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Seit April möglich: Online-Klage ist bisher kaum Entlastung für die Justiz

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerJuli 5, 2026Keine Kommentare4 Minuten Lesezeit
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Seit April möglichOnline-Klage ist bisher kaum Entlastung für die Justiz

Bisher nutzen noch nicht viele Menschen die Online-Klage. (Foto: picture alliance / Zoonar)

Seit April können Bürgerinnen und Bürger an ausgewählten deutschen Amtsgerichten Geldforderungen bis maximal 10.000 Euro vollständig digital einklagen. Wird damit alles besser an den Gerichten?

Jeder, der schon einmal Geld vor Gericht einklagen musste, weiß: Der Weg zum Recht ist oft langwierig, teuer und vor allem mühsam. Nicht umsonst heißt es in einem alten Sprichwort: „Vor Gericht braucht man drei Säcke, einen mit Papier, einen mit Geld und einen mit Geduld.“ Doch damit soll bald Schluss sein. Seit April können Bürgerinnen und Bürger in ausgewählten Amtsgerichten Geldforderungen bis 10.000 Euro vollständig von zu Hause aus per Mausklick einklagen. 

Insgesamt 18 Gerichte aus zehn Bundesländern machen inzwischen mit. Das Bundesjustizministerium (BMJV) spricht auf seiner Webseite von einem „zeitgemäßen Instrument der Justiz“, das den Zugang zum Recht erleichtern soll. Tatsächlich ist die Online-Klage auch günstiger als ein normales Zivilverfahren: Laut BMJV liegen die Gerichtsgebühren im Online-Verfahren zwischen 80 und 566 Euro. Im normalen Zivilverfahren sind es den Angaben zufolge zwischen 120 und 849 Euro. Wird mit der neuen Online-Klage also alles besser an den Gerichten? Und wie kommt sie bisher bei den Rechtssuchenden an?

Nach Angaben des Deutschen Richterbundes (DRB) wird das Angebot noch wenig genutzt, was vor allem daran liegt, dass viele Verbraucher auf sogenannte Legal-Tech-Anbieter setzen, wie DRB-Geschäftsführer Sven Rebehn mitteilt. Diese übernehmen dabei zum Beispiel Klagen gegen Airlines wegen verspäteter Flugreisen. Sollte sich das Online-Verfahren für Zahlungsklagen aber etablieren, dürfte es nach Ansicht von Rebehn „schneller zu einem Urteil führen als eine klassische Klage. Denn die Kommunikation läuft hier rein digital, und die Gerichte sollen diese Fälle in der Regel ohne mündliche Verhandlung oder mit einem Videotermin entscheiden, was die Verfahren beschleunigt.“

Rebehn ist allerdings auch überzeugt, dass die neue Online-Klage nur dann Akzeptanz finden werde, wenn die Gerichte in der Lage seien, die Fälle zügig zu bearbeiten und schnell zu entscheiden. Dazu müssten sie personell verstärkt und technisch aufgerüstet werden. 

Ohne BundID keine Online-Klage

Aktuell befindet sich die Online-Klage noch in der Erprobung. Aber wie ist das bisherige Feedback der Bürgerinnen und Bürger rund zwei Monate nach dem Start? Bei vielen teilnehmenden Gerichten ist die Zahl der eingegangenen Klagen noch sehr überschaubar, wie aus einer dpa-Umfrage hervorgeht. Insgesamt gingen bei den Amtsgerichten Frankfurt, Berlin-Schöneberg, Mannheim, Nürnberg, Erding, Hamburg und Leipzig bisher 13 Online-Klagen ein. 

In Nürnberg werde das Verfahren inzwischen als normales Verfahren weitergeführt, weil die Klage nicht wie vorgesehen über das digitale Eingabesystem eingereicht worden war, wie es auf Nachfrage hieß. Beim Amtsgericht Bremen wurde das einzige dort laufende Verfahren von einem Mitarbeiter des Gerichts selbst angelegt – zu Testzwecken. „Insofern gibt es eigentlich kein Verfahren“, teilte das Gericht mit. 

Woran es liegt, dass bisher nur so wenige Klagen bei den Gerichten eingegangen sind, ist unklar. Was aber auffällt, ist, dass der Weg zur Klage nicht ganz ohne Aufwand ist: Bürger müssen sich über die Webseite des BMJV zuerst das Eingabesystem „Mein Justizpostfach“ einrichten und sich dort durch einen Anmeldeprozess klicken. Dazu müssen sie unter anderem einen Online-Ausweis mit Pin-Code und zusätzlich eine sogenannte BundID nachweisen, also ein Konto, mit dem man sich online bei Behörden ausweisen kann. 

Der Vorteil des Systems: Die Nutzer erhalten eine Hilfestellung, um herauszufinden, welches Gericht überhaupt zuständig ist und ob dieses an der Erprobung teilnimmt, wie eine Ministeriumssprecherin auf Nachfrage mitteilte. Für die Nutzer werde dadurch der Zugang zum Gericht erleichtert, für die Gerichte wiederum seien die Klagen wegen der strukturierten Abfrage im Eingabesystem effizienter zu bearbeiten. 

Online-Streitbeilegung ein Modell für die Zukunft?

Dass ein Rechtsstreit auch ganz ohne Gericht aus der Welt geschafft werden kann, zeigt das auf Streitschlichtung spezialisierte Münchner Legal-Tech-Startup Suitcase. Das Prinzip: Beide Konfliktparteien bieten vertraulich einen Geldbetrag, ohne zu wissen, was die andere Seite vorschlägt. „Wenn sich die Gebote decken, erstellen wir rechtssicher den Vertrag“, heißt es auf der Webseite des Unternehmens. Das führe nachweislich dazu, dass sich die Parteien schneller einigen. 

Hinter diesem Prinzip steckt die Idee, dass zwei Konfliktparteien nicht in erster Linie wissen wollen, wer Recht hat, sondern wie sie den Konflikt schnell und unkompliziert lösen, wie Geschäftsführer Tim Kniepkamp erklärt. Eine Schlichtung dauere demnach 3 bis 21 Tage und sei im Durchschnitt 91 Prozent günstiger als eine außergerichtliche Anwaltsberatung. „Der Zeitaufwand beträgt drei bis fünf Minuten pro Fall.“

Kniepkamp geht sogar so weit zu behaupten, dass die Streitbeilegung der Zukunft immer weniger vor Gericht stattfinden wird. Ob und inwieweit das Online-Klageverfahren ein Modell für die Zukunft ist, entscheidet sich frühestens in zwei Jahren. Dann wird das Verfahren erstmals evaluiert. 

Der Feststellung des BMJV, dass die Online-Klage den Zugang zum Recht erleichtere, möchte sich Kniepkamp jedenfalls nicht anschließen. „Sie verbessert den Zugang zum Gericht. Das ist ein wichtiger Zwischenschritt. Die strukturellen Herausforderungen hinsichtlich der Dauer und der Kosten bleiben jedoch erhalten.“

Quelle: ntv.de, Taylan Gökalp, dpa

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