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Startseite»Betrugsmaschen»Faktencheck: Ist das Hantavirus-Video wirklich neu?
Betrugsmaschen

Faktencheck: Ist das Hantavirus-Video wirklich neu?

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerMai 13, 2026Keine Kommentare4 Minuten Lesezeit
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Im Screenshot ist ein X-Post zu sehen, dessen Text auf Deutsch eingeblendet wurde. Darin heißt es, jemand habe etwas gesehen, das er nicht hätte sehen sollen, nun werde die „Wahrheit“ sichtbar, gefolgt vom Wort „Hantavirus“.

Der X-Post zeigt keine neue Enthüllung.
Der Clip wurde schon 2020 aus dem Zusammenhang gerissen und als
angeblicher Beleg für eine Inszenierung verbreitet.
Tatsächlich stammt er aus einem italienischen Fernsehbeitrag über einen
Covid-Subintensivbereich im Krankenhaus Amedeo di Savoia in Turin.

Das Video zeigt keinen Hantavirus-Beleg

Der X-Post verbindet einen Klinik-Ausschnitt mit der Behauptung, hier werde eine verborgene Wahrheit über „Hantavirus“ sichtbar. Tatsächlich zeigt das Video nur einen Patienten in einem Krankenzimmer, medizinisches Personal in Schutzkleidung und die TV-Einblendung „PIEMONTE, QUASI FINITI“.

Ein Beleg für Hantavirus ist darin nicht zu sehen. Die Behauptung entsteht allein durch den Text des Posts. Weder werden Quelle und Kontext genannt, noch gibt es einen medizinischen Nachweis für diese Zuschreibung.

Das Video ist nicht neu

Der gezeigte Ausschnitt ist weder aktuell noch heimlich aufgenommen worden. Das Material stammte aus der Rai-Sendung „La vita in diretta“, die am 16. November 2020 ausgestrahlt wurde. Wir haben 2022 bereits darüber berichtet.

Gedreht wurde der Beitrag in einem Covid-Subintensivbereich des Krankenhauses Amedeo di Savoia in Turin, nicht auf einer Intensivstation.

Schon damals wurde der Clip auf Facebook, X und Telegram irreführend verbreitet. Behauptet wurde, die Aufnahmen seien gestellt oder sollten die Pandemie dramatischer erscheinen lassen. Auslöser war derselbe Ausschnitt, der auch heute wieder verwendet wird: ein Patient ohne Atemhelm neben anderen Patienten, die sichtbar intensiver versorgt werden.

Das Wort „Hantavirus“ wird dem Video nur aufgesetzt

Der X-Post zeigt kein neues Beweismaterial. Verwendet wird ein alter TV-Ausschnitt, der längst eingeordnet wurde. Neu ist nur das Schlagwort „Hantavirus“, das dem Video jetzt aufgesetzt wird. So entsteht der Eindruck einer neuen Enthüllung, obwohl der Clip aus einem ganz anderen Zusammenhang stammt.

Die Bilder wirken auf den ersten Blick eindrucksvoll. Schutzkleidung, Kliniktechnik und ein Patient im Bett reichen aus, um sofort Alarm auszulösen. Der Begleittext lenkt diesen Eindruck dann in eine bestimmte Richtung. Einen Beleg für Hantavirus liefert der Post aber nicht.

FAQ zum Thema: X-Post und Hantavirus-Video

Zeigt der X-Post wirklich Hantavirus?

Nein. Der Beitrag behauptet zwar einen Zusammenhang mit Hantavirus, belegt ihn aber nicht. Tatsächlich wurde das gezeigte Video bereits 2020 als Ausschnitt aus einem Covid-Klinikbericht eingeordnet.

Woher stammt das Video aus dem X-Post?

Der Ausschnitt stammt aus einem Beitrag der Rai-Sendung „La vita in diretta“. Nach dem zitierten Bericht wurden die Aufnahmen in einem Covid-Subintensivbereich des Krankenhauses Amedeo di Savoia in Turin gemacht.

Warum ist ein Patient ohne sichtbare Atemhilfe zu sehen?

Weil der Beitrag nicht auf einer klassischen Intensivstation gedreht wurde. In einem Covid-Subintensivbereich brauchen nicht alle Patienten dieselbe Form der Atemunterstützung.

Wie lässt sich so ein Klinikvideo überprüfen?

Am wichtigsten ist die Suche nach der Originalquelle. Hilfreich sind dabei die eingeblendete Sendung, der Ort, das Sendedatum und auffällige Texteinblendungen im Bild. Danach lässt sich prüfen, ob der Post dem Video einen falschen Zusammenhang zuschreibt.

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Seit über 15 Jahren. Unabhängig. Ehrenamtlich.

Tom Wannenmacher bei Mimikama, engagiert in der Aufklärung.

Tom Wannenmacher

Tom Wannenmacher ist Gründer und Chefredakteur von Mimikama, Österreichs führender Faktencheck-Organisation. Seit 2011 kämpft er gegen Desinformation und Internetbetrug.

Hinweis: Stand zum Veröffentlichungsdatum.
Verwendete Bilder, Screenshots und Medien dienen ausschließlich der sachlichen Auseinandersetzung im Sinne des Zitatrechts (§ 51 UrhG).
Teile dieses Beitrags können KI-gestützt erstellt und redaktionell geprüft worden sein.
(Mehr zur Arbeitsweise)

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