Social Media ab 13, 15 oder 16 Jahren? Experten sagen: Unter 13 sollten TikTok und Co. nicht alleine genutzt werden. Daraus soll jetzt ein EU-Gesetz werden. Doch nicht alle Länder wollen diese Altersgrenze – droht ein Wildwuchs?
Es war Chefin-Sache: Anfang der Woche nahm Ursula von der Leyen persönlich 156 Seiten entgegen. Sie enthalten Empfehlungen, aus denen die EU-Kommissionspräsidentin nach dem Sommer ein Gesetz ableiten will: Wie sollen Kinder und Jugendliche in Zukunft Social Media nutzen können? Die Wissenschaftler, die von der Leyen beauftragt hatte, benutzen in ihren Empfehlungen nicht das Wort Verbot, sprechen von Einschränkungen.
Gerade einmal drei Tage nach der Präsentation reiste die deutsche Familienministerin Karin Prien nach Brüssel, um mit der EU-Kommission über das Thema zu sprechen. „Wir brauchen einen schnellen und klaren Vorschlag der EU-Kommission“, sagte sie danach im ARD Europa Podcast punktEU. Ein komplexes Verfahren, das zwei oder drei Jahre in Anspruch nehme, sei „keine Option“.
Harmonisierung geplant – aber wie?
Deutschland ist nicht das einzige EU-Land, das über entsprechende Einschränkungen nachdenkt. In Frankreich, Spanien oder Griechenland beispielsweise sind Gesetze bereits in Arbeit.
Von der Leyen will die Empfehlungen der Fachleute sowie bisherige nationale Ideen prüfen, das Vorgehen „harmonisieren“ und dann zu einer gemeinsamen Lösung kommen. Keine einfache Aufgabe.
Im Mittelpunkt der Diskussion steht die Frage nach einer Altersgrenze. Die Empfehlungen für die EU-Kommission sehen eine Nutzung im Alter bis zu 13 Jahren nur unter Aufsicht von Eltern oder in der Schule vor. In manchen Ländern soll dieses Alter aber höher sein.
Nationaler Spielraum – im Rahmen des EU-Rechts
Hat also bald eine 13-Jährige aus Deutschland einfacheren Social-Media-Zugang als ein 15-Jähriger aus Frankreich, während sie in Spanien sogar noch länger darauf warten müssen? Es wäre eine zersplitterte EU-Welt, die die Tech-Unternehmen möglichst vermeiden wollen.
Auf jeden Fall müssen sich die Firmen darauf einstellen, in Zukunft noch mehr zu beweisen, dass ihre Angebote altersgerecht sind. Ben Brake vom Verband DOT Europe, in dem auch die großen US-Konzerne organisiert sind, plädiert für einen risikobasierten Ansatz. Die Anbieter würden sich deutlich unterscheiden: „Da muss man sich die Plattformen angucken, und die Plattformen müssen für den Service, den sie anbieten, die richtigen Safeguards einziehen,“ – also Sicherheitsvorkehrungen.
Aber was, wenn der Weg zu einer europäischen Lösung doch zu lange dauert? Ministerin Prien sagt, dann müsse man in der Bundesregierung beraten, ob man nicht doch „zunächst“ den Weg einer nationalen Regelung gehe.
Möglich wäre das. Die EU-Länder haben einen gewissen Spielraum für nationale Lösungen. Aber diese müssen mit EU-Recht vereinbar sein. Aktuell gibt es noch keine EU-weite Regelung für eine Altersgrenze. Die Mitgliedstaaten könnten also eine individuelle Altersgrenze einführen. Die käme nach einer EU-Einigung auf den Prüfstand.
Frankreich muss nachbessern
Dass der nationale Spielraum begrenzt ist, hat Frankreich direkt erfahren. Dort ist das eigene Gesetz schon sehr weit. Doch die EU-Kommission machte Paris klar: Für die Regulierung und Kontrolle von Tech-Unternehmen ist Brüssel zuständig, vor allem über die Digitalgesetze DSA und DMA.
Die Kritik an der französischen Lösung zur Altersgrenze: Paris gebe den eigenen Behörden zu viel Macht. Außerdem schreibe man den Unternehmen vor, dass es nur eine einzige französische Lösung zur Altersüberprüfung geben dürfe. Jetzt muss nachgebessert werden.
Einschränkungen, die umgangen werden können
Social Media ab 13, 15 oder 16? Das Mindestalter festzulegen ist nur der erste Schritt. Die praktische Überprüfung ist die wohl noch größere Hürde. Beispiel Australien: Die ersten Erfahrungen dort zeigen, wie massiv und einfach die Einschränkungen umgangen werden können.
Diese Herausforderung wird sich auch bei einer EU-Altersprüfung stellen. Die EU-Kommission hat dafür eine technische Grundlage entwickeln lassen, die zum Einsatz kommen kann, aber nicht muss. Wenn Tech-Unternehmen nachweisen können, dass ihre eigenen Lösungen die Standards der EU erfüllen, wäre auch das möglich.
Doch auch an der Altersprüfung an sich gibt es Kritik. In der schärfsten Form klingt das so: Es gehe der EU-Kommission nicht um den Schutz von Kindern oder Jugendlichen, sondern bewusst darum, eine Überwachung aller Bürgerinnen und Bürger einzuführen.
Eine Einschränkung des freien Internets?
So drastisch formuliert man es bei Epicenter.works nicht. Die Organisation setzt sich für Bürgerrechte in der digitalen Welt ein. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor schädlichen Social-Media-Mechanismen sei ein „legitimes und wichtiges Ziel“, sagt Arya Haager von Epicenter.works im Gespräch mit dem ARD-Studio Brüssel.
Süchtig machende Funktionen wie endloses Scrollen oder aggressive Empfehlungen müssten für alle Nutzer verboten werden. Das sei in bestehenden EU-Gesetzen auch schon so vorgesehen.
Eine umfassende Altersprüfung schaffe jedoch eine „gefährliche Kontroll-Infrastruktur“, so Haager: „Sobald Altersverifikation an einen Identitätsnachweis gekoppelt ist, wird das anonyme und freie Internet eingeschränkt und eine technische Infrastruktur staatlicher Kontrolle über digitale Teilhabe entsteht.“ Die EU-Kommission betont immer wieder, dass ihre eigene App zur Altersprüfung nur das Minimum an Information weitergebe – eben nur die Information, ob jemand alt genug sei oder nicht.
Epicenter.works plädiert für eine gerätebasierte Lösung. Eltern würden das Alter ihrer Kinder einmalig direkt auf Geräten wie dem Smartphone bestätigen. Die persönlichen Informationen würden allein auf diesem Gerät bleiben. Das Umgehen von Beschränkungen ließe sich jedoch auch bei dieser Variante nicht vollständig verhindern.
Spätestens nach dem Sommer wird die Diskussion noch einmal intensiver werden. Dann will EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen den konkreten Gesetzesvorschlag vorlegen, auf den nicht nur die deutsche Familienministerin nachdrücklich pocht.

