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Angeklagter behauptet Notwehr: Gerichtsvollzieher getötet: Anklage schildert grausige Details

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerMai 20, 2026Keine Kommentare3 Minuten Lesezeit
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Angeklagter behauptet NotwehrGerichtsvollzieher getötet: Anklage schildert grausige Details

Kurz nach der Tat habe der Angeklagte behauptet, aus Notwehr getötet zu haben. (Foto: picture alliance/dpa)

Die Wohnung eines 42-Jährigen im saarländischen Bexbach soll zwangsgeräumt werden. Als der Gerichtsvollzieher auftaucht, greift der Mieter zu einem Messer und sticht den Mann tot. Vor Gericht werden nun Einzelheiten der Tat geschildert.

Der Gerichtsvollzieher hat keine Chance. Kaum hat er für eine Zwangsräumung den Flur einer Wohnung betreten, wird er niedergestochen. Und zwar von dem Mieter, der schnell nach einem um die Ecke im Wohnzimmer an der Wand hängenden großen Jagdmesser greift. Mindestens 13 Mal soll der Mann auf das Opfer eingestochen haben – auf Kopf, Hals, Oberkörper und Arm. „Tief und so lange“, bis dieser wenig später seinen Verletzungen erlag, sagte Oberstaatsanwältin Şirin Özfirat bei der Verlesung der Anklage am Landgericht Saarbrücken.

Sechs Monate nach der Tat muss sich der 42 Jahre alte Deutsche wegen Mordes verantworten: Ihm wird vorgeworfen, im November 2025 den 58 Jahre alten Gerichtsvollzieher in Bexbach im Saarpfalz-Kreis erstochen zu haben, als dieser die Zwangsräumung vollstrecken wollte.

Der Angeklagte habe aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch und grausam getötet: Er setze als Tatwaffe einen sogenannten Sautöter ein – ein beidseitig geschliffenes Messer – das für die Tötung von Wildschweinen gedacht sei. Das Opfer sei völlig arg- und wehrlos gewesen, sagte Özfirat. Und der Angeklagte habe „eine besonders rohe und unbarmherzige Haltung“ dem Opfer gegenüber an den Tag gelegt. Er habe die Tötung als Mittel genutzt, „um seine Aggressionen über die Wohnungsräumung abzureagieren“.

Nach der Tat soll der 42-Jährige nach Angaben von Özfirat laut gerufen haben: „Das war Notwehr.“ Und: „Da seid ihr selber schuld!“ Vorher habe er sich gegen die Zwangsräumung zunächst verbal gewehrt. Er habe behauptet, nichts davon gewusst zu haben.

Sein Verteidiger Dirk Gerlach kündigte eine Erklärung zur Tat für den 26. Mai an. „Die Handlung als solche wird nicht bestritten werden“, sagte er. „Aber es ist eher eine juristische Frage, welcher Straftatbestand am Schluss kommt.“ Er sehe einen Totschlag und keinen Mord. Die Hintergründe der Zwangsräumung sind noch unklar. Gerlach sagte, er werde sich später dazu äußern.

Staatsanwaltschaft geht von psychischer Störung aus

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeklagte zum Tatzeitpunkt unter einer krankhaften Störung aus dem schizophrenen Formenkreis gelitten habe. Daher habe er die Tat im Zustand verminderter Schuldfähigkeit begangen. Der Mann, der in hellgrauem Hemd und schwarzer Hose erschien, ist vorläufig in der forensisch-psychiatrischen Klinik in Merzig untergebracht worden.

Laut Gerichtssprecher Sebastian Abel wird die Schuldfähigkeit des Angeklagten eine der Kernfragen im Prozess sein. Der Vertreter der Nebenklage, der für die Witwe gekommen ist, geht bei dem 42-Jährigen von voller Schuldfähigkeit aus. „Er hat absichtlich getötet, um zu verhindern, dass er geräumt wird“, sagte Daniel Jung. Die Tat hatte bundesweit Entsetzen ausgelöst. Für den Prozess sind elf weitere Termine bis zum 21. August vorgesehen.

Im Gerichtssaal waren auch Kollegen des Opfers. Nach der Anklageverlesung zeigten sie sich erschüttert. „Es ist belastend und bewegend. Und es kommt alles wieder hoch“, sagte der Vorsitzende des Landesverbandes der Gerichtsvollzieher im Saarland, Gerd Luckas. „Diese Tat hätte jeden von uns treffen können.“ Man sei auch gekommen, um der Witwe zu zeigen, „dass die Kollegen mitfühlen“, sage Luckas. Was er sich von einem Urteil gegen den Angeklagten erhoffe? „Am besten, dass er nicht mehr rauskommt – wo auch immer er untergebracht wird.“

Quelle: ntv.de, als/dpa

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