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Startseite»Nachrichten»Betrag kann sich summieren: Zoll für kleine Sendungen wird ab sofort fällig
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Betrag kann sich summieren: Zoll für kleine Sendungen wird ab sofort fällig

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerJuli 1, 2026Keine Kommentare2 Minuten Lesezeit
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Betrag kann sich summierenZoll für kleine Sendungen wird ab sofort fällig

Wer Produkte aus mehreren Gruppen bestellt, muss auch mehr Zoll bezahlen. (Foto: IMAGO/BMF)

Kunden aus Europa bestellen vor allem in China massenweise Waren. Bislang galt für günstige Bestellungen eine Ausnahmereglung beim Zoll, doch die ist nun Geschichte. Bei den Preisen auf Online-Plattformen macht sich dies bereits bemerkbar.

Ob Mode, Ladekabel oder Spielzeug: Wer günstige Waren außerhalb der EU bestellt, zahlt künftig Zoll. Bislang galt eine Ausnahme für Lieferungen mit einem Wert von unter 150 Euro. Diese Regelung endet nun. Verbraucher müssen sich auf höhere Kosten einstellen.

Pro Warengruppe in der Sendung werden pauschal 3 Euro berechnet. Das heißt, für drei in einem Paket versendete T-Shirts im Wert von 30 Euro werden insgesamt 3 Euro Zoll fällig. Kommt zum Beispiel ein günstiges Kinderspielzeug dazu, werden 3 weitere Euro Zollgebühr fällig, also insgesamt 6 Euro.

Zwar sind Verkäufer oder Importeure für die Anmeldung und Zahlung der Abgabe verantwortlich, wie die EU-Kommission erklärt. Die Händler können die Zollpauschale aber an den Verbraucher weiterreichen – und gerade bei sehr günstigen Produkten kann dies ins Gewicht fallen, wie das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland warnt. Experten haben bereits festgestellt, dass Preise auf Online-Plattformen entsprechend gestiegen sind.

Milliarden Sendungen betroffen

Kunden in Europa bestellen massenweise günstige Produkte im Ausland. Im vergangenen Jahr kamen nach Zahlen der EU-Kommission 5,9 Milliarden Sendungen im Wert von je unter 150 Euro an. Das sind 16 Millionen Pakete pro Tag. Auf sie wurde kein Zoll erhoben. Mehr als 90 Prozent dieser Sendungen kamen nach Angaben eines hochrangigen EU-Beamten aus China.

Die Pauschale gilt voraussichtlich bis zum 1. Juli 2028. Sie soll die Zeit überbrücken, bis eine neue digitale Plattform zur Abwicklung und Kontrolle an den Start geht. Dann sollen die üblichen Zollsätze je nach Warenwert, Ursprung und Wareneinstufung gelten.

Quelle: ntv.de, rog/dpa

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