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Politik

Glyphosat-Beschwerde gegen Bayer teilweise angenommen

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerJuni 23, 2026Keine Kommentare5 Minuten Lesezeit
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Exklusiv

Stand: 23.06.2026 • 06:13 Uhr

Eine Gruppe von NGOs wirft dem Bayer-Konzern vor, seiner Verantwortung beim Einsatz von Gen-Soja und Glyphosat in Lateinamerika nicht nachgekommen zu sein. Eine Beschwerde wurde nun teilweise angenommen.

Von Fabian Grieger und Jan Wiese, RBB

Anwohnerinnen und Anwohner von Agrarplantagen in Argentinien leiden unter Atemwegs- und Krebserkrankungen. In einer brasilianischen Kommune ist das Trinkwasser mit Glyphosat verschmutzt, in anderen Regionen werden indigene Gruppen vertrieben und Teile des Regenwalds abgeholzt. Betroffene werfen dem Agrarchemiekonzern Bayer seit Jahren vor, durch den Vertrieb von Gensoja und Glyphosat für diese Probleme mitverantwortlich zu sein.

Im April 2024 haben sie sich mithilfe von sechs Nichtregierungsorganisationen (NGO) aus Brasilien, Argentinien, Bolivien, Paraguay und Deutschland an das deutsche Wirtschaftsministerium gewandt. Das sollte prüfen, ob Bayer gegen die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen verstoßen hat. Die Beschwerdeführer forderten unter anderem Entschädigungen und den Schutz vor weiteren Schäden.

Für die Prüfung ist innerhalb des Wirtschaftsministeriums die „Nationale Kontaktstelle“ für die Umsetzung der OECD-Leitsätze zuständig. Jetzt liegt das Ergebnis vor: Die Beschwerde wird teilweise angenommen und zwar in Bezug auf „die im Zusammenhang mit der Sorgfaltspflicht des Beklagten (Bayer – Anm d.Red.) in Bezug auf Menschenrechte und Umwelt aufgeworfenen Fragen“. Hierzu bot die Kontaktstelle ein Mediationsverfahren an, in dem die Vorwürfe gegen Bayer mit dem Konzern erörtert werden können.

Fragen zu konkreten Schäden oder gar Schadensersatz schloss die Kontaktstelle aber aus einem solchen Mediationsprozess aus. Ob Bayer für die konkreten Schäden verantwortlich gemacht werden kann, könne die Kontaktstelle nicht klären – das seien wissenschaftliche Fragen, zu denen eine Mediation keinen Sinn machen würde, heißt es in ihrem Abschlussbericht.

Umstrittene Studienlage zu Glyphosat

Bayer hatte in seiner Verteidigung auf die Entscheidungen europäischer und US-amerikanischer Behörden verwiesen, die Glyphosat mit Verweis auf wissenschaftliche Studien zugelassen hatten. Die NGOs wiederum hatten unter anderem bei Anwohnerinnen und Anwohnern von Sojaplantagen in Argentinien Fälle von Vergiftungen, Fehlgeburten und Atembeschwerden dokumentiert. Bei Urinuntersuchungen wurden hohe Konzentrationen von Glyphosat festgestellt. Vor Gericht vorgelegte Gutachten legten einen Zusammenhang zwischen den Erkrankungen und der Pestizidbelastung nahe.

Außerdem verwiesen die NGOs auf die umstrittene Studienlage zu Glyphosat: Im Dezember 2025 wurde eine der wichtigsten Studien, die Glyphosat als nicht krebserregend eingeschätzt hatte, von dem Verlag, der sie publiziert hatte, zurückgerufen.

Neben den Gesundheitsrisiken hatten die NGOs auch die massive Abholzung von Regenwald als Folge der Ausweitung des Agrarmodells auf Basis von Gen-Soja angeführt und dabei auf die beherrschende Marktmacht und Einflussmöglichkeiten von Bayer als Saatgutproduzent verwiesen.

Die Kontaktstelle bewertet die Vorwürfe als „nicht ausreichend substantiiert“. Die Kontaktstelle bestätigt in ihrer Antwort an die Redaktion rbb24 Recherche die Auffassung des Bayer-Konzerns, dass „Glyphosat (…) von Regulierungsbehörden zugelassen“ sei und es daher nach „aktuellem Stand (…) nicht plausibel (sei), die von den Beschwerdeführern dargestellten Zusammenhänge anzunehmen“.

NGOs lehnen Vermittlungsangebot ab

Die NGOs kritisieren in einer Stellungnahme, die dem rbb vorliegt, die Entscheidung der Kontaktstelle, wesentliche Punkte der Beschwerde nicht anzunehmen und das Unternehmen somit nicht zur Verantwortung zu ziehen. Dadurch sei jede Aussicht darauf zunichte gemacht, dass das Unternehmen die künftigen Folgen für die Betroffenen abmildert.

Die angebotene Mediation lehnen die NGOs ab, sagt Silvia Rojas Castro von der in Berlin ansässigen Menschenrechtsorganisation European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR), weil „eine Diskussion über abstrakte Richtlinien nichts nützt, solange Menschen weiterhin ihr Land verlieren und durch Wasser vergiftet werden, das mit den Pestiziden belastet ist“. Sie wirft der Kontaktstelle vor, die Mediation würde es Bayer ermöglichen, die betroffenen Gemeinschaften für das „Konzern-Greenwashing“ zu instrumentalisieren, statt echte Veränderungen zu bewirken.

Bayer sieht das ganz anders. Man begrüße den Abschluss der OECD-Überprüfung, erklärt der Agrochemiekonzern gegenüber dem rbb. Außerdem sehe sich Bayer durch das Verfahren „in seiner Haltung bestätigt, verantwortungsvoll und gemäß international anerkannter Standards zu handeln“. Es sei „bedauerlich“, dass die Beschwerdeführer das Mediationsangebot abgelehnt haben.

Die NGOs kritisierten auch die Dauer des Verfahrens. Statt der vorgesehenen fünf Monate brauchte die Kontaktstelle 17 Monate für eine erste Bewertung und insgesamt über zwei Jahre für die Durchführung des Verfahrens. Die Gründe dafür seien laut Ministerium „Personalengpässe sowie die Komplexität der Beschwerde“.

Dazu kommt, dass Bayer mehrfach um Fristverlängerungen für Stellungnahmen gebeten hatte. Die lange Verfahrensdauer sorgte für finanzielle Schwierigkeiten bei einigen der lateinamerikanischen NGOs, die deutlich weniger finanzielle Ressourcen als Bayer oder das Ministerium haben. Projektförderungen seien mittlerweile gestoppt worden, erklärt Rojas Castro vom ECCHR. Ohne gute finanzielle Ausstattung sei es aber schwieriger gewesen, im Verfahren weitere Nachweise zu erbringen. Bereits die Beschwerdeschrift habe auf jahrelanger Recherchearbeit basiert.

Wichtiger Standard oder systematisches Versagen?

Das Wirtschaftsministerium bezeichnet die OECD-Leitsätze als „wichtigsten internationalen Standard im Bereich verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln“. Das ECCHR sieht hingegen ein systematisches Versagen unverbindlicher Regelungen und fordert stattdessen „verbindliche Sorgfaltspflichtgesetze für die gesamte Wertschöpfungskette“. Verbindliche Gesetze sind beispielsweise das deutsche und das europäische Lieferkettengesetz. Beide wurden zuletzt allerdings auch auf Druck von CDU/CSU deutlich abgeschwächt.

Anders als in Deutschland gibt es in den USA die Möglichkeit, Konzerne per Zivilprozess zu belangen. Dort sah sich der Bayer-Konzern mit Zehntausenden Schadenersatzklagen konfrontiert und vereinbarte im Februar die Zahlung von 7,25 Milliarden Dollar im Rahmen eines Vergleichs.

Währenddessen gehen die Beschwerdeführer aus Lateinamerika nach dem OECD-Verfahren leer aus.

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