EU-Unterhändler haben beschlossen, dass die Mitgliedsländer Abschiebezentren in Drittstaaten einrichten können. Solche Zentren hat die italienische Regierung in Albanien bereits eingerichtet – sind diese nun rechtens?
Italiens Innenminister Matteo Piantedosi gab sich in der Zeitung La Stampa selbstbewusst: Die bereits existierenden italienischen Abschiebelager in Albanien seien eine „innovative Lösung“, die Europa nun als Vorbild diene. Tatsächlich hat die Italienische Regierung durch den neuen Asyl-Kurs in Brüssel politischen Rückenwind erhalten.
Dabei legitimiert die EU-Einigung zu Abschiebezentren in Drittstaaten die italienischen Lager nur in Teilen. Vorgesehen ist nämlich, dass diese Zentren von den Drittstaaten selbst verwaltet werden. In Albanien dagegen betreibt Italien die Lager in Eigenregie und unter eigenem Recht.
Piantedosi spricht dennoch von einem „großen Schritt nach vorn“. Das Abkommen schließe einen langen, komplexen Verhandlungsprozess ab, den Italien mit Überzeugung unterstützt habe, so der Minister.
Italiens Plan für beschleunigte Asylverfahren
Italiens Lager in Albanien läuft derzeit notgedrungen als ein reines Abschiebegefängnis für Menschen, die vom italienischen Festland dorthin gebracht wurden. Wichtiger ist für Rom jedoch, in Albanien endlich legal beschleunigte Asylverfahren durchzuführen.
Das war von Anfang an der Plan von Italiens Staatschefin Giorgia Meloni: Migranten aus sicheren Herkunftsländern sollten gar nicht erst italienischen Boden betreten, so die Idee des Abkommens aus dem Jahr 2023. In den Zentren sollten die Asylanträge der Ankömmlinge zügig bearbeitet und direkt ihre Rückführungen organisiert werden.
Juristischer Streit um „sichere Herkunftsländer“
Drei Mal stoppten italienische Richter diesen Versuch – juristisch unklar war vor allem die Frage, was „sicheres Herkunftsland“ bedeutet. Deshalb ist für Italien der 12. Juni das wichtigere Datum. Der EU-Asylpakt, der an dem Tag in Kraft treten soll, wird unter anderem eine einheitliche europäische Liste sicherer Herkunftsländer beinhalten.
Mit dieser Liste will Rom den nationalen Richtern nun die Argumente nehmen. Zudem wird das EU-Recht ab Mitte Juni ausdrücklich beschleunigte Grenzverfahren an den Außenseiten der EU erlauben – also das, was Italien in Albanien geplant hatte.
EuGH-Gutachten gibt Italien teilweise Recht
Für Innenminister Piantedosi heißt das: Endlich werde man die Lager für den Zweck nutzen können, für die sie ursprünglich gebaut wurden, im Einklang mit den europäischen Vorschriften.
Bereits im April hatten Melonis Albanien-Lager auf juristischer Ebene Rückenwind bekommen. Damals hatte der Gutachter des Europäischen Gerichtshofs erklärt, dass das Modell grundsätzlich mit dem EU-Recht vereinbar ist – allerdings unter der Voraussetzung, dass die Rechte der Asylsuchenden gewahrt werden. Sie müssen etwa uneingeschränkten Zugang zu Rechtsschutz haben und ihre Abschiebehaft muss zügig gerichtlich überprüft werden.
Einwanderungsgesetz hängt im Senat fest
Die Regierung unter Giorgia Meloni hat die nötigen Anpassungen an das EU-Recht, die bis Mitte Juni noch nötig sind, in einem regulären, großen Einwanderungsgesetz verpackt. Dieses steckt aber seit Monaten im italienischen Senat fest, auch, weil es Bedenken und Änderungsanträge von der Opposition gibt.
Die Regierungschefin wird somit aller Voraussicht nach auf ein Eildekret ausweichen, das vom Parlament erst nachträglich genehmigt werden muss.

