Die europäische Parteifamilie ESN, zu der auch die AfD gehört, steht wegen möglicher Verstöße gegen EU-Grundwerte unter Druck. Das EU-Parlament stimmte für ein Prüfverfahren, das dies klären soll. Die ESN könnte Fördergelder verlieren.
Das Europaparlament hat wegen mutmaßlicher Verstöße gegen EU-Werte den Weg für ein Prüfverfahren gegen die europäische Parteienfamilie der AfD, die ESN, freigemacht. Eine deutliche Mehrheit der Abgeordneten stimmte für das Verfahren: 414 Abgeordnete votierten dafür, 224 dagegen, 18 enthielten sich.
Die zuständige Aufsichtsbehörde soll nun mögliche Verstöße der ESN (Europa Souveräner Nationen) gegen EU-Grundwerte prüfen. Werden Verstöße festgestellt, droht der Verlust des Status als europäische politische Partei und damit von EU-Fördermitteln. Es ist laut der Aufsichtsbehörde das erste Verfahren dieser Art, das sich auf die Einhaltung von Werten bezieht.
EU-Fördergelder könnten entzogen werden
Es geht um die Parteienfamilie ESN, nicht um die gleichnamige Fraktion im Europaparlament. Es handelt sich um die Dachorganisation mehrerer nationaler rechtspopulistischer Parteien auf EU-Ebene. Sie wurde 2024 von der AfD mitgegründet und hat ihren Sitz in Berlin. Neben der AfD gehören etwa die Neue Hoffnung in Polen oder die prorussische Partei Wasraschdane aus Bulgarien zu den Mitgliedern.
Auch andere politische Bündnisse sind in solchen Dachparteien auf EU-Ebene organisiert. Sie bestehen unabhängig von den Fraktionen im EU-Parlament, in denen sich die Europaabgeordneten zusammenschließen. Die Parteien haben eine entsprechende Registrierung und werden von der Aufsichtsbehörde für europäische politische Parteien und Stiftungen überwacht.
Von der EU bekommen sie Fördergelder aus Steuermitteln. Für die ESN-Partei liegen die bewilligten Mittel im Jahr 2026 nach Angaben des Parlaments bei maximal rund zwei Millionen Euro.
Bedingung für die Förderung ist seit dem vergangenen Jahr, dass sich die Parteien an Werte aus den EU-Verträgen halten. Darin sind die Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichstellung, Rechtsstaatlichkeit und der Schutz von Minderheiten festgeschrieben. Die Aufsichtsbehörde prüft, ob sich die Parteien daran halten.
Zweifel an Einhaltung der Grundwerte
Die Aufsichtsbehörde hatte Ende Mai einen Brief mit Hinweisen an die EU-Institutionen übermittelt, die aus ihrer Sicht Zweifel an der Einhaltung der Grundwerte aufkommen lassen. Sie verweist etwa auf eine Gerichtsentscheidung des Verwaltungsgerichts Köln zur AfD. Darin werden Elemente aus dem Parteiprogramm oder Aktivitäten von Parteivertretern hervorgehoben, die das Gericht als mit der Menschenwürde und der Religionsfreiheit unvereinbar bewertet.
Außerdem hebt die EU-Behörde in dem Schreiben eine Reihe von Social-Media-Beiträgen von Politikern der Mitgliederparteien der ESN hervor, die sich gegen bestimmte Menschengruppen richten. Insbesondere das bulgarische ESN-Mitglied, die Partei Wasraschdane, ist wegen ihrer Nähe zur Partei des russischen Präsidenten Wladimir Putin im Visier der Behörde.
Wie das Verfahren weitergeht
Was den Zeitrahmen des Prüfverfahrens betreffe, sei eine genaue Vorhersage nicht möglich, teilte die Aufsichtsbehörde mit. Nach Eingang des Überprüfungsantrags informiere die Behörde die betroffene Partei und fordere sie zu einer Stellungnahme auf. Der Partei werde auch die Möglichkeit für Abhilfemaßnahmen eingeräumt, grundsätzlich innerhalb eines Monats.
Anschließend habe ein spezieller Ausschuss unabhängiger Persönlichkeiten zwei Monate Zeit für eine Stellungnahme. Erst danach wäre die Behörde in der Lage, eine Entscheidung über den Prüfantrag zu treffen. Dagegen könne noch innerhalb von drei Monaten vom EU-Parlament und dem Rat der Mitgliedsstaaten Einspruch erhoben werden.
