Derzeit in Dubai in HaftWindkraftbetrüger Hendrik Holt nutzte Reisepass für Flucht
Der verurteilte Betrüger Hendrik Holt kehrt von einem Ausgang nicht zurück, sondern setzt sich stattdessen über Polen nach Dubai ab. Dabei hat er zuvor seinen Ausweis abgeben müssen. Dennoch glückte die Ausreise. Denn, dass er seinen Reisepass noch besaß, wusste die Behörden nicht.
Bei seiner Flucht aus dem offenen Vollzug eines Berliner Gefängnisses hat der Windkraftbetrüger Hendrik Holt seinen Reisepass genutzt. Er verließ die Europäische Union mit dem Ausweispapier über einen polnischen Flughafen, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Osnabrück bestätigte. Bisher hatten die Ermittler offiziell nur davon gesprochen, dass er bei seiner Flucht im Besitz seines Reisepasses war. Ob er ihn auch nutzte, war nicht bekannt gewesen.
Der aus dem Emsland stammende Hendrik Holt wurde 2022 vom Landgericht Osnabrück zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fast neun Jahren verurteilt. Er hatte unter anderem Windparks, die es gar nicht gab, an ausländische Stromkonzerne verkauft. Zudem hatte er ausländische Diplomaten bestochen, um sich mit einem Diplomatenpass gegen deutsche Strafverfolger immun zu machen. Ende August war er dann nach einem genehmigten Ausgang im offenen Vollzug nicht in sein Berliner Gefängnis zurückgekehrt.
Ende September wurde er in Dubai festgenommen und sitzt seitdem dort in Haft. In die Vereinigten Arabischen Emirate war Holt vermutlich auch regulär mit seinem Reisepass eingereist, wie der Osnabrücker Oberstaatsanwalt Nils Leimbrock kürzlich dem Fernsehmagazin „Galileo“ sagte.
Justiz tappt im Dunkeln
Seinen Personalausweis hatte Holt während seiner Haft in Berlin abgeben müssen. Dass er aber noch im Besitz seines Reisepasses war, war den Berliner Justizbehörden nicht bekannt, wie eine Sprecherin in der Vergangenheit sagte.
Die restliche Haftzeit in Berlin liegt aktuell bei rund zwei Jahren und drei Monaten. Geht es nach den deutschen Ermittlern, soll Holt diese auch hierzulande absitzen. Dazu hat die Staatsanwaltschaft kürzlich ein Auslieferungsgesuch in die Vereinigten Arabischen Emirate geschickt.
Die volle restliche Haftdauer muss Holt im Fall einer Auslieferung allerdings nicht absitzen. Seine Haft in Dubai wird auf die deutsche Haft angerechnet – möglicherweise sogar zu günstigen Bedingungen für den Betrüger. Eine Anrechnung von mindestens zwei Tagen pro verbüßtem Hafttag in Dubai komme in Betracht, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Auf diese Möglichkeit hatten zuletzt bereits Fachleute hingewiesen. Grund sind die meist härteren Haftbedingungen in den Emiraten.
