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Mehrere Länder betroffen: Veruntreuung von EU-Geld? Durchsuchung bei Rechtsparteien

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerJuni 30, 2026Keine Kommentare2 Minuten Lesezeit
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Mehrere Länder betroffenVeruntreuung von EU-Geld? Durchsuchung bei Rechtsparteien

Es geht um Vorwürfe gegen die einstige Fraktion Identität und Demokratie (ID). (Foto: picture alliance/dpa)

In mehreren europäischen Staaten finden Durchsuchungen statt. Der Grund: Es besteht der Verdacht, dass einige Parteien in der vergangenen Legislatur EU-Geld veruntreut haben. Gegen eine Partei der Fraktion Identität und Demokratie gab es bereits ein entsprechendes Urteil.

Wegen des Verdachts der Veruntreuung von EU-Geldern durch die ehemalige Fraktion Identität und Demokratie (ID) im Europäischen Parlament haben Ermittler nach Angaben der Europäischen Staatsanwaltschaft Durchsuchungen in Frankreich und anderen EU-Staaten vorgenommen. Die Maßnahmen stünden im Zusammenhang mit einem laufenden Verfahren „zum Einsatz von EU-Mitteln durch eine ehemalige politische Gruppe des Europäischen Parlaments zwischen 2019 und 2024“, teilte die Behörde mit.

Die Europäische Staatsanwaltschaft, ein unabhängiges EU-Organ zur Bekämpfung von Betrug mit EU-Mitteln, bestätigte damit einen Bericht der französischen Tageszeitung „Le Monde“. Diese berichtete von Durchsuchungen in Frankreich, Spanien, Italien und Belgien.

Das Verfahren gegen die ID-Fraktion war bereits im Juli vergangenen Jahres eingeleitet worden. Der Fraktion wird vorgeworfen, von 2019 bis 2024 mehr als 4,3 Millionen Euro „rechtswidrig ausgegeben“ zu haben. Zur ID-Fraktion gehörte neben der AfD unter anderem auch die rechtspopulistische französische Partei Rassemblement National (RN). RN-Chef Jordan Bardella bestätigte die Durchsuchungen: „Seit heute früh finden Durchsuchungen in den Geschäftsräumen und Privatwohnungen von Kommunikationsdienstleistern statt, die mit uns zusammengearbeitet haben“, erklärte er auf X.

Le Pen wegen Veruntreuung verurteilt

Die Partei steht derzeit ohnehin unter Druck: Am 7. Juli will das Pariser Berufungsgericht entscheiden, ob es die Nichtwählbarkeit von RN-Fraktionschefin Marine Le Pen bestätigt und damit Le Pens erneute Präsidentschaftskandidatur verhindert. Le Pen war im März 2025 wegen Veruntreuung zu vier Jahren Haft verurteilt worden, davon zwei auf Bewährung. Zudem wurde sie mit sofortiger Wirkung zum Entzug des passiven Wahlrechts verurteilt.

In dem Verfahren ging es um die Veruntreuung von EU-Geldern durch die Scheinbeschäftigung von EU-Parlamentsassistenten, die faktisch für Le Pens Partei gearbeitet hatten. Le Pen hatte der Justiz vorgeworfen, ihr aus politischen Gründen den Prozess zu machen, und legte Berufung ein.

Quelle: ntv.de, als/AFP

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