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Initiativen für Vielfalt: Bei „Demokratie leben“ hat künftig der Verfassungsschutz ein Vetorecht

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerJuli 1, 2026Keine Kommentare3 Minuten Lesezeit
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Initiativen für VielfaltBei „Demokratie leben“ hat künftig der Verfassungsschutz ein Vetorecht

Prien setzt auf ein Verfahren, dessen Anwendung im Frühjahr beim Deutschen Buchhandlungspreis Wirbel ausgelöst hatte. (Foto: picture alliance / HMB Media)

Familienministerin Prien findet das Programm „Demokratie leben“ zu linkslastig – und nimmt weitreichende Änderungen vor. Wer sich künftig um eine Förderung bemüht, muss mit einer Überprüfung durch den Verfassungsschutz rechnen. Das Verfahren ist wegen seiner Intransparenz umstritten.

Bundesfamilienministerin Karin Prien hat den angekündigten Umbau des Programms „Demokratie leben“ auf den Weg gebracht. Initiativen für ein demokratisches Zusammenleben, gegen Extremismus und für Vielfalt müssen sich für eine Förderung künftig strengeren Vorgaben unterwerfen und sich auf eine Vorabprüfung durch den Verfassungsschutz gefasst machen. Dies geht aus den Förderaufrufen hervor, die das Familienministerium in Berlin veröffentlichte.

Das Programm „Demokratie leben“ fördert seit 2014 Projekte zur Abwehr von Extremismus, Rassismus und Antisemitismus. Dieses Jahr stehen rund 190 Millionen Euro zur Verfügung. CDU-Politikerin Prien hatte angekündigt, dass die Förderung von rund 200 Projekten zum Jahresende zunächst auslaufen und dafür neue Bedingungen gesetzt werden sollen. Die Ministerin hält das Programm für linkslastig. Ihr Ziel beim Umbau ist nach eigenen Angaben, mehr Initiativen in der Mitte der Gesellschaft zu fördern.

Konkret wurde jetzt ein Förderaufruf für eine „neue Programmebene Bund“ für bundesweit tätige Organisationen veröffentlicht. Das heißt, Organisationen können ihr Interesse an weiterer staatlicher Unterstützung bekunden, aber nun auf dieser neuen Grundlage. Mehrere Vorgaben an die Initiativen sind strenger als in der bisherigen Förderrichtlinie. So dürfen sich etwa nur „juristische Personen mit anerkannter Steuerbegünstigung“ bewerben. Sie müssen bis auf Ausnahmen zehn Prozent ihres Etats selbst aufbringen – eine sogenannte Co-Finanzierung.

Zudem müssen sie sich dem sogenannten Haber-Verfahren unterwerfen. Das ist eine zweistufige Überprüfung durch den Verfassungsschutz, benannt nach einem Rundschreiben der damaligen Staatssekretärin im Bundesinnenministerium, Emily Haber, von 2017. Demnach kann bei „hinreichendem Anlass“ eine „Überprüfung auf verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse durch das Bundesamt für Verfassungsschutz“ folgen, wie es im Förderaufruf heißt.

Die Anwendung des Verfahrens beim Deutschen Buchhandlungspreis hatte im Frühjahr Wirbel ausgelöst. Drei Buchläden war der Preis auf Grundlage des Haber-Verfahrens verwehrt worden. Kritiker beklagten, die Überprüfung sei intransparent. Es wurde nie bekannt, was gegen die Buchhandlungen vorliegt.

Die „Programmebene Bund“ ist einer von fünf Programmteilen bei „Demokratie leben“. Zwei davon – die kommunale und die Landesebene – sollen nach Angaben des Ministeriums nicht verändert werden. Hinzu kommen sollen zwei neue Teile: Eine eigene Programmebene „Digitaler Raum“ soll Radikalisierung im Netz entgegentreten, ein neues „Sondervorhaben Integration und Teilhabe“ soll Dialog und Zusammenhalt stärken.

Quelle: ntv.de, dsc/dpa

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