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Startseite»Politik»AfD und Linke scheitern erneut bei Wahl ins Geheimdienstgremium
Politik

AfD und Linke scheitern erneut bei Wahl ins Geheimdienstgremium

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerMai 7, 2026Keine Kommentare3 Minuten Lesezeit
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Stand: 07.05.2026 • 21:43 Uhr

Die Überwachung der deutschen Geheimdienste – das ist die Aufgabe des Parlamentarische Kontrollgremiums. AfD und Linke wollten sich erneut in das Gremium wählen lassen – ohne Erfolg.

Frank Jahn

Erneut haben AfD und Linke erfolglos einen Anlauf unternommen zur Wahl ins Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr), das die Nachrichtendienste überwacht. Die AfD-Kandidaten Martin Hess und Gerold Otten verfehlten im Bundestag die nötige Mehrheit von 316 Stimmen.

Auch die Kandidatin der Linken, Clara Bünger, schaffte es nicht, in der geheimen Abstimmung ausreichend Unterstützung zu erhalten.

Somit bleiben weiterhin drei der insgesamt neun Sitze im Parlamentarischen Kontrollgremium unbesetzt. Dem PKGr gehören derzeit drei Vertreter der Union, zwei Abgeordnete der SPD und – als einziger Vertreter der Opposition – der Grünen-Politiker Konstantin von Notz an.

AfD fühlt sich benachteiligt

Die Sitze, die AfD und Linke gemäß ihrer Fraktionsstärke für sich reklamieren, sind nicht besetzt sind. „Dieses Gremium ist ein staatspolitisch extrem bedeutendes“, unterstreicht AfD-Parlamentsgeschäftsführer Bernd Baumann gegenüber dem ARD-Hauptstadtstudio: „Die größte Oppositionspartei ist jetzt nicht in dem Gremium drin, das ist verfassungswidrig.“

Für Baumann steht fest, ob die Geheimdienste parlamentarisch kontrolliert würden oder nicht, entscheide darüber, ob ein Land eine Diktatur oder eine Demokratie sei. Baumann spricht von einer Benachteiligungsstrategie der anderen Parteien, die nicht wollten, dass die AfD den Verfassungsschutz mit kontrolliere. Die AfD mache gerade ein Rechtsgutachten, wie sie nun vorgehen müsse.

Heinrichmann: „Misstrauen bei AfD groß“

Der Vorsitzende des Parlamentarischen Kontrollgremiums Marc Henrichmann von der CDU sagt mit Blick auf die AfD: „Wenn wir immer wieder sehen, dass bestimmte Fraktionen im Deutschen Bundestag engste Verbindungen zu Despoten dieser Welt, fremden Mächten haben, dann ist das Misstrauen so groß, dass wir einfach sagen, so können wir nicht zusammenarbeiten.“ Es liege in der Hand der Fraktion, dass man diese Vorurteile ausräume. Das sei der AfD insbesondere nie gelungen.

Die vom Verfassungsschutz in Teilen als rechtsextremistisch eingestufte AfD versucht bereits seit ihrem Einzug in den Bundestag im Jahr 2017 vergeblich, in das Gremium zu kommen.

Linke: Mehrfach Union die Hand gereicht

Die Linke war in früheren Legislaturperioden im PKGr vertreten. Mit André Hahn hatte sie sogar schon mal den Vorsitz des Gremiums inne. Im Sommer 2025 hatte die Linke erfolglos die Fraktionsvorsitzende Heidi Reichinnek aufgestellt. Clara Bünger ist nach einem ersten Versuch im November 2025 nun erneut durchgefallen.

Enttäuscht zeigt sich Linken-Fraktionschef Sören Pellmann nach der Abstimmung besonders von der Union. „Ich verstehe überhaupt nicht, warum sich insbesondere die Union querstellt und demokratisch gewählte Kandidatinnen und Kandidaten nicht in diesem Gremium haben will“, so Pellmann gegenüber dem ARD-Hauptstadtstudio.

Die Linke habe der Union mehrfach die Hand gereicht, etwa beim Ermöglichen des zweiten Wahlgangs bei der Bundeskanzlerwahl. Die Linke werde ihr weiteres Vorgehen in den nächsten Wochen zusammen mit der Fraktion besprechen.

„Beteiligung der Opposition wichtig“

Die Beteiligung der Opposition sei wichtig, betont CDU-Politiker Henrichmann. In Bezug auf die Linke sagt er, sie habe allerdings die Verantwortung, Kandidaten aufzustellen, die die Mehrheit erreichten. „Und vielleicht muss man auch im Vertrauen werben und vielleicht muss man sich auch mal von Aktionen der eigenen Partei und Fraktion distanzieren. Das ist wahrscheinlich jetzt zu wenig erfolgt.“

Das Parlamentarische Kontrollgremium überwacht die Arbeit der Geheimdienste – also des Verfassungsschutzes, des Militärischen Abschirmdienstes und des Bundesnachrichtendienstes. Die Bundesregierung muss das Gremium daher regelmäßig über die Tätigkeiten der Dienste und über Vorgänge von besonderer Bedeutung informieren. Die Mitglieder des Parlamentarischen Kontrollgremiums werden von ihren Fraktionen nominiert, müssen aber auch im Bundestag gewählt werden.

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