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Politik

Das sind die Pläne für den Ausweis auf dem Smartphone

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerOktober 15, 2026Keine Kommentare2 Minuten Lesezeit
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Stand: 15.10.2026 • 17:53 Uhr

Die Brieftasche soll digital werden: Der Bundestag hat neue Regelungen für Pässe und Ausweise auf den Weg gebracht. So kann künftig der Personalausweis auf dem Smartphone hinterlegt werden. Älteren Menschen sollen Behördengänge erspart bleiben.

Künftig soll der Personalausweis auch auf dem Smartphone verfügbar sein. Dafür hat der Bundestag die gesetzliche Grundlage geschaffen. Geplanter Start für die digitale Brieftasche ist am 2. Januar 2027. Die App dafür wird „d-you“ heißen. Darin kann der Personalausweis abgespeichert werden. Schritt für Schritt sollen weitere Dokumente wie zum Beispiel der Führerschein hinzukommen.

Mit dem Personalausweis auf dem Smartphone wird es künftig einfacher, sich online gegenüber Behörden, Dienstleistern oder Vertragspartnern auszuweisen. Perspektivisch soll die App ausreichen, um sich auszuweisen. Die Plastikkarte könnte damit also zu Hause bleiben. Die Nutzung der App ist freiwillig.

Deutschland setzt mit den neuen Regelungen eine Verordnung der EU um. Diese sieht vor, dass jedes Mitgliedsland eine Anwendung für digitale Ausweise auf dem Smartphone bereitstellen muss.

Älteren Menschen Behördengänge ersparen

Der Entwurf umfasst noch weitere Maßnahmen. Ältere Menschen sollen ihren Pass künftig nicht mehr erneuern müssen. Das gilt demzufolge für Menschen, die bei der Beantragung ihres letzten Personalausweises 70 Jahre oder älter waren. Selbst wenn der Ausweis abläuft, ist er dann weiterhin gültig.

Die Idee: Durch die Regelung fallen anstrengende Behördengänge für ältere Menschen weg. Im Gesetzentwurf heißt es dazu: Eine Neubeantragung könne mit steigendem Lebensalter einen großen individuellen Aufwand bedeuten. Auch die Behörden sollen so entlastet werden – grob wird erwartet, dass etwa 285.000 Anträge pro Jahr wegfallen könnten.

Aber: Bei Reisen innerhalb der EU sei es trotzdem empfehlenswert, einen gültigen Ausweis dabei zu haben. Die Option, den alten weiter zu benutzen, sei vor allem für den alltäglichen Gebrauch gedacht – etwa bei Polizeikontrollen oder beim Gang zum Wahllokal. Die Online-Funktion vom Ausweis ist nicht mehr funktionsfähig sobald dieser abgelaufen ist. Der Bundesrat muss der Neuregelung noch zustimmen.

Wohnort im Reisepass muss nicht mehr umgetragen werden

Auch für den Reisepass gibt es eine Neuerung. Hat sich der im Dokument vermerkte Wohnort geändert, muss dieser nicht mehr geändert werden. Nach einem Umzug kann also der alte Wohnort im Ausweis bleiben. Auch durch diese Maßnahme soll der Arbeitsaufwand schwinden: Laut Gesetzentwurf könnten rund 1,2 Millionen Ummeldungen auf Ämtern wegfallen.

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