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Startseite»Politik»Täterinnen im Fall Luise müssen 144.000 Euro zahlen
Politik

Täterinnen im Fall Luise müssen 144.000 Euro zahlen

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerMai 28, 2026Keine Kommentare4 Minuten Lesezeit
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Stand: 28.05.2026 • 15:06 Uhr

Die beiden Täterinnen im Fall der getöteten Luise aus Freudenberg müssen 144.400 Euro zahlen. Die Eltern und die Schwester der getöteten 12-Jährigen hatten darauf geklagt. Die zwei minderjährigen Mitschülerinnen von Luise hatten die Tat zu Prozessbeginn gestanden.

Das Landgericht Koblenz hat entschieden, dass die beiden Täterinnen insgesamt 144.400 Euro zahlen. Die Summe setzt sich aus Schmerzensgeld, Anwalts- und Beerdigungskosten zusammen.

Kammer fassungslos

Über Allem steht, so der Richter: „diese heimtückische Mordtat aus niedrigen Beweggründen, die die Kammer fassungslos gemacht hat.“ Sie gehen davon aus, dass Luise vor ihrem Tod sehr gelitten habe. Die Entschädigung setzt sich so zusammen, dass Luise 40.000 Euro zugesprochen wurden, die ihre Eltern bekommen, denn dieser Anspruch ist vererbbar.

Ihre Eltern für Schmerz, Leid und Genugtuung, so heißt es juristisch, bekommen zusammen 55.000 Euro, ihre Schwester 30.000 Euro. An Beerdigungs- plus Anwaltskosten sprach das Gericht der Familie rund 20.000 Euro zu.

Hinzu kommen noch Folgekosten in der Zukunft, für zum Beispiel psychiatrische Behandlungen. Die Beklagten, also die beiden Mitschülerinnen, müssen zahlen sobald sie volljährig sind und einen Job haben.

Reaktionen aus Freudenberg

Die bunten Wimpel an einem kleinen Maibaum wehen im leichten Sommerwind, der durch die Gassen in der Altstadt von Freudenberg weht. Es ist ein normaler Donnerstag für die meisten hier. Auch für Heidi Hein. Doch als es um Luise geht, muss sie doch kurz schlucken. „Ich verstehe die Eltern des getöteten Kindes. Ich denke, dass ist eine Art, sich damit auseinanderzusetzen und in gewisser Art Gerechtigkeitgefunden zu haben, wenn es strafrechtlich nicht möglich war.“

Die Geschichte bleibt einfach unverständlich und schauerlich.

Heidi Hein, Passantin aus Freudenberg

144.000 Euro, da sind sich die Passanten einig, kann kein Trost sein. „Da es nie das Leben eines Kindes aufwiegt, dieses Schmerzensgeld“, meint Katja Linn.

„Nichts in der Welt kann ein Kind ersetzen.“

„Aber es ist keine Entschädigung für den Verlust, der erlitten wurde.“ Peter Klingenberg kannte Luise vom Sehen, eine der Täterin wohnte in seiner Nachbarschaft. Wenn er sich zurückerinnert, fühlt er noch einmal die Hilflosigkeit, die er spürte, die die ganze Nachbarschaft empfand, als die Nachricht über Luises Tod vor drei Jahren kam.

Zum heutigen Urteil pflichtet er den anderen bei: „Was der Familie angetan wurde, ist heute noch unbegreiflich. Das Leben kann man nicht mit Geld bemessen.“ Mit dem Gedanken an diesen Fall solle man noch einmal die Strafmündigkeit von Kindern überdenken. Dass der Schmerz die Familie ihr Leben lang begleiten wird, befürchtet Niklas Reinert. „Nichts in der Welt kann ein Kindersetzen.“

Er wünscht, dass das Geld der Familie helfen kann, den Schmerz zu lindern. „Für Therapien oder Ähnliches, damit diese Kosten nicht der Familie zusätzlich zur Last fallen.“

Mit 74 Messerstichen getötet

Der gewaltsame Tod von Luise im März 2023 hatte ganz Deutschland erschüttert. Die Schülerin war in einem Waldstück von zwei Freundinnen, damals zwölf und 13 Jahre alt, mit 74 Messerstichen getötet worden.

Demnach hatte sie auch Verletzungen im Gesicht und starb schließlich an Blutverlust und einem Pneumothorax. Luises Leiche wurde einige Kilometer entfernt von ihrem Zuhause in einem Waldstück im Kreis Altenkirchen bei Friesenhagen gefunden. Deshalb ist das Landgericht Koblenz zuständig.

Kein Strafprozess gegen Täterinnen

Die beiden Mädchen hatten die Tat damals gestanden. Sie konnten aber strafrechtlich nicht belangt werden, da sie mit unter 14 Jahren strafunmündig waren.


  • Strafmündigkeit: Wenn Kinder kriminell werden
    Pfeil rechts

Die Siegener Staatsanwaltschaft hatte ihre Ermittlungen nach detaillierten Untersuchungen eingestellt. Im Gegensatz zum Strafrecht erlaubt das Zivilrecht, Kinder spätestens ab dem siebten Lebensjahr zu verklagen, wie jetzt in diesem Fall.

Mädchen leben nicht mehr bei ihren Eltern

Beide Mädchen leben nicht mehr bei ihren Familien in Freudenberg, sie sind seit der Tat getrennt voneinander außerhalb des Siegerlandes untergebracht. Bis sie volljährig sind, befinden sie sich in der Obhut des Jugendamtes und werden psychologisch betreut.

Sendung: WDR 2 Südwestfalen, Lokalzeit, 28.05.2026, 13:31 Uhr


  • WDR als „Bevorzugte Quelle“ hinzufügen
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  • Familie erhält 144.400 Euro
    Pfeil rechts

Westdeutscher Rundfunk

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