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Mit Bombengürtel „ins Paradies“: Syrer plante Anschlag auf Juden und „Ungläubige“ in Berlin – fünf Jahre Haft

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerJuni 5, 2026Keine Kommentare3 Minuten Lesezeit
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Mit Bombengürtel „ins Paradies“Syrer plante Anschlag auf Juden und „Ungläubige“ in Berlin – fünf Jahre Haft

Der junge Mann „war fest entschlossen, einen Anschlag zu verüben“, sagte die Vorsitzende Richterin vor Gericht. (Foto: IMAGO/Schöning)

Ein junger Syrer kommt nach Berlin – „um zu arbeiten und Geld zu verdienen“, wie er selbst sagt. Doch dann radikalisiert er sich schnell und will möglichst viele Nichtmuslime töten. Mit einem Selbstmordanschlag will er „ins Paradies“ gelangen – die nächsten fünf Jahre verbringt er aber in deutscher Haft.

Ein 22-jähriger Syrer, der einen Anschlag mit einem Sprengstoffgürtel und einem Messer geplant haben soll, ist zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und vier Monaten verurteilt worden. Das Berliner Landgericht sprach den Mann unter anderem der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat schuldig. Aus radikal-islamistischer Gesinnung habe der 22-Jährige gehandelt. „Er war fest entschlossen, einen Anschlag zu verüben“, sagte die Vorsitzende Richterin Susann Wettley. 

Der Mann soll sich spätestens seit März 2025 mit dem Gedanken getragen haben, einen terroristischen Anschlag zu begehen, dem vor allem in Berlin lebende Juden sowie seiner Ansicht nach „Ungläubige“ zum Opfer fallen sollten. Er habe geplant, erst mit einem Messer möglichst viele jüdische Personen und Nichtmuslime zu töten und dann einen Selbstmordanschlag mit einem Sprengstoffgürtel zu verüben. 

Junger Mann wollte als Märtyrer verehrt werden

Bei dem Angeklagten handele sich um einen jungen Mann mit geringer Schulbildung, bei dem es extrem schnell zu einer Radikalisierung gekommen sei, hieß es weiter im Urteil. Er habe sich mit dem Märtyrertum befasst und zu einem Anschlag entschlossen, um einerseits „ins Paradies“ zu gelangen und aus seiner Sicht Ungläubige mit in den Tod zu nehmen – andererseits habe er Angst und Schrecken in Deutschland verbreiten wollen. Er habe die Tat an einem Ort verüben wollen, an dem sich möglichst viele Jüdinnen und Juden aufhalten. Dabei habe er an ein Lokal gedacht. 

Das Gericht ging wie die Staatsanwaltschaft davon aus, dass er unmittelbar davor stand, eine Sprengvorrichtung zu bauen. In seiner Vorstellung hätte er sich durch einen Anschlag „seiner Sünden entledigt“ und wäre im radikal-islamistischen Sinne als Märtyrer verehrt worden. Zudem habe er in sozialen Medien Videos veröffentlicht, die mit Naschids genannten Liedern und Hymnen der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) unterlegt waren. In diesen Fällen wurde er des Verstoßes gegen das Vereinsgesetz schuldig gesprochen.

Auf Plattformen wie Tiktok radikalisiert

Der vor rund sieben Monaten festgenommene Mann hatte die Vorwürfe im Prozess grundsätzlich zugegeben und um Entschuldigung gebeten. Er sei Ende 2023 nach Deutschland gekommen, „um zu arbeiten und Geld zu verdienen“, so der Angeklagte. Doch dann hätten sich seine Träume und Ziele geändert. Auf Internetplattformen wie TikTok habe er sich zunehmend radikalisiert und sich IS-Veröffentlichungen angesehen. „Der Teufel saß in meinem Kopf“, so der Angeklagte. „Ich habe meine Gedanken vom IS bekommen.“

In Chats mit bislang unbekannten Partnern soll sich der 22-Jährige auch über den Bau einer Sprengvorrichtung informiert und sich über einen möglichen Anschlag ausgetauscht haben. Daraufhin soll der junge Syrer ein Messer und im Internet mehrere Gegenstände erworben haben, die mutmaßlich zum Bau einer Spreng- und Brandvorrichtung geeignet sind.

Der Angeklagte, der nach seinen Angaben zuletzt bei einem Verwandten in Berlin-Neukölln wohnte, befindet sich seit 1. November 2025 in Haft. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Gesamtstrafe von sechs Jahren und drei Monaten gefordert. Der Verteidiger plädierte auf drei Jahre und sieben Monate Haft. Der Angeklagte sei kein ideologisch motivierter Anhänger des IS, sein eigentliches Ziel sei die Vergebung eigener Sünden gewesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Quelle: ntv.de, uzh/dpa

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