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Startseite»Nachrichten»Ausnahmen für unter 13-Jährige: Familienministerin Prien will gesetzliche Altersgrenze bei Social Media
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Ausnahmen für unter 13-Jährige: Familienministerin Prien will gesetzliche Altersgrenze bei Social Media

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerJuni 24, 2026Keine Kommentare4 Minuten Lesezeit
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Ausnahmen für unter 13-JährigeFamilienministerin Prien will gesetzliche Altersgrenze bei Social Media

Hintergrund der Überlegungen ist die Sorge vor gesundheitlichen Gefahren für Kinder und Teenager. (Foto: picture alliance / Jochen Tack)

Pornografie, Hass, Mobbing – oder überlange Nutzungszeiten: Familienministerin Prien will Kinder auf Social Media besser schützen. Ihre Expertenkommission macht zwei Vorschläge beim Thema Altersgrenzen. Insgesamt sollen Plattformanbieter stärker in die Pflicht genommen werden.

Familienministerin Karin Prien plädiert für eine gesetzliche Altersgrenze von 13 Jahren für die eigenständige Nutzung sozialer Medien wie TikTok, Instagram oder Snapchat. Das halte sie grundsätzlich für den richtigen Weg, teilte die CDU-Politikerin in Berlin mit. Geregelt werden soll dies nach ihren Worten auf europäischer Ebene. „Für den Fall, dass auf europäischer Ebene keine ausreichenden und zeitnahen Fortschritte erzielt werden, werde ich parallel die notwendigen nationalen Regelungen vorbereiten.“

Ein „gesetzlicher Erlaubnisvorbehalt“ soll es möglich machen, dass auch Kinder unter 13 Jahren „nachweislich kindgerechte und risikoarme Angebote“ nutzen können. Die Altersgrenze solle mit einer wirksamen Altersüberprüfung verbunden werden. Für Teenager zwischen 13 und 18 sollen abgestufte Schutzvorkehrungen gelten, betonte Prien.

Prien bezog sich dabei auf eine Empfehlung der von ihr eingesetzten Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“. Hintergrund ist die Sorge vor gesundheitlichen Gefahren für Kinder und Teenager, einerseits durch Inhalte wie Pornografie, Hass oder Mobbing, andererseits durch überlange Nutzungszeiten. Aus Sicht der Expertenkommission zeigen etwa 300.000 Jugendliche Suchtverhalten.

Die 18 Expertinnen und Experten hatten seit September beraten und der Ministerin jetzt 56 Handlungsempfehlungen vorgelegt. Bei der Frage nach Nutzungsverboten für Kinder oder Jugendliche wurden sie sich aber nicht einig.

Experten uneins bei Altersgrenzen

Stattdessen stehen im Bericht zwei Alternativen: Die eine Option ist die von Prien bevorzugte – eine „gesetzliche Mindestaltersgrenze von 13 Jahren“ und für die Altersgruppe von 13 bis 18 Jahren „abgestufte Schutzstandards“. „Riskante Funktionen sollen standardmäßig deaktiviert werden“, heißt es dazu.

In Option zwei heißt es, man solle auf „eine einheitliche gesetzliche Altersgrenze“ verzichten. Stattdessen solle auf EU-Ebene der Digital Services Act um eine verbindliche Regelung ergänzt werden, „wonach Accounts, Dienste oder einzelne Funktionen für bestimmte Altersgruppen beschränkt werden, sofern von ihnen besondere Wirkungs- oder Nutzungsrisiken ausgehen“, wie es im Expertenbericht heißt. „Welche Altersgrenze im Einzelfall gilt, soll sich aus der Risikobewertung des jeweiligen Angebots ergeben.“

Die von Prien bevorzugte Lösung läuft auf eine im internationalen Vergleich weiche Beschränkung hinaus: Sie soll nur für Kinder gelten und Ausnahmen zulassen. Australien hatte hingegen die Nutzung von Social Media bis zum Alter von 16 Jahren verboten; ähnliche Verbote auch für Jugendliche werden in Großbritannien und Frankreich sowie anderen EU-Ländern geprüft oder vorbereitet.

Keine nationalen Alleingänge

Einig ist sich die deutsche Expertenkommission darin: „Für beide Alternativen gilt, dass nationale Alleingänge vermieden werden sollen.“ Zur Begründung heißt es, die relevanten Plattformen böten ihre Dienste grenzüberschreitend an, nationale Vorgaben seien kaum durchzusetzen. Auch sei unsicher, ob nationale Regelungen in Konkurrenz zur EU-Gesetzgebung Bestand hätten.

Insgesamt plädieren die Expertinnen und Experten dafür, weniger die Kinder und Jugendlichen in die Pflicht zu nehmen als die Plattformanbieter. Sie empfehlen „einen verbindlichen Katalog sicherer und altersgerechter Voreinstellungen“, die vor allem die Suchtgefahr eindämmen sollen. So sollen keine algorithmisch gesteuerten Feeds oder Empfehlungssysteme mehr möglich sein, keine personalisierte Inhaltsausspielung und keine personalisierte Werbung, keine suchtverstärkenden Endlos-Feeds oder Appelle wie „Deine Freunde warten auf dich“.

Olaf Köller, Co-Vorsitzender der Kommission, brachte es auf diese Formel: „Nicht das Kind muss sich an die digitale Welt anpassen, sondern die digitale Welt an das Kind. Kinder- und Jugendliche aus der digitalen Welt auszusperren, ist kein Schutz.“ Doch müssten Kinder und Jugendliche vor dem bewahrt werden, dem sie noch nicht gewachsen seien. Man müsse sie befähigen, „ihr digitales Leben selbst in die Hand zu nehmen“.

Auch Prien betonte, hier warte eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe für Bund, Länder, Kommunen, Wissenschaft, Schulen, Jugendhilfe und Familien. „Unser Ziel ist eine zukunftsorientierte Gesamtstrategie, die Schutz, Befähigung und Teilhabe gleichermaßen stärkt und Regulierung, Bildung sowie Prävention intelligent miteinander verbindet“, sagte die CDU-Politikerin.

Quelle: ntv.de, dsc/dpa

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