Menü schließen
Verbraucherrat
  • Startseite
  • Über Uns
  • Kontakt
  • Aktuelle Warnungen
  • Nachrichten
  • Ratgeber
  • Betrugsmaschen
  • Beratung
  • Bildung
  • Politik
Facebook X (Twitter) Instagram
Facebook X (Twitter) Instagram
Verbraucherrat
  • Startseite
  • Über Uns
  • Kontakt
  • Startseite
  • Über Uns
  • Kontakt
  • Aktuelle Warnungen

    Leistungskürzungen sind keine Reformen | Verbraucherzentrale Bundesverband

    Juni 5, 2026

    Nahost-Krieg: Große Mehrheit spürt keine Entlastung

    Juni 4, 2026

    Verbraucherorganisationen legen europaweit Beschwerden gegen Google, Meta und TikTok ein

    Mai 21, 2026

    Digitalisierung im Gesundheitswesen: Nur mit starkem Verbraucherschutz

    Mai 18, 2026

    Bahngastrechte: Besserer Schutz bei Zugreisen

    Mai 13, 2026
  • Nachrichten

    Chagos-Inseln samt Stützpunkt: Trump liebäugelt mit dem nächsten Insel-Kauf

    Juni 8, 2026

    Ein Auto aus einer anderen Zeit: Alfa Romeo Giulia Quadrifoglio – zurück zu Vollgas 

    Juni 8, 2026

    Starkes Erdbeben im Pazifik: Philippinische Behörden rufen Küstenbewohner zur Flucht auf

    Juni 8, 2026

    Presse feiert Coup: Zverev lässt sich „Chance seines Lebens“ nicht entgehen

    Juni 8, 2026

    Alles geregelt?: In welchen Fällen ein Ehevertrag sinnvoll ist

    Juni 8, 2026
  • Ratgeber
  • Betrugsmaschen

    Warnung vor Facebook-Mail „Business Manager partner request“

    Juni 5, 2026

    Faktencheck: UFC-Bilder vor dem Weißen Haus sind gefälscht

    Juni 5, 2026

    Lässt Google Millionen Stechmücken frei?

    Juni 5, 2026

    Meta-KI als Risiko: Support-Bot gefährdete Instagram-Konten

    Juni 4, 2026

    Blockiert Google bald Apps auf deinem Handy?

    Juni 4, 2026
  • Beratung
  • Bildung

    Zivilgesellschaft – stille Säule der Bildung in Deutschland | Bildung

    Mai 20, 2026

    Geschichte der Demokratiebildung in der Schule | Bildung

    April 29, 2026

    Welcher Anteil junger Frauen und Männer erlangt das Abitur? | Bildung

    April 29, 2026

    Wer kann auf’s Gymnasium gehen? | Bildung

    April 29, 2026

    Schweigen ist nicht neutral | Bildung

    April 29, 2026
  • Politik

    Marktbericht: DAX dürfte weit zurückfallen

    Juni 8, 2026

    11KM-Podcast: Musk und Tesla – autonomes Fahren um jeden Preis?

    Juni 8, 2026

    Iran-Liveblog: Israels Militär meldet Rakete aus dem Jemen

    Juni 8, 2026

    Europäer und Ukraine fordern Putin zu Verhandlungen auf

    Juni 7, 2026

    SIPRI-Friedensforscher warnen vor atomarer Aufrüstung

    Juni 7, 2026
Verbraucherrat
Startseite»Nachrichten»Alles geregelt?: In welchen Fällen ein Ehevertrag sinnvoll ist
Nachrichten

Alles geregelt?: In welchen Fällen ein Ehevertrag sinnvoll ist

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerJuni 8, 2026Keine Kommentare5 Minuten Lesezeit
Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr E-Mail
Teilen
Facebook Twitter LinkedIn Pinterest E-Mail

Alles geregelt?In welchen Fällen ein Ehevertrag sinnvoll ist

Wer will schon vor der Trauung an eine mögliche Trennung denken? Ist ein Ehevertrag gewünscht, lässt sich das nicht vermeiden. (Foto: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild)

Schon früh an später denken: Geht eine Ehe in die Brüche, gibt es gesetzliche Regelungen, wie das Vermögen aufgeteilt wird. Wer davon abweichen möchte, benötigt einen Ehevertrag.

Der Hochzeitstag ist der vielleicht schönste Tag im Leben eines Paares. Was er allerdings ganz sicher ist: ein entscheidender Tag im Leben. Denn eine Ehe verändert den rechtlichen Status von zwei Menschen ganz enorm. Das hat auch weitgehende finanzielle Folgen. Trotzdem schließen nach Schätzungen nur etwa zehn Prozent aller Paare einen Ehevertrag ab. Das ist zwar verständlich – denn wer will sich schon vor seiner Ehe mit ihrem Scheitern beschäftigen? Dennoch kann es nötig sein. Wer einen Ehevertrag braucht, wie man ihn am besten bekommt und was er kostet: Hier kommen Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Wer braucht einen Ehevertrag?

Alle, die mit der gesetzlichen Regelung, der Zugewinngemeinschaft, nicht zufrieden sind. Die Zugewinngemeinschaft sieht vor, dass der in der Ehe erzielte Vermögenszuwachs bei einer Scheidung hälftig geteilt wird. Hört sich zunächst gerecht an, kann aber in manchen Fällen problematisch werden. „Wenn einer der beiden selbstständig ist, kann es sinnvoll sein, die gesetzliche Zugewinngemeinschaft abzuändern und die Firma, Praxis oder Kanzlei zu schützen, falls die Ehe einmal auseinandergehen sollte“, sagt Britta Beate Schön, Rechtsexpertin bei Finanztip.

Auch wenn eine Immobilie im Spiel ist oder die Einkommen sehr unterschiedlich sind, kann ein Ehevertrag gut sein. Oder wenn beide finanziell unabhängig bleiben wollen. Oder einzelne Punkte wie der Versorgungsausgleich, also die Aufteilung der während der Ehe erworbenen Rentenpunkte, abweichend festgelegt werden sollen.

Es gibt eine Menge Gründe, aber grundsätzlich hängt es von individuellen Lebensumständen ab. Sophie Godt-Nordhues von der Bundesnotarkammer sagt: „Ein Ehevertrag ist besonders angeraten, wenn die Lebens- oder Vermögensverhältnisse vom sogenannten ‚Durchschnittsfall‘ abweichen.“ Und ein Ehevertrag kann auch gezielt Rechte stärken. „So kann zum Beispiel der Anspruch auf Betreuungsunterhalt über den dritten Geburtstag des Kindes hinaus verlängert werden.“

Wer braucht keinen Ehevertrag?

Es gibt finanzielle Themen, da könnte man meinen, ein Ehevertrag sei nötig – obwohl das nicht der Fall ist: zum Beispiel bei Schulden. Auch beim Zugewinnausgleich, also dem gesetzlichen Güterstand, haftet der eine Partner nur für die Schulden des anderen, wenn dieser explizit mit unterschrieben hat. „Ein Ehevertrag schafft da keine Verbesserung“, sagt Cornelia Maetschke-Biersack, Fachanwältin für Familienrecht.

Auch Erbschaften, die einer der beiden Partner erhält, fallen nicht in den Zugewinnausgleich. Deren Wertsteigerung allerdings schon. Das bedeutet: „Die Wertsteigerung des geerbten Vermögens, zum Beispiel einer Immobilie, müsste ausgeglichen werden“, sagt Maetschke-Biersack. Wenn eine geerbte Immobilie während der Ehe um 200.000 Euro im Wert gestiegen ist, stehen dem Ex-Partner bei der Scheidung davon 100.000 Euro zu.

Was regelt ein Ehevertrag?

„Typischerweise enthält ein Ehevertrag Regelungen zum Zugewinnausgleich“, sagt Rechtsexpertin Britta Beate Schön. „Entweder der Ausgleich wird modifiziert oder ganz ausgeschlossen.“ In der Praxis heißt das: Wer nicht nur teilen möchte, was hinzukommt, sondern auch, was schon da war – wie zum Beispiel eine Erbschaft -, der wird sich für die Gütergemeinschaft entscheiden. Sie kommt relativ selten vor. Häufiger möchten Paare wirtschaftlich getrennt bleiben und entscheiden sich für die Gütertrennung.

Neben dem Güterstand werden in einem Ehevertrag in der Regel auch Unterhaltsansprüche und der Versorgungsausgleich geklärt. „Da geht es um die Teilung der Rentenansprüche, die während der Ehe erwirtschaftet wurden, um längere Unterhaltszahlungen oder um die monatlichen Unterhaltsbeträge“, sagt Schön. Wie ein Paar seinen Ehevertrag gestaltet, hängt von den individuellen Bedürfnissen und Plänen ab.

Wer setzt den Vertrag auf?

Das kann nur ein Notar oder eine Notarin. Es ist rechtlich nicht bindend, wenn ein Paar seinen Ehevertrag zu Hause alleine miteinander festlegt. „Bevor ein Ehevertrag beurkundet wird, findet mindestens ein ausführliches Beratungsgespräch mit einem Notar oder einer Notarin statt“, sagt Godt-Nordhues. Dabei wird die persönliche und wirtschaftliche Ausgangslage der Ehegatten genau besprochen und gemeinsam erörtert, ob ein Ehevertrag in der individuellen Situation sinnvoll ist. Notarinnen und Notare müssen dabei neutral bleiben und sicherstellen, dass beide Eheleute den Vertrag und seine Konsequenzen vollständig verstanden haben.

„Ein Notar ist ausreichend, wenn das Paar weiß, was es will und bei einfach gelagerten Eheverträgen“, sagt Maetschke-Biersack. Bei komplexeren Situationen, wenn man sich bei der Ausgestaltung nicht einig ist oder selbst noch nicht genau weiß, was einem wichtig ist, könne es hingegen sinnvoll sein, einen Anwalt einzubinden. Da Anwälte nicht neutral, sondern parteiisch sind, kann es manchmal auch notwendig sein, zwei Anwälte einzusetzen. Ist bereits ein Ehevertrag geschlossen und sollen daran Änderungen vorgenommen werden, müssen diese ebenfalls in einem Notariat beurkundet werden.

Welche Kosten kommen auf Paare zu?

Das hängt von zwei Dingen ab: wie hoch das Vermögen des Paares ist und wie ausführlich die Beratung war. Je höher das Vermögen und je ausführlicher die Beratung, desto teurer wird es. Der Grund: Notarkosten richten sich in der Regel nach dem sogenannten Geschäftswert, Anwaltskosten nach dem Gegenstandswert.

„Wird jeder von seinem eigenen Anwalt vertreten, fallen doppelte Anwaltsgebühren an – neben den Notarkosten“, sagt Britta Beate Schön von Finanztip. Sie rechnet vor: Bei einem gemeinsamen Vermögen von 50.000 Euro müsste man für einen einfachen Ehevertrag mit Notargebühren in Höhe von rund 500 Euro rechnen. Für eine zusätzliche anwaltliche Beratung und Erstellung des Ehevertrags könnten weitere 2.500 Euro anfallen.  Mit steigendem Vermögen steigen die Kosten. Darum ist es sinnvoll, den Ehevertrag so früh wie möglich abzuschließen.

Quelle: ntv.de, awi/dpa

Teilen. Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr E-Mail
Dr. Heinrich Krämer
  • Webseite

Ähnliche Beiträge

Chagos-Inseln samt Stützpunkt: Trump liebäugelt mit dem nächsten Insel-Kauf

Juni 8, 2026

Ein Auto aus einer anderen Zeit: Alfa Romeo Giulia Quadrifoglio – zurück zu Vollgas 

Juni 8, 2026

Starkes Erdbeben im Pazifik: Philippinische Behörden rufen Küstenbewohner zur Flucht auf

Juni 8, 2026
Kommentar hinterlassen Antwort abbrechen

Top-Beiträge

„Moby Dick“: Vor 60 Jahren: Belugawal im Rhein gesichtet

April 29, 20264 Aufrufe

Was eine Zuckerabgabe bringen könnte

April 29, 20264 Aufrufe

„Inflationszahlen sind Warnsignal“ | Verbraucherzentrale Bundesverband

April 29, 20263 Aufrufe

Kommentar zur Gesundheitsreform: Gerecht sieht anders aus

April 29, 20263 Aufrufe
Folgen Sie uns
  • Facebook
  • Twitter
  • Pinterest
  • Instagram
  • YouTube
  • Vimeo

Abonnieren Sie Updates

VerbraucherRat GmbH
Hohenzollernring 56
50672 Köln

Telefon: +49 221 16847392-0
Telefax: +49 221 16847392-99
E-Mail: info@verbraucherrat.com
Web: www.verbraucherrat.com

Geschäftszeiten
Montag – Freitag: 09:00 – 18:00 Uhr

Menu
  • Startseite
  • Über Uns
  • Kontakt
  • Aktuelle Warnungen
  • Nachrichten
  • Ratgeber
  • Betrugsmaschen
  • Beratung
  • Bildung
  • Politik
Institutionell
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Hinweis / Haftungsausschluss
  • Cookie-Manager
  • Nutzungsbedingungen
  • Werbefrei lesen
  • Einwilligung widerrufen
  • Mediadaten
  • Abo kündigen
  • Barrierefreiheitserklärung
  • Hilfe
© 2026 VerbraucherRat. Alle Rechte vorbehalten.
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Hinweis / Haftungsausschluss
  • Cookie-Manager
  • Nutzungsbedingungen
  • Werbefrei lesen
  • Einwilligung widerrufen
  • Mediadaten
  • Abo kündigen
  • Barrierefreiheitserklärung
  • Hilfe

Tippen Sie oben und drücken Sie Enter zum Suchen. Drücken Sie Esc zum Abbrechen.