Tschechien will Nazi ausliefernMarla Svenja Liebich spult vor Gericht ein wirres Programm ab
Die Flucht vor den deutschen Behörden endet für Marla Svenja Liebich in Haft in Tschechien. Der Rechtsextremist will eine Auslieferung verhindern. In Chemnitz wartet möglicherweise vorerst das Frauengefängnis auf ihn.
Das Landgericht im tschechischen Pilsen hat die Entscheidung über eine mögliche Auslieferung von Neonazi Marla Svenja Liebich vertagt. Die Verkündung einer Entscheidung wurde am ersten Verhandlungstag nach zwei Stunden ohne Angaben von Gründen auf den 1. Juni verschoben.
Liebich, der sich zur Frau erklärt hat und seitdem Svenja heißt, hat vor Gericht eine Zustimmung zur Auslieferung nach Deutschland erneut abgelehnt. „Das kann ich nicht, weil ich im Gefängnis getötet würde“, sagte der verurteilte Rechtsextremist vor dem Landgericht im tschechischen Pilsen. Dort war ein Prozess eröffnet worden, in dem entschieden werden soll, ob er an die deutschen Behörden übergeben werden darf. In diesem Fall würde Liebich in die Justizvollzugsanstalt in Chemnitz gebracht werden.
Der Rechtsextremist war im Juli 2023 – damals noch als Mann mit dem Vornamen Sven – vom Amtsgericht Halle wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Zum Haftantritt war er jedoch nie erschienen, stattdessen floh er und wurde erst nach monatelanger europaweiter Fahndung von tschechischen Beamten festgenommen. Seitdem sitzt Liebich in tschechischer Haft. Kurz nach seiner Festnahme hatte Liebich schon einmal eine Auslieferung abgelehnt, weshalb sich nun das Landgericht Pilsen mit der Entscheidung befasst.
Auf deutscher Seite ist die Staatsanwaltschaft in Halle für den Fall zuständig. Sie ging vor Eröffnung des Prozesses in Tschechien davon aus, dass es dabei zu keinen größeren Problemen kommt. „Das ist ein geübtes System zwischen europäischen Ländern. Das klappt in der Regel recht reibungslos“, so Oberstaatsanwalt Dennis Cernota. Ihm zufolge prüft das Gericht unter anderem, ob Polizei und Staatsanwaltschaft in den vergangenen Monaten richtig agiert haben.
Auftreten könnte Einfluss haben
Liebich sagte vor Gericht, er habe die Befürchtung, in Deutschland in ein Gefängnis für Männer gebracht zu werden, was aus seiner Sicht menschenverachtend und diskriminierend sei. Es drohten Dinge wie Mobbing durch andere Gefangene oder das in den Selbstmordtreiben, so Liebich. Es ist davon auszugehen, dass Liebich nach der Auslieferung in das Frauengefängnis in Chemnitz gebracht wird, wo noch einmal über die Art der Unterbringung entschieden werden könnte.
Der Rechtsextremist war vor Gericht mit Bart und Brille, geschminkt und in einem Oberteil in Leopardenmuster erschienen. Nach der Verurteilung in Halle hatte Liebich das Geschlecht von männlich auf weiblich ändern lassen. Außerdem wurde der Name von Sven in Marla Svenja angepasst. Kritiker hielten das für eine Provokation durch den Neonazi und sprachen von einem Missbrauch des Selbstbestimmungsgesetzes. Das Auftreten von Liebich könnte auch einen Einfluss darauf haben, wie er in Deutschland die Haftstrafe verbüßen muss.
Außerdem könnte es eine derzeit ausstehende Entscheidung des Amtsgerichts Halle beeinflussen. Im März dieses Jahres hatte das Gericht im Süden Sachsen-Anhalts angekündigt, darüber zu entscheiden, ob die Änderungen von Vorname und Geschlecht Liebichs rückgängig gemacht werden können. Der Saalekreis hatte eigenen Angaben nach schon im Dezember 2025 rechtliche Schritte für eine Berichtigung des Eintrags eingeleitet.
