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Startseite»Nachrichten»Anklage will Berufung einlegen: Gericht: Høiby darf Gefängnis mit Fußfessel verlassen
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Anklage will Berufung einlegen: Gericht: Høiby darf Gefängnis mit Fußfessel verlassen

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerJuli 13, 2026Keine Kommentare2 Minuten Lesezeit
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Anklage will Berufung einlegenGericht: Høiby darf Gefängnis mit Fußfessel verlassen

Høiby befindet sich bereits seit Februar in Untersuchungshaft. (Foto: picture alliance / NTB)

Aktuell befindet sich Marius Borg Høiby in Untersuchungshaft. Ein Gericht in Oslo entscheidet nun, dass der Sohn der norwegischen Kronprinzessin einige Wochen auf dem royalen Anwesen Skaugum verbringen darf. Die Staatsanwaltschaft will gegen die Entscheidung juristisch vorgehen.

Das Bezirksgericht Oslo hat entschieden, dass Marius Borg Høiby vier Wochen lang mit einer elektronischen Fußfessel auf dem royalen Anwesen Skaugum in Untersuchungshaft bleiben darf. Das berichten norwegische Medien, darunter die Rundfunkanstalt NRK und die Tageszeitung „Dagbladet“ übereinstimmend. Høiby, der älteste Sohn von Norwegens Kronprinzessin Mette-Marit, habe die Entscheidung akzeptiert.

Die Staatsanwaltschaft will gegen die Entscheidung des Bezirksgerichts jedoch Berufung mit aufschiebender Wirkung einlegen. Dafür hat sie bis zum 14. Juli um 12 Uhr Zeit. Wann Høiby das Gefängnis tatsächlich verlassen kann, bleibt damit zunächst offen. In der vergangenen Woche hatte die norwegische Staatsanwaltschaft beantragt, die Untersuchungshaft des 29-Jährigen um weitere vier Wochen zu verlängern. Zur Begründung verwies sie auf die Gefahr neuer Straftaten. Høibys Verteidiger Petar Sekulic bezeichnete diese Einschätzung als schwer nachvollziehbar.

Høiby befindet sich bereits seit Februar in Untersuchungshaft. Das Bezirksgericht Oslo verurteilte ihn am 15. Juni unter anderem wegen zweier Vergewaltigungen, Körperverletzung und Misshandlung in einer engen Beziehung zu vier Jahren Haft. Von zwei weiteren Vergewaltigungsvorwürfen wurde er freigesprochen. Da Høiby Teile des Urteils angefochten hat, ist es noch nicht rechtskräftig. Seit der Verkündung sitzt er im Gefängnis Ila in Bærum.

Laut „Dagbladet“ erschien Høiby an diesem Montag persönlich vor Gericht. Bezirksrichterin Lise Bogen Behrens entschied demnach, dass er die kommenden vier Wochen unter elektronischer Überwachung auf Skaugum verbringen darf. Sein Verteidiger Petar Sekulic erklärte, sein Mandant sei mit der Entscheidung zufrieden, auch wenn er ursprünglich eine vollständige Freilassung angestrebt habe. Høiby müsse nun bei seiner Mutter Mette-Marit sein. Zwar habe es Besuche gegeben, die er sehr geschätzt habe, angesichts ihres Gesundheitszustands solle er sie jedoch auch im Alltag unterstützen.

Høibys Verteidiger hatten bereits zuvor beantragt, dass er seine Untersuchungshaft mit einer elektronischen Fußfessel auf Skaugum verbringen darf. Das Gericht lehnte dies zunächst ab. Mette-Marit hatte 2018 öffentlich gemacht, an chronischer Lungenfibrose zu leiden. Nachdem sich ihr Gesundheitszustand zuletzt deutlich verschlechtert hatte, wurde im Juni eine Lungentransplantation vorgenommen. Den Angaben zufolge verlief der Eingriff erfolgreich.

Quelle: ntv.de, jpe/spot

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