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Politik

Bundesgerichtshof klärt Sampling-Streit um Kraftwerk-Beat

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerSeptember 3, 2026Keine Kommentare2 Minuten Lesezeit
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Stand: 03.09.2026 • 11:57 Uhr

Eine zweisekündige Tonfolge der Kultband Kraftwerk – wiederverwendet in einem Hip-Hop-Lied: Seit mehr als einem Vierteljahrhundert beschäftigt das die Justiz. Der Bundesgerichtshof hat jetzt einen großen Streitpunkt geklärt.

Ein kleiner Musikschnipsel von gerade einmal zwei Sekunden beschäftigt seit 27 Jahren die Gerichte. Es geht um eine Rhythmus-Sequenz aus dem Song „Metall auf Metall“ der Düsseldorfer Kultband Kraftwerk. Der Frankfurter Rapper und Musikproduzent Moses Pelham hatte 1997 das kleine Stück Musik leicht verändert in einen Song eingebaut, den er für Sabrina Setlur produzierte.

Ob dieses sogenannte Sampling zulässig ist, darüber wird seitdem juristisch gerungen. Der Fall war schon vor dem Bundesgerichtshof (BGH), dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) und dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg.

Nutzung in Form eines Pastiches erlaubt

Der EuGH hatte im April die Hürden für das Sampling deutlich gesenkt. Er erlaubt dieses, wenn es sich bei der Verwendung um ein sogenanntes Pastiche handelt – also eine erkennbare Nutzung eines fremden Werkes, um einen künstlerischen Dialog zu führen.

Auf dieser Grundlage hat nun der BGH noch einmal über den alten Streit „Kraftwerk gegen Pelham“ geurteilt und entschieden: Das Sampling von Pelham war zulässig. Entscheidend für die Bewertung ist nach Ausführung des Vorsitzenden Richters Thomas Koch, dass all jene, denen das ursprüngliche Werk bekannt ist, die Entnahme einzelner Elemente erkennen. Das sei im vorliegenden Fall so.

Es sei unerheblich, ob die Erschaffer des neuen Werks dies ursprünglich beabsichtigt hätten. Zudem sei die Tonsequenz von elektronischer Musik in ein anderes Genre – Hip-Hop – überführt worden, so Koch. Somit habe ein künstlerischer und kreativer Dialog stattgefunden.

Verfassungsbeschwerde noch anhängig

Die Entscheidung ist über den historischen Fall hinaus bedeutsam. Sampling dürfte für Musikproduzenten nun in vielen Fällen leichter zu rechtfertigen sein.

Endgültig erledigt ist der Fall damit aber noch nicht. Anhängig ist noch eine Verfassungsbeschwerde, die laut Bundesverfassungsgericht den Zeitraum 2002 bis 2021 betrifft. Eine Entscheidung dazu soll noch in diesem Jahr getroffen werden.

Mit Informationen von Ulla Weitzl, ARD-Rechtsredaktion

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