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Startseite»Nachrichten»Einschätzung „nicht verändert“: Innenminister Dobrindt skeptisch über AfD-Verbotsverfahren
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Einschätzung „nicht verändert“: Innenminister Dobrindt skeptisch über AfD-Verbotsverfahren

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerJuni 30, 2026Keine Kommentare3 Minuten Lesezeit
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Einschätzung „nicht verändert“Innenminister Dobrindt skeptisch über AfD-Verbotsverfahren

Alexander Dobrindt unterstreicht seine Haltung gegenüber der AfD. (Foto: picture alliance / Geisler-Fotopress)

Vergangene Woche wurde ein Gutachten veröffentlicht, das gute Chancen für einen AfD-Verbotsantrag sieht. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt zweifelt jedoch an einem solchen Verfahren. Stattdessen setzt er auf eine andere Strategie.

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt hat seine Skepsis zu einem AfD-Verbotsverfahren bekräftigt. Seine Einschätzung habe sich in der Frage „nicht verändert“, sagt Dobrindt bei der Vorstellung des Verfassungsschutzberichtes. Er fordert weiter, der Partei durch gute Politik die Grundlage zu entziehen. „Man muss die Bereitschaft haben, die AfD wegregieren zu wollen“, sagt der CSU-Minister. „Das ist der Auftrag, den ich auch mit meiner Politik verbinde.“

Dobrindt verweist bei seiner Haltung zu einem AfD-Verbotsverfahren auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln vom Februar. Dieses hat es dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) untersagt, die Partei als gesichert rechtsextremistisch einzustufen. Daher behandelt das BfV die AfD vorerst weiter als Verdachtsfall. Eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren steht noch aus.

Gutachten sieht gute Chancen auf Verbotsantrag

„Meine persönliche Einschätzung ist, dass wir es bei der AfD mit einer extremistischen Partei zu tun haben“, betont Dobrindt. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts sei aber „an vielen Stellen sehr aussagekräftig“. Die Entscheidung gebe ihm „nicht den Anlass, daran zu glauben, dass sich daraus dann eine positive Entscheidung eines Bundesverfassungsgerichts für ein Verbotsverfahren ergeben könnte“.

Ein vergangene Woche durch die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) veröffentlichtes juristisches Gutachten, das gute Chancen für einen AfD-Verbotsantrag sieht, wollte Dobrindt nicht bewerten. Es werde noch ausgewertet. Der Minister verweist aber darauf, dass die dafür benutzten Informationen öffentlich frei zugänglich waren und insofern auch den Behörden schon vorgelegen hätten.

Widerspruch zum Grundgesetz

Zur Frage äußern, ob sich die Sicherheitsbehörden bereits konkret auf eine mögliche erste Landesregierung unter der AfD bei den Wahlen in Sachsen-Anhalt im September vorbereiten, wollte Dobrindt sich nicht äußern. „Ich kann Ihnen sagen, dass im Vorfeld von Wahlen man keine Ergebnisse vorwegnehmen sollte“, sagt er. Sein Interesse sei es, „politisch alles zu unternehmen, dass man eine Mehrheit in einem Landtag ohne AfD ermöglichen kann“.

Im heute veröffentlichten Verfassungsschutzbericht 2025 heißt es zur AfD, ein „Abrücken der Partei von verfassungsschutzrelevanten Standpunkten“ sei im vergangenen Jahr „nicht festzustellen“ gewesen. Vielmehr setze sich die „ideologische Homogenisierung“ der Partei weiter fort, deren Weltbild durch ein „ethnisch-abstammungsmäßig geprägtes Volksverständnis“ geprägt sei, „das im Widerspruch zum Volksverständnis des Grundgesetzes steht“.

Rechtextremistisches Potenzial in der AfD wächst

Mit der inzwischen auf 70.000 gestiegenen Mitgliederzahl dürfe sich nach Einschätzung des Bundesamts für Verfassungsschutz auch das rechtsextremistische Potenzial innerhalb der Partei vergrößert haben. Das beziffert die Behörde mit 28.000 Mitgliedern – 8000 mehr als im Vorjahr. Genau blickt der Verfassungsschutz in diesem Zusammenhang auch auf die Nachfolgerin der AfD-Jugendorganisation Junge Alternative (JA), die von der Partei im März 2025 aufgelöst wurde, nachdem sie vom BfV als gesichert rechtsextremistisch eingestuft worden war.

„Wir sehen eine programmatische und personelle Kontinuität hin zur Generation Deutschland“, sagt BfV-Präsident Sinan Selen bei der gemeinsamen Vorstellung des Verfassungsschutzberichts mit Dobrindt. Seine Behörde ziehe die „entsprechenden Schlüsse“. Er verwies dabei darauf, dass „entsprechende Wechselwirkungen“ zwischen Partei und ihrer nun stärker an diese gebundene Jugendorganisation betrachtet würden.

Quelle: ntv.de, nes/AFP

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