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Startseite»Nachrichten»Pflegekasse übernimmt Beiträge: Wie die häusliche Pflege die Rente erhöhen kann
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Pflegekasse übernimmt Beiträge: Wie die häusliche Pflege die Rente erhöhen kann

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerMai 12, 2026Keine Kommentare2 Minuten Lesezeit
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Pflegekasse übernimmt BeiträgeWie die häusliche Pflege die Rente erhöhen kann

Die Pflegekasse zahlt unter bestimmten Voraussetzungen Rentenbeiträge für ehrenamtlich Pflegende, wenn sie eine Person mit mindestens Pflegegrad 2 nicht erwerbsmäßig betreuen.

Wer Angehörige zu Hause pflegt, kann unter bestimmten Bedingungen Rentenpunkte dafür sammeln. Welche Voraussetzungen es gibt, lesen Sie hier.

Ob aus Kostengründen, emotionaler Nähe oder schlechtem Gewissen: Von den rund 5,7 Millionen Pflegebedürftigen in Deutschland wird der Großteil (86 Prozent) zu Hause von Angehörigen versorgt. Nicht selten treten Pflegepersonen für diese aufreibende Tätigkeit beruflich kürzer oder geben ihren Job ganz auf. Das wirkt sich negativ auf deren spätere Rentenansprüche aus. Denn wer aus diesem Grund beruflich kürzertreten muss, zahlt unter Umständen weniger oder gar nichts mehr in die gesetzliche Rentenkasse ein. Die Pflegekasse gleicht diese Nachteile teilweise aus. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung (DRV) hin.

Was viele aber nicht wissen: Wer sich in der häuslichen, nicht erwerbsmäßigen Pflege betätigt, kann auch dadurch unter Umständen Rentenpunkte sammeln. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) hin.

Der Grund: Die Pflegekasse des Pflegebedürftigen ist unter bestimmten Voraussetzungen dazu verpflichtet, Rentenbeiträge für die Pflegeperson zu entrichten. Und zwar immer dann, wenn diese einer pflegebedürftigen Person mit mindestens dem Pflegegrad 2 ehrenamtlich – also nicht erwerbsmäßig – unter die Arme greift.

Die Voraussetzungen sind klar geregelt

Dabei muss die Pflege mindestens zehn Wochenstunden verteilt auf zwei Wochentage umfassen. Geht die Pflegeperson weiterhin nebenher arbeiten, darf dieser Job zudem zu nicht mehr als 30 Wochenstunden ausgeübt werden. Ob die Voraussetzungen zur Rentenversicherungspflicht gegeben sind, prüft die Pflegekasse des Pflegebedürftigen.

Die etwaigen Rentenbeiträge für Pflegepersonen betragen im Jahr 2026 zwischen 139,04 und 735,63 Euro – je nach erbrachter Leistung und Pflegegrad. Das entspricht laut DRV den Beiträgen, die Versicherte auch mit einem Job mit einem Monatslohn zwischen 747,50 und 3.955,00 Euro erreichen würden. Der spätere Rentenanspruch kann sich bei einem ganzen Jahre Pflege somit um Beträge zwischen 7,04 und 37,27 Euro erhöhen.

Weitere Informationen zum Thema finden Interessierte in der Broschüre „Rente für Pflegepersonen: Ihr Einsatz lohnt sich„. Sie kann entweder auf der Website der DRV heruntergeladen oder als Printexemplar bestellt werden. Interessierte können sich zudem an die kostenfreie Servicehotline der DRV wenden, die unter 0800 10 00 48 00 zu erreichen ist.

Quelle: ntv.de, awi/dpa

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