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Haft in Frauengefängnis möglich: Neonazi Liebich nach Deutschland überstellt

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerJuli 15, 2026Keine Kommentare3 Minuten Lesezeit
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Haft in Frauengefängnis möglichNeonazi Liebich nach Deutschland überstellt

Liebich (hier vor Gericht im tschechischen Pilsen) wurde im Juli 2023 zu anderthalb Jahren Haft verurteilt. (Foto: picture alliance/dpa)

Im August 2025 entzieht sich Neonazi Marla Svenja Liebich dem Haftantritt wegen Volksverhetzung durch Flucht, kann erst nach mehreren Monaten in Tschechien festgenommen werden. Nun ist der Gesuchte wieder in Deutschland.

Neonazi Marla Svenja Liebich ist von Tschechien nach Deutschland gebracht worden. Das teilte die tschechische Polizei am Vormittag auf der Plattform X mit. Der verurteilte Rechtsextremist soll nach Justizangaben in das Frauengefängnis im sächsischen Chemnitz gebracht werden. Sobald Liebich in Chemnitz ist, muss die Anstaltsleitung des Frauengefängnisses entscheiden, ob Liebich dort einsitzt.

Nach der Verurteilung einer Haftstrafe hatte Liebich das Geschlecht von männlich auf weiblich ändern lassen. Außerdem wurde der Name von Sven in Marla Svenja angepasst. Kritiker hielten das für eine Provokation und sprachen von einem Missbrauch des Selbstbestimmungsgesetzes.

Liebich sollte die Haft in Chemnitz schon Ende August 2025 antreten, war jedoch geflohen und wurde erst im April dieses Jahres in Tschechien gefasst. Daraufhin war Liebich ins tschechische Pilsen gebracht worden. Das Gericht in der Stadt im Westen Tschechiens hatte dann Anfang Juni entschieden, dass Liebich an die deutschen Behörden übergeben werden soll. Später hatte das Oberlandesgericht in Prag Beschwerden gegen die Auslieferung abgewiesen. Sie seien nicht begründet gewesen, hieß es.

Liebich hatte seit 2014 regelmäßig Demonstrationen organisiert, oft auf dem Marktplatz in Halle in Sachsen-Anhalt. Immer wieder kam es dabei auch zu Auseinandersetzungen mit Gegendemonstranten. Mehrfach mussten sich Gerichte mit Beschuldigungen gegen Liebich auseinandersetzen. Im Juli 2023 wurde er – damals noch als Mann mit dem Vornamen Sven – vom Amtsgericht Halle wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt.

Liebich stand bereits mehrfach vor Gericht

In sechs Anklagen hatte die Staatsanwaltschaft unterschiedliche Vorwürfe gegen Liebich erhoben. Einige Vorfälle lagen zu Beginn des Prozesses bereits mehrere Jahre zurück. Liebich sei ein Gratwanderer und überschreite in manchen Fällen die Grenze des Rechts, hatte die Richterin damals erklärt. In vorigen Prozessen sprachen Gerichte lediglich Geld- oder Bewährungsstrafen aus. Liebich wehrte sich gegen das Urteil des Amtsgerichtes, scheiterte damit jedoch.

Liebich wurde zum Haftantritt in das Frauengefängnis von Chemnitz geladen, weil das Gefängnis von der Meldeadresse von Liebich aus das nächstgelegene ist. Nach der Ankunft in Chemnitz wird Liebich unter anderem medizinisch untersucht. Die Staatsanwaltschaft in Halle ist in Deutschland die zuständige Vollstreckungsbehörde für den Fall. Vor dem Gericht in Pilsen hatte Liebich angegeben, nicht nach Deutschland gebracht werden zu wollen, weil sie Angst habe, in einem deutschen Männergefängnis ums Leben zu kommen. 

Quelle: ntv.de, lar/dpa

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