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Startseite»Nachrichten»RAF-Terroristin nutzt Bühne: Daniela Klette meldet sich im Gericht selbst zu Wort
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RAF-Terroristin nutzt Bühne: Daniela Klette meldet sich im Gericht selbst zu Wort

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerMai 13, 2026Keine Kommentare4 Minuten Lesezeit
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RAF-Terroristin nutzt BühneDaniela Klette meldet sich im Gericht selbst zu Wort

Daniela Klette zeigt zwar Reue, hat aber an ihren Grundeinstellungen offenbar nichts geändert. (Foto: picture alliance/dpa)

Mehr als eine Stunde lang schildert Daniela Klette ihre Sicht auf die Dinge. Der früheren RAF-Terroristin werden mehrere Raubüberfälle zur Last gelegt. Sie äußert ihr Bedauern darüber, dass noch heute einige der Geschädigten unter den Taten leiden. Dennoch verteidigt sie ihr Vorgehen.

Dass Angeklagte vor Gericht eine eigene Verteidigungsrede halten, ist ungewöhnlich. Die frühere RAF-Terroristin Daniela Klette tut es. Im Prozess vor dem Landgericht Verden wegen schweren Raubes und Verstößen gegen Waffengesetze nutzt die 67-Jährige den Gerichtssaal als Bühne. Mehr als eine Stunde lang schildert sie ihre Sicht auf die ihr vorgeworfenen Taten, die politische Weltlage und die Notwendigkeit für ihr früheres Leben im Untergrund. Nur in der Illegalität hätten sie und andere die Möglichkeit gehabt, als radikale Linke weiterzubestehen, sagt sie.

Dabei wird klar, dass sie sich selbst als Opfer des politischen Systems sieht. Auch ihre rund 40 Unterstützer im Zuschauerraum scheinen den Gerichtssaal als Bühne zu verstehen. Sie klatschen und jubeln nach dem Schlussvortrag noch euphorischer als zur Begrüßung von Klette.

Die in Berlin festgenommene Deutsche steht seit März 2025 in Niedersachsen vor Gericht. Laut Anklage soll Klette gemeinsam mit ihren mutmaßlichen Komplizen Burkhard Garweg und Ernst-Volker Staub zwischen 1999 und 2016 maskiert und teils schwer bewaffnet Geldtransporter und Supermärkte überfallen haben. Den Ermittlungen zufolge erbeutete das Trio mehr als 2,7 Millionen Euro, um ihr Leben im Untergrund zu finanzieren.

Während des Prozesses wurde entschieden, dass fünf Raubüberfälle nicht mehr verfolgt werden. Damit geht es letztlich um acht Überfälle in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen, bei denen insgesamt mehr als zwei Millionen Euro erbeutet wurden. Die Staatsanwaltschaft fordert eine 15-jährige Haftstrafe für die Angeklagte – wegen versuchten Mordes, schweren bandenmäßigen Raubes und Verstößen gegen Waffengesetze.

Opfer bis heute traumatisiert

Das erste Plädoyer an diesem Verhandlungstag hält ein Opferanwalt. Das Trio habe einen bewaffneten Überfall nach dem anderen begangen, sagt der Jurist. Die Folgen für die Betroffenen seien der Angeklagten dabei offensichtlich egal gewesen. Er verwies darauf, dass es mehr als 20 Menschen gibt, die unmittelbar von den Raubüberfällen betroffen und teilweise bis heute traumatisiert seien. So sei sein Mandant bis heute nicht arbeitsfähig, es gehe ihm „beschissen“.

Der Jurist vertritt einen Mann, der am 6. Juni 2015 am Steuer eines Geldtransporters mit rund einer Million Euro saß. In Stuhr nahe Bremen versuchten drei Bewaffnete, an das Geld zu gelangen. Schüsse fielen, der Fahrer hatte Todesangst. „Er musste erleben, wie von außen in den Innenraum des Transporters geschossen wurde“, sagt der Rechtsanwalt in seinem Plädoyer. Als Nebenkläger fordert er für diese Tat elf Jahre Haft für die Angeklagte – wegen versuchten schweren Raubes. Anders als die Staatsanwaltschaft bewertet der Opferanwalt die Tat nicht als versuchten Mord. Damit folgt er einer Einschätzung des Gerichts.

Mehrfach wendet sich der Anwalt direkt an die Angeklagte und wirft ihr vor, das Verfahren in einen politischen Kontext zu stellen. Dabei gehe es in diesem Gerichtsprozess nicht um ihre RAF-Vergangenheit und politische Taten, sondern um gewaltsame Raubüberfälle. Er vermisse Reue, Einsicht und Mitgefühl mit den Opfern. Das Motiv für die Taten sei klar, sagt der Anwalt. Es sei darum gegangen, das Leben im Untergrund zu finanzieren. Dabei habe das Trio viel Leid verursacht. Die Angeklagte tue ihm dennoch fast schon ein bisschen leid, führt der Jurist aus. Er habe den Eindruck, Daniela Klette sei gefangen in sich selbst.

Politischer Rundumschlag

Als die Angeklagte danach spricht, bestätigt sie einige der Bemerkungen des Opferanwalts. Klette holt zu einem politischen Rundumschlag aus, kritisiert den Kapitalismus als Grund für das Übel dieser Welt. „Es braucht dringend einen Systemchange“, sagt sie. Sie wirft dem Staat Unterdrückung vor und fordert die Abschaffung der Gefängnisse. „Wirklich frei sein können wir erst, wenn alle frei sind.“

Eine Beteiligung an den ihr zur Last gelegten Taten räumt sie nicht direkt ein. Sie verteidigt die Überfälle aber als notwendig, um das Leben im Untergrund zu finanzieren. Die Taten hätten nichts mit „Abenteuerlust“ zu tun gehabt, sagte sie. Es tue ihr „wirklich sehr leid“ und es sei „zu bedauern“, wie schwer einige der Geschädigten noch heute unter den Geschehnissen litten. Sie habe nicht gewusst, dass Geldboten und Kassenpersonal keine ausreichende psychologische Unterstützung von ihren Arbeitgebern bekommen.

Die Angeklagte sagt, sie habe nicht erwartet, dass Betroffene infolge der Raubüberfälle schwere psychische Probleme bekommen könnten. Indirekt stellt sie auch die Frage, ob die vor Gericht geschilderten Folgen tatsächlich nur auf die Überfälle zurückzuführen sind. Es gebe immer mehr traumatisierte Menschen in der Gesellschaft, führt sie aus. Als Gründe nennt sie etwa Armut, Kriege, Unterdrückung von Minderheiten und Rassismus.

Der Prozess wird an diesem Mittwoch fortgesetzt. Dann wollen Klettes Verteidiger ihr Schlusswort halten.

Quelle: ntv.de, Janet Binder und Helen Hoffmann, dpa

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