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Startseite»Politik»Sammelklage gegen Amazon wegen Reklame auf Prime Video
Politik

Sammelklage gegen Amazon wegen Reklame auf Prime Video

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerMai 19, 2026Keine Kommentare2 Minuten Lesezeit
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Stand: 19.05.2026 • 08:21 Uhr

In München startet heute ein Prozess gegen Amazon. Es geht darum, ob der Konzern zusätzlich Geld verlangen darf, damit der ursprünglich als werbefrei angekündigte Dienst Prime Video auch werbefrei bleibt.

Der US-Konzern Amazon ist wegen der Werbespots auf seinem Streamingdienst Prime Video mit einer Sammelklage von fast 220.000 seiner deutschen Kunden konfrontiert. Bayerns Oberstes Landesgericht verhandelt heute die stellvertretend von der Verbraucherzentrale Sachsen eingereichte Verbandsklage.

Kern des Zivilprozesses ist die Frage, ob Amazon von seinen Nutzern zusätzlich Geld verlangen darf, damit der ursprünglich als werbefrei angekündigte Bezahldienst auch tatsächlich werbefrei bleibt. Ein sofortiges Urteil ist nicht zu erwarten. Sollte die Verbraucherzentrale gewinnen, drohen Amazon Schadenersatzansprüche.

Klage zielt auf Schadenersatz

Amazon hatte Anfang 2024 die Prime-Video-Kundschaft per Mail informiert, dass ab Februar des betreffenden Jahres in begrenztem Umfang Werbung gesendet würde. Wer keine Werbung sehen wollte, sollte im Monat 2,99 Euro mehr zahlen.

Grundlage für die Klage ist das sogenannte Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz. Dieses beruht auf einer EU-Richtlinie, die Sammelklagen nach US-Muster auch in Deutschland möglich macht.

Erste Klage bereits verloren

In einem vorangegangenen ersten Verfahren im Dezember hatte das Landgericht München I den Zusatzobolus für die Werbefreiheit für rechtswidrig erklärt. Das Landgericht sah in der Zusatzgebühr für die Werbefreiheit einen Verstoß gegen den lauteren Wettbewerb. Dieses Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Beide Klagen werden in München verhandelt, weil die deutschen Amazon-Geschäfte von dort aus geleitet werden.

Das erste Verfahren war eine vom Bundesverband der Verbraucherzentralen eingereichte Unterlassungsklage. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, dürfte Amazon also die Zusatzgebühr für Werbefreiheit nicht mehr verlangen.

Amazon hatte die Vorwürfe der Verbraucherzentralen zurückgewiesen und betont, die Kunden im Voraus und in Übereinstimmung mit geltendem Recht über die Einführung von Werbung bei Prime Video informiert zu haben. Der Konzern argumentiert, dass es durch die Werbung möglich sei, „weiterhin in attraktive Inhalte zu investieren und diese Investitionen über einen langen Zeitraum weiter zu steigern“.

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