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BND-Gesetz – Dobrindt bremst offenbar Reform

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerJuni 12, 2026Keine Kommentare5 Minuten Lesezeit
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Exklusiv

Stand: 12.06.2026 • 06:01 Uhr

Der BND sollte angesichts der Weltlage schnell schlagkräftiger werden. Doch die Bundesregierung hat das dafür notwendige neue Gesetz noch nicht vorgelegt. Nach Recherchen von NDR und WDR bremst Innenminister Dobrindt offenbar das Vorhaben.

Von Manuel Bewarder, Jörg Diehl, NDR/WDR, und Florian Flade, WDR

Der Bundesnachrichtendienst (BND) soll schlagkräftiger und operativer werden, so hatte es Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) angekündigt. „Wir wollen, dass der BND nachrichtendienstlich auf dem allerhöchsten Niveau mitspielt“, erklärte Merz im vergangenen September bei der Amtseinführung des neuen BND-Präsidenten Martin Jäger. Die Beweggründe für die umfassende Reform: aktuelle Krisen und Kriege – und das Ziel, unabhängiger von den USA zu werden.

Die deutschen Spione sollen Gefahren künftig nicht nur erkennen und bewerten, sondern auch aktiv abwehren. Dafür allerdings braucht der BND ein neues Gesetz. Seit Monaten wird daran gearbeitet, Entwürfe wurden zwischen Kanzleramt, Justizministerium, Verteidigungsministerium und Innenministerium diskutiert und angepasst. Auch Parlamentarier wurden früh konsultiert.

Seit einigen Wochen nun soll eine innerhalb der Bundesregierung abgestimmte Version des neuen BND-Gesetzes fertig sein. Das Papier könnte in die Ressortabstimmung gehen, zügig ins Kabinett und dann im Bundestag abgestimmt werden.

Kein Problem mit dem BND-Gesetz an sich

Doch das Vorhaben stockt nach Recherchen von NDR und WDR. Und das liegt offenbar an einem Regierungsmitglied: Alexander Dobrindt (CSU). Der Innenminister hat allerdings wohl kein Problem mit dem BND-Gesetz an sich. Er soll aber darauf bestehen, die BND-Reform mit der ebenfalls geplanten Novellierung des Gesetzes für das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) zu verbinden.

Beide Nachrichtendienstreformen, die wohl die umfangreichsten seit Gründung der Bundesrepublik sind, sollen gemeinsam vorangetrieben werden, so Dobrindts Haltung. Weil aber die Abstimmung beim BfV-Gesetz hinterherhinkt, soll der CSU-Mann seit Wochen bei der BND-Reform bremsen. Dobrindt soll, so heißt es in Regierungskreisen, intern erklärt haben, wenn die beiden Gesetze nicht gemeinsam verhandelt werden, werde er dem BND-Gesetz nicht zustimmen.

In Verhandlungskreisen heißt es, Innenminister Dobrindt fürchte offenkundig, dass der Verfassungsschutz weniger Kompetenzen bekommen könnte als geplant, wenn die BfV-Novelle nicht im Paket mit dem BND vorangetrieben wird.

Hitzige öffentliche Debatte?

Tatsächlich könnte es nach der Präsentation der BND-Reform durch das Kabinett eine hitzige öffentliche Debatte über die neuen Befugnisse von Nachrichtendiensten geben. Das könnte dazu führen, dass Dobrindt beim BfV-Gesetz größere politische Kompromisse eingehen müsste und das Reformvorhaben bei der Kölner Behörde zusammenschrumpft.

Mit seiner Blockade soll der Innenminister laut Regierungskreisen auf Unverständnis stoßen – im Justizministerium, aber auch im Kanzleramt. Während Dobrindts Haus federführend bei der Ausarbeitung des BfV-Gesetzes ist, ist es das Kanzleramt beim BND-Gesetz. Dort ist man offenbar der Ansicht, dass das BND-Gesetz schnell auf den Weg gebracht werden könnte.

Immerhin seien die strittigen Punkte mittlerweile ausgeräumt. Und der BND brauche aufgrund der verschärften Sicherheitslage zeitnah eine Rechtsgrundlage, um aktiver agieren zu können. Zudem gibt ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vor, dass ein Teil der BND-Befugnisse bis Jahresende grundlegend reformiert werden müsse.

Einzelne Vorhaben, die zunächst für Streit gesorgt hatten, sind der Recherche zufolge mittlerweile geklärt: Demnach ist man sich offenbar einig, dass der BND operative Fähigkeiten erhalten soll, insbesondere im Rahmen der Landes- und Bündnisverteidigung. Ein Knackpunkt war, wer im jeweiligen Fall eine sogenannte nachrichtendienstliche Sonderlage ausrufen könne – die wiederum Grundlage für neue BND-Kompetenzen sein soll.

Aufgabe für den Unabhängigen Kontrollrat

Die Verantwortung zur Feststellung einer solchen Lage, sollte zunächst beim Nationalen Sicherheitsrat oder beim Bundeskabinett liegen – weil damit aber auch politische Fragen verknüpft sein könnten, deutet sich jetzt an, dass diese Aufgabe beim Unabhängigen Kontrollrat landen könnte, der bislang vor allem die Internetüberwachung des BND kontrolliert.

Die Bundesregierung war ursprünglich davon ausgegangen, das BND-Gesetz bereits im Mai ins Kabinett einzubringen. Jetzt liegt die Hoffnung darauf, dass dies zumindest noch vor der Sommerpause gelingt. Die letzte Sitzungswoche des Bundestages endet am 10. Juli, dann tagt das Parlament erst wieder im September.

Auch das Bundesamt für Verfassungsschutz soll bis Anfang 2027 ein neues Gesetz bekommen, das der Behörde mehr Befugnisse gibt und beispielsweise eine aktive Cyberabwehr oder auch andere aktive Maßnahmen zur Gefahrenabwehr einräumt. Er wolle den Verfassungsschutz zu einem „echten Geheimdienst mit operativen Fähigkeiten“ machen, so hatte Dobrindt angekündigt.

Innenministerium fordert eine „aktive Abwehr“

Geplant ist unter anderem die Online-Durchsuchung, bei der die Behörde etwa mit einer heimlich installierten Software auf einem Computer oder Smartphone nach Informationen suchen kann. Das Innenministerium fordert zudem eine „aktive Abwehr“, bei der Verfassungsschützer künftig nicht nur Informationen sammeln, sondern in bestimmten Fällen Gefahren abwehren sollen, wofür bislang allein die Polizei zuständig ist

Innerhalb der Bundesregierung sollen Dobrindts Pläne mittlerweile weitestgehend abgestimmt sein – auch mit dem SPD-geführten Justizministerium. Ein „aktives Vorgehen“ könnte etwa in Fällen ermöglicht werden, in denen der Verfassungsschutz zunächst keine Informationen mit der Polizei teilen darf – wenn etwa ein ausländischer Nachrichtendienst einen wichtigen Tipp gibt, den das BfV aufgrund der sogenannten Third-Party-Rule aber nicht der Polizei weitergeben dürfe.

Allerdings stößt das BfV-Gesetz andernorts in der SPD noch auf Vorbehalte: Befürchtet wird, dass das Trennungsgebot zwischen Nachrichtendienst und Polizei quasi aufgehoben wird – und dass sich die Befugnisse beider nicht mehr unterscheiden ließen. Anders als im Fall des BND, der ausschließlich im Ausland aktiv ist, berührt die Arbeit des Verfassungsschutzes zwangsläufig die grundgesetzlich garantierten Freiheitsrechte von Bundesbürgern, denen sich die SPD besonders verpflichtet fühlt.

Eine Sprecherin des Innenministeriums erklärte auf Anfrage, dass man sich „zu Verfahrensständen der politischen Abstimmung von Gesetzesvorhaben“ grundsätzlich nicht äußere. Sie verwies auf den Koalitionsvertrag. Dieser sehe eine Novellierung des Rechts der Nachrichtendienste des Bundes vor – „zur Stärkung der nationalen Souveränität und der operativen Fähigkeiten der deutschen Nachrichtendienste“, wie es hieß.

In Berlin wird von so manchem Dobrindts Innenministerium angelastet, dass das BfV-Gesetz nicht rechtzeitig fertig geworden sei. „Die haben es verpennt“, sagt ein Parlamentarier, der mit dem Vorgang vertraut ist. „Jetzt zwingen sie alle anderen, auf ihre Schneckenpost zu warten.“

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