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Startseite»Politik»Energy-Sharing: Solarstrom kann jetzt geteilt werden
Politik

Energy-Sharing: Solarstrom kann jetzt geteilt werden

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerJuni 1, 2026Keine Kommentare4 Minuten Lesezeit
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Stand: 01.06.2026 • 14:43 Uhr

Wer eine Solaranlage hat, darf überschüssigen Strom ab heute an Verbraucher in der gleichen Stadt abgeben. Zumindest auf dem Papier. In der Praxis gibt es Hürden, die den Durchbruch des Modells bremsen.

Von Margareta Holzreiter, SWR

Wer auf dem Dach des Ladenburger Gymnasiums in Baden-Württemberg steht, hat einen schönen Blick auf die historische Altstadt, sieht vor allem viele rote Ziegeldächer. Solaranlagen? Fehlanzeige.

Das Flachdach des Gymnasiums dagegen ist bedeckt mit Solarmodulen. Die PV-Anlage gehört der Bürgerinitiative BIPLA. Überschüssigen Sonnenstrom hat die Initiative bisher ins Netz eingespeist.

Durch eine neue Regelung im Energiewirtschaftsgesetz könnte dieser Strom zukünftig direkt an Haushalte in der Ladenburger Altstadt abgegeben werden. Geteilt würde der Strom über das öffentliche Stromnetz, also „ohne eine neue Leitung zu legen“, erklärt Marius Steigerwald von der Bürgerinitiative.

Rechtliche Grundlagen 2018 geschaffen

Um die europäischen Energie- und Klimaziele voranzutreiben, hat die EU schon 2018 die rechtlichen Grundlagen für Energy Sharing geschaffen. Seither wartet die Bürgerinitiative darauf, dass Deutschland die Richtlinie in nationales Recht überführt. In anderen EU-Mitgliedsstaaten wie Österreich und Spanien ist das längst geschehen. In Deutschland ist der entscheidende Paragraph 42c im Energiewirtschaftsgesetz erst im Dezember 2025 in Kraft getreten mit der Umsetzungsfrist 1. Juni 2026.

„Jetzt ist das Gesetz endlich da“, freut sich Jochen Liebrich. Er ist Vorstandsmitglied der Bürgerinitiative und bewohnt eine sanierte Scheune in der Ladenburger Altstadt. Auf seinem Dach hat er keine PV-Anlage, durch seine Wärmepumpe und das E-Auto aber einen hohen Strombedarf. Den Strom würde er in Zukunft gerne via Energy Sharing von den Solaranlagen der Bürgerinitiative beziehen. Die Hoffnung, dass das schon Anfang Juni möglich ist, hat Jochen Liebrich allerdings aufgegeben.

Verzögerter Start

Denn das Modell Energy Sharing bringt neue Herausforderungen mit sich und benötigt Vorbereitung: Tatsächlich wird der Strom nicht physisch geteilt, sondern rein rechnerisch. Im Hintergrund wird viertelstündlich abgeglichen und verrechnet, wie hoch der Überschuss beim Anlagenbetreiber ist und wie viel der Abnehmer gleichzeitig verbraucht. Zudem haben die Abnehmer im Energy-Sharing-Modell fortan zwei Stromverträge: ihren regulären Stromvertrag und einen weiteren mit dem Anlagenbetreiber, der seinen überschüssigen Strom abgibt.

Um sich darauf vorzubereiten, hatte die Bürgerinitiative im Februar schriftlichen Kontakt zum lokalen Netzbetreiber NetzeBW aufgenommen. Denn die Stromnetzbetreiber sind von Juni an verpflichtet, das Energy Sharing zu ermöglichen. Die Bürgerinitiative stellte dem Netzbetreiber Fragen dazu, welche Geräte sie für das Energy Sharing installieren muss und welche Gebühren einkalkuliert werden müssen.

Der Netzbetreiber NetzeBW reagierte darauf einige Wochen später vage und verwies darauf, dass es noch „diverse juristisch klärungsbedürftige Fragestellungen“ gebe. Auch gegenüber der ARD-Klimaredaktion weist eine Sprecherin auf fehlende „verlässliche Vorgaben und Rahmenbedingungen“ hin.

Netzbetreiber müssen aktiv werden

Dass bei einem neuen Gesetz Fragen offen sind, ist aus Sicht des Juristen Thorsten Müller „nicht ungewöhnlich, aber kein Grund, nicht zu handeln“. Der Netzbetreiber müsse in einem solchen Fall mit dem potenziellen Energy-Sharing-Anbieter zusammenwirken und „individuelle Lösungen entwickeln“. Ein Netzbetreiber könne damit nicht warten, bis Branchenstandards ausgearbeitet wurden, so der Jurist.

Dass Netzbetreiber beim Energy Sharing bisher eher bremsen, statt auf Interessierte zuzugehen, ist kein Einzelfall, wie das Bündnis Bürgerenergie bestätigt.

Netzentgelte fallen trotzdem an

Trotz der Verzögerung bleibt Jochen Liebrich in Ladenburg zuversichtlich und hofft, dass es doch „mit den großen Netzversorgern klappt in Kürze“ und er bald seinen Strom von der Bürgerinitiative beziehen kann.

Seine anfängliche Hoffnung, dass Energy Sharing für ihn nicht nur klimafreundlich, sondern auch „preiswerter wird als der heutige normale Stromtarif“, hat er allerdings erst mal aufgegeben. Weil der Strom beim Energy Sharing über öffentliche Stromleitungen geteilt wird, fallen wie in gewöhnlichen Stromverträgen nämlich Netzentgelte an.

Im Nachbarland Österreich wurden diese im Rahmen des Energy Sharings reduziert, somit ist der auf kurzen Strecken geteilte Strom günstiger. Die Bundesnetzagentur, die dafür in Deutschland zuständig wäre, bestätigt auf Nachfrage der ARD-Klimaredaktion, dass das in Deutschland nicht geplant ist.

Aus Sicht von Anlagenbetreibern wird das Energy Sharing vor allem dann interessant, wenn ihre Anlage ausgefördert ist, sie also keine Einspeisevergütung mehr erhalten und nach alternativen Geldquellen suchen.

Dienstleister entstehen

Auch wenn die Umsetzung noch schwierig ist: Die rechtliche Grundlage, um lokal produzierten Strom untereinander zu teilen und somit die dezentrale Energiewende voranzutreiben, ist da.

Thorsten Müller von der Stiftung Umweltenergierecht geht davon aus, dass es in Zukunft Anbieter geben wird, die die Abwicklung von Energy Sharing als Dienstleistung übernehmen. Dann wäre das Modell auch für Privatpersonen leichter umsetzbar. Und dann könnten vielleicht auch die Menschen in der Ladenburger Altstadt bald lokalen Solarstrom nutzen und so die Energiewende mitgestalten.

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Dr. Heinrich Krämer
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