“, sagt er. Das „haben wir in den vergangenen Monaten auch bewiesen“. Er verweist auf vollstreckte Haftbefehle, Zurückweisungen und festgenommene Schleuser.
Aktuell sind die Kontrollen bis Mitte September bei der EU angemeldet. Bis Mitte August muss die Bundesregierung entscheiden, ob sie die Grenzkontrollen erneut verlängert. Ob das geplant sei, möchte Dobrindt nicht konkret beantworten. Er sagt allerdings, man müsse davon ausgehen, „dass wir sie noch eine Zeit lang brauchen“.
Bereits mehrere Urteile
Vergangene Woche hatte das Verwaltungsgericht München entschieden, dass drei konkrete Kontrollen im Jahr 2025 „rechtswidrig gewesen sind“. Wesentlich sei dabei die Dauer der „seit Jahren faktisch unverändert bestehenden Grenzkontrollen gerade an der österreichisch-deutschen Grenze“ gewesen, teilte ein Sprecher des Gerichts mit. Dies sei unvereinbar mit dem Schengener Grenzkodex.
Eine weitergehende Urteilsbegründung liegt noch nicht vor – sie soll in „einigen Wochen“ folgen. Das Bundesinnenministerium kündigte dennoch umgehend Berufung an. „Schon jetzt“ sei klar, dass in dieser für die innere Sicherheit „so wichtigen Frage“ die Entscheidungen höherer gerichtlicher Instanzen erforderlich seien, teilte ein Sprecher mit. Aus Sicht des Ministeriums seien die Grenzkontrollen rechtmäßig und würden fortgesetzt.
Im April hatte bereits das Verwaltungsgericht Koblenz eine Kontrolle an der deutsch-luxemburgischen Grenze für rechtswidrig erklärt. Die Bundesregierung habe nicht dargelegt, dass den Behörden tatsächlich die Kapazitäten fehlten, um die Migration nach Deutschland bewältigen zu können.
EU für Abbau von Kontrollen
Auch die EU-Kommission lässt mittlerweile Skepsis erkennen, ob die deutschen Kontrollen notwendig sind. Nachdem sie jahrelang öffentlich keine Kritik geäußert hatte, hatte sie im Juni dafür plädiert, dass Deutschland die Kontrollen schrittweise zurücknehmen sollte.
Weitere Gerichtsentscheidung erwartet
Bereits am Donnerstag könnte es eine weitere Gerichtsentscheidung geben. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe verhandelt den Fall eines Mannes aus Algerien, der an der deutsch-französischen Grenze zurückgewiesen wurde, obwohl er um Schutz ersucht hatte.
Es ist das erste Mal, dass ein Gericht in der Hauptsache entscheidet, ob die von Dobrindt angewiesene Zurückweisung von Asylsuchenden an der Grenze rechtmäßig ist. Bislang gibt es nur Eilentscheidungen.


