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Politik

Belgien muss erstmals Opfer von Kolonialverbrechen entschädigen

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerJuni 17, 2026Keine Kommentare4 Minuten Lesezeit
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Europamagazin

Stand: 17.06.2026 • 17:00 Uhr

Bis in die 1950er-Jahre entrissen belgische Kolonialisten im Gebiet der heutigen Demokratischen Republik Kongo Kinder ihren Müttern. Jetzt muss Belgien zum ersten Mal Opfer kolonialer Gewalt entschädigen.

Von Michel Krasenbrink, ARD Brüssel

Léa Tavares musste im Alter von zwei Jahren ins Kinderheim, obwohl ihre Eltern damals noch lebten. Eines ihrer wenigen Kinderfotos zeigt sie in dem Heim mit einer Gruppe von kleinen Mädchen, barfuß, im weißen Kleid, neben einer Nonne.

Belgische Kolonialisten hatten die Kinder ihren Familien entrissen und in eine katholische Missionsstation in der zentralkongolesischen Region Kasai gebracht. Bis Anfang der 1960er-Jahre wurden in belgischen Kolonien Tausende Kinder in Heime und Internate entführt, weil ihre Väter weiße Europäer waren. Aus Sicht der Kolonialisten hätte es diese Kinder nicht geben dürfen.

Rund 70 Jahre später hat ein belgisches Gericht fünf betroffenen Frauen eine Entschädigung zugesprochen. Was Tavares und vier ihrer Freundinnen passiert ist, gilt offiziell als Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

Mit vier anderen Frauen erstritt Léa Tavares eine Entschädigung von dem belgischen Staat dafür, dass sie ihrer Mutter weggenommen worden war.

Zivilverfahren gegen Belgien

„Sie haben mein Leben zerstört. Ich bin für meine Mutter zu einer Fremden geworden“, sagt Léa Tavares. Heute lebt sie in Brüssel und lädt regelmäßig Medienvertreter in ihre Wohnung ein, um zu erzählen, was die belgische Kolonialmacht ihr angetan hat.

Sechs Jahre lang stritten sie und ihre vier Freundinnen in einem Zivilverfahren gegen den belgischen Staat. Im Dezember 2024 bekamen sie erstmals Recht. Ein Gericht sprach den fünf Frauen je 50.000 Euro Entschädigung zu. Am 22. Mai dieses Jahres bestätigte Belgiens oberstes Gericht das Urteil im Berufungsverfahren. Die Entscheidung gilt ausschließlich für Tavares und ihre Mitstreiterinnen.

Das Gericht habe dennoch ein historisches Urteil gefällt, sagt Michèle Hirsch. Sie vertritt die Frauen seit Jahren vor Gericht. Der belgische Staat habe eine rassistische Politik betrieben, sagt die Anwältin. „Und die Verantwortlichen des belgischen Staates haben sich dieser Verbrechen schuldig gemacht.“ Zum ersten Mal überhaupt müsse nun ein europäischer Staat Opfer von kolonialer Gewalt entschädigen, so Hirsch.

Kongo als Privatbesitz von Belgiens König

In einer großen, schlossartigen Anlage kurz vor der Stadtgrenze Brüssels befindet sich das AfricaMuseum. Vor rund 130 Jahren stellte der belgische König im Park der Anlage Menschen aus dem Kongo aus – in sogenannten Völkerschauen. Die Sammlung des Museums umfasst noch heute Millionen von Objekten aus früheren belgischen Kolonien.

Zwischen 1885 und 1960 herrschte auf dem Gebiet der heutigen Demokratischen Republik Kongo ein brutales Kolonialsystem. Das Land galt zunächst als Privatbesitz des belgischen Königs Leopold II. Später wurde es an den belgischen Staat übertragen. Insbesondere in der ersten Phase der Kolonialisierung unter Leopold II. töteten die Kolonialisten Millionen von Kongolesinnen und Kongolesen. Die genauen Opferzahlen sind bis heute unbekannt.

In späteren Jahrzehnten fielen weniger Menschen der Kolonialherrschaft zum Opfer. Doch das System des Unrechts blieb bestehen.

Anerkennung des Leids erst seit kurzem

Seit einigen Jahren versucht sich das AfricaMuseum bei Brüssel deshalb auch kritisch mit der belgischen Kolonialgeschichte auseinanderzusetzen.

„In der Woche nach der Gerichtsentscheidung hätte man erwarten können, dass es Leitartikel in den Zeitungen und Interviews mit den betroffenen Frauen gibt“, sagt Dr. Bambi Ceuppens, Anthropologin beim AfricaMuseum. „Aber es gab nichts. Es gab eigentlich keine öffentliche Debatte darüber.“

In Belgien gibt es bis heute kaum eine Kultur der Erinnerung an Kolonialverbrechen. Eine erste Anerkennung des Leids erfuhren Menschen wie Léa Tavares im Jahr 2019. „Für die belgische Regierung möchte ich mich entschuldigen“, sagte der damalige Premierminister Charles Michel im föderalen Parlament Belgiens: „Bei den Kindern gemischter Herkunft und bei ihren Familien, für all das Unrecht, das ihnen angetan wurde.“

Der belgische König Philippe entschuldigte sich bislang nicht. Er bedauere die Verbrechen, die geschehen seien, sagte er lediglich bei einem Staatsbesuch in der Demokratischen Republik Kongo im Jahr 2022.

Léa Tavares feiert in diesem Jahr ihren 80. Geburtstag. Sie hat in Belgien Kinder und Enkelkinder bekommen. Den Täterinnen und Tätern aus den 1940er- und 1950er-Jahren könne sie vergeben, sagt Tavares. „Es macht keinen Sinn, Groll zu hegen. Aber wir vergessen nicht.“

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Dr. Heinrich Krämer
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