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Startseite»Politik»Gericht: Ausweiskontrollen in Berliner Freibädern zulässig
Politik

Gericht: Ausweiskontrollen in Berliner Freibädern zulässig

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerMai 6, 2026Keine Kommentare1 Minute Lesezeit
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Stand: 06.05.2026 • 14:52 Uhr

Die Videokameras an Eingängen einiger Berliner Freibäder und die Ausweispflicht verstoßen nicht gegen die Datenschutzbestimmungen. Das hat das Berliner Verwaltungsgericht entschieden. Die Maßnahmen waren 2023 nach Gewaltvorfällen eingeführt worden.

Die Videokameras an den Eingängen einiger Berliner Freibäder und die Pflicht zum Vorzeigen von Ausweisen verstoßen nicht gegen die Datenschutzbestimmungen. Das entschied das Berliner Verwaltungsgericht am Mittwoch. Es gab damit den Bäder-Betrieben recht, die gegen eine Verwarnung der Datenschutzbeauftragten geklagt hatten.

Eingriffe in die Rechte der Badegäste gering

Die Eingriffe in die Rechte der Badegäste durch die Kameras und die Ausweiskontrollen seien gering, begründete der Richter das Urteil. Hingegen seien die vielen eingeführten Maßnahmen für mehr Sicherheit erforderlich gewesen, weil es zuvor öfter Tumulte und Gewaltvorfälle in manchen Bädern gegeben habe. Welche der Maßnahmen nun für mehr Sicherheit, die feststellbar sei, gesorgt hätten, sei nicht trennscharf festzustellen.

Nach Tumulten und Schlägereien setzen die Berliner Bäder seit 2023 auf Kameras und Ausweiskontrollen.

Sendung: rbb24 Inforadio, 06.05.2026, 11:40 Uhr

Audio: rbb24 Inforadio, 06.05.2026, Werner Schoninger

Rundfunk Berlin-Brandenburg

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Dr. Heinrich Krämer
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