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Kassenzugriff auf Patientenakten: Hausärzte sehen „Dammbruch“ in geplantem Digitalgesetz

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerOktober 22, 2026Keine Kommentare2 Minuten Lesezeit
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Kassenzugriff auf PatientenaktenHausärzte sehen „Dammbruch“ in geplantem Digitalgesetz

Auch Forscherinnen und Forscher sollen Gesundheitsdaten durch das Gesetz besser nutzen können. (Foto: picture alliance/dpa)

Ein neues Digitalgesetz soll Patientinnen und Patienten besser vor schwerwiegenden Erkrankungen schützen. Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband fürchtet allerdings, dass Krankenkassen so die intimsten Daten der Betroffenen einsehen könnten.

Deutschlands Hausärztinnen und Hausärzte warnen vor geplanten Möglichkeiten für die Krankenkassen, Einsicht in die elektronischen Patientenakten (ePA) der Versicherten zu nehmen. „Das wäre ein Dammbruch und würde das Vertrauen der Menschen in die Digitalisierung des Gesundheitswesens weiter schwächen“, sagte Markus Blumenthal-Beier, einer der zwei Vorsitzenden des Hausärztinnen- und Hausärzteverbands, im „Spiegel“.

Die geplante entsprechende Regelung sieht als Voraussetzung einer Einsichtnahme die Zustimmung der Versicherten voraus. Sie ist in einem derzeit im Bundestag beratenen Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen enthalten, das noch die Vorgängerin von Gesundheitsminister Carsten Linnemann, Nina Warken, zum Ende ihrer Amtszeit vorgelegt hatte.

Eine Regelung des Entwurfs sieht vor, dass Kranken- und Pflegekassen Daten aus einer ePA verarbeiten dürfen, wenn ihnen diese mit Einwilligung des Versicherten zur Verfügung gestellt werden und sie der Erkennung bestimmter Leiden und Risiken dienen. Das sind unter anderem seltene Erkrankungen, Krebs, schwere Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder drohende Pflegebedürftigkeit. Auch ob nach offiziellen Empfehlungen Anlass für eine Impfung besteht, soll so erkannt werden können.

Generell will die Regierung mit dem Gesetz die Möglichkeiten der Digitalisierung für Versicherte, Ärzte oder Kliniken mit verschiedenen Schritten stärker in die Versorgung bringen. Zudem sollen Forscherinnen und Forscher Gesundheitsdaten besser nutzen können.

Blumenthal-Beier mahnte, beim Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient dürfe „es keinen Verhandlungsspielraum geben“. Die Menschen müssten auf die Folgen ihrer Entscheidung hingewiesen werden. Der Verbandschef zweifelte an der Transparenz der erforderlichen Einwilligungen. Ein bloßer Hinweis in den Geschäftsbedingungen dürfe „kein Freifahrtschein sein, um in die intimsten Daten der Patienten zu schauen“.

Der Krankenkassen-Spitzenverband wies die Warnungen zurück. „Die verantwortungsvolle Auswertung solcher Daten kann einen großen Mehrwert für die Versicherten haben“, sagte Verbandssprecher Florian Lanz. Durch die frühen Hinweise könnten Erkrankungen rechtzeitig erkannt und bestenfalls schwere Verläufe vermieden werden.

Quelle: ntv.de, csi/dpa

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